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Cornelia Hauser · GRÜNE

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)02.09.2026
Ich verlese das Votum von Fraktionskollege Bernhard Braun, der hoffentlich seine Ferien geniesst. Kantonsrat Bernhard Braun dankt dem Regierungsrat für die Beantwortung der Parlamentarischen Initiative, obwohl dessen Antwort schon erstaune. Der Regierungsrat lehne die Initiative ab, die Argumente des Regierungsrates überzeugten Fraktionskollege Bernhard Braun bei genauer Betrachtung hingegen nicht. Es ist aus seiner Sicht nicht überzeugend, wenn der Staat einerseits eine Steuer erhebt und die entsprechenden Veranlagungsdaten besitzt, andererseits aber nach Ablauf seiner eigenen Aufbewahrungsfrist sagt: „Diese Unterlagen haben wir nicht mehr, Sie hätten sie selbst jahrzehntelang aufbewahren müssen.“ Natürlich bleibt die Eigenverantwortung bestehen, aber der Staat muss diese Eigenverantwortung nicht dadurch verschärfen, dass er seine eigenen vorhandenen Informationen unnötig früh aus dem Zugriff nimmt. Nach Bundesrecht liegt die Beweislast grundsätzlich bei der steuerpflichtigen Person. Daraus folgt nicht zwingend, dass der Kanton die relevanten Informationen nach 10 oder 15 Jahren löschen bzw. nicht mehr verfügbar halten soll. Wir sprechen hier über einen sehr langfristigen Sachverhalt. Ein Vorbezug aus der beruflichen Vorsorge kann heute erfolgen, die Wiedereinzahlung aber vielleicht erst viele Jahre später. Erst in so einem Fall entsteht überhaupt die Frage einer Rückerstattung der damals bezahlten Steuer. Der Regierungsrat führt des Weiteren aus, dass seit 2022 bis Ende März 2026 lediglich 58 Rückzahlungen bei der direkten Bundessteuer vorgenommen wurden und das Mengengerüst deshalb klein sei. Die geringe Zahl von Fällen ist kein Argument gegen die Initiative. Gerade weil es sich um wenige Fälle handelt, sollte eine gezielte Lösung möglich sein. Wir reden nicht über unzählige zusätzliche Steuerveranlagungen, die von Hand während 35 Jahren in Papierarchiven aufbewahrt werden müssen. Wir reden über steuerlich relevante Informationen, die in einem digitalen Verwaltungssystem vorhanden sind und deren spätere Bedeutung heute bereits bekannt ist. Und noch etwas: Die vom Regierungsrat genannten 58 Fälle betreffen ausdrücklich nicht alle Rückzahlungen. Rückzahlungen für vor 2022 besteuerte WEF-Bezüge sind darin mangels Auswertungsmöglichkeiten gar nicht enthalten. Die tatsächliche Bedeutung des Problems lässt sich deshalb aus dieser Zahl nur eingeschränkt ableiten. Besonders ausführlich argumentiert der Regierungsrat mit der technischen Entwicklung – Stichwort 3.5-Zoll-Diskette. Dieses Argument überzeugt in der heutigen Zeit überhaupt nicht. Wenn wir heute eine Aufbewahrungspflicht für 35 Jahre beschliessen, müssen wir nicht die heutige Technologie für die nächsten 35 Jahre einfrieren. Digitale Langzeitarchivierung bedeutet gerade, Daten laufend zu migrieren und in geeignete aktuelle Formate zu überführen. Die technische Entwicklung ist deshalb kein Argument gegen die Aufbewahrung. sondern eine Frage der richtigen Umsetzung. Wenn der Kanton Steuerdaten aus rechtlichen oder historischen Gründen langfristig archiviert, müssen wir ohnehin sicherstellen, dass diese Daten auch in Zukunft lesbar bleiben. Die Frage ist daher nicht, ob eine 35-jährige Aufbewahrung technisch möglich ist, die Frage ist vielmehr, welche Informationen langfristig aufbewahrt werden sollen und wie dies effizient umgesetzt werden kann. Der Regierungsrat zeichnet das Szenario einer riesigen zusätzlichen Archivierung und schreibt, dass sämtliche Steuerakten 35 Jahre bei der Steuerverwaltung verbleiben müssten. Das ist nicht das politische Ziel dieses Vorstosses. Wir wollen keine unnötige Vollarchivierung sämtlicher Steuerakten. Wir wollen, dass diejenigen Informationen, die für eine spätere Rückerstattung einer Steuer auf einen Vorsorgebezug relevant sein können, auch dann noch verfügbar sind, wenn dieser Vorgang Jahrzehnte zurückliegt. Das ist ein entscheidender Unterschied. Ich bin deshalb überzeugt, dass die konkrete Umsetzung so ausgestaltet werden kann, dass sie zielgerichtet und administrativ schlank erfolgt. Der Regierungsrat argumentiert, die Initiative widerspreche dem Ziel eines Abbaus der Administration. Grundsätzlich teile ich das Ziel eines schlanken und effizienten Staates. Aber ein schlanker Staat ist nicht ein Staat, der möglichst viele Daten möglichst früh löscht. Ein schlanker Staat ist ein Staat, der seine Prozesse so organisiert, dass Probleme gar nicht erst entstehen. Wenn heute eine betroffene Person nach vielen Jahren einen Anspruch geltend machen möchte und die notwendigen amtlichen Unterlagen nicht mehr vorhanden sind, entsteht möglicherweise genau das, was wir eigentlich vermeiden wollen: zusätzlicher Aufwand, Abklärungen, Rückfragen bei Gemeinden, Vorsorgeeinrichtungen und Steuerpflichtigen sowie im schlimmsten Fall Rechtsstreitigkeiten. Eine gezielte Aufbewahrung kann deshalb langfristig sogar administrativen Aufwand reduzieren. Der Regierungsrat sagt zu Recht, dass die steuerpflichtige Person ihre Unterlagen aufbewahren muss. Aber betrachten wir die Situation aus Sicht der Bürgerin oder des Bürgers: Wer vor 20 oder 25 Jahren einen Vorbezug aus der 2. Säule gemacht hat, soll heute noch beweisen können, wie hoch die damalige steuerliche Belastung war. Das ist eine enorme zeitliche Distanz. Die Verwaltung verfügt dagegen über strukturierte Daten und über die technischen Möglichkeiten, bestimmte Informationen langfristig aufzubewahren. Es erscheint mir deshalb vernünftig, wenn der Staat dort, wo er selbst über die relevanten Informationen verfügt, eine gewisse Verantwortung für deren langfristige Verfügbarkeit übernimmt. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir sollten diese Initiative nicht als Forderung nach mehr Bürokratie verstehen. Sie ist vielmehr ein Versuch, eine sehr konkrete Lücke zu schliessen. Die 2. Säule ist auf Jahrzehnte angelegt. Dann müssen auch die steuerlichen Informationen, die mit dieser Vorsorge verbunden sind, über einen entsprechenden langen Zeitraum nachvollziehbar bleiben. Der Regierungsrat schlägt als Alternative lediglich vor, auf den Sondersteuerveranlagungen einen Hinweis anzubringen, dass die steuerpflichtige Person ihre Unterlagen für mögliche spätere Rückerstattungen aufbewahren soll. Das ist zwar sinnvoll, reicht aber aus meiner Sicht nicht aus. Ein Hinweis auf einem Dokument ist kein Ersatz dafür, dass der Staat die für einen späteren Anspruch relevanten Informationen selbst noch verfügbar hält. Wir verlangen keine grenzenlose Archivierung und keine unnötige Bürokratie. Wir verlangen Rechtssicherheit, Nachvollziehbarkeit und eine faire Lösung für einen Sachverhalt, der seiner Natur nach über Jahrzehnte Bestand haben kann. Ich bitte Sie daher, der Parlamentarischen Initiative zuzustimmen. Besten Dank.
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0