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Cornelia Hauser

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Die GrünenGRÜNE
Grosser RatWeinfelden

Mandate
Party
Die GrünenSource: GRÜNE
Parliamentary group
GRÜNE
Parliament
Grosser Rat
Electoral district
Weinfelden
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
3. Januar 1967
Occupation
Lehrerin, Heilpraktikerin
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Address
Kirchstrasse 8
8574 Illighausen
References & source
Source body
TG
Record updated
04.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(1055)
  1. Ja
  2. Nein
  3. Keine Stimmabgabe
  4. Nein
  5. Ja
Interests(3)
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Speeches(40)
  1. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Wie ist es Ihnen letztes Mal auf dem Weg ins Rathaus ergangen? Und heute? Haben Sie die Botschaften gehört und gelesen, die vor dem Sämannsbrunnen kundgetan werden? Haben Sie bewusst hingeschaut? Oder gehören Sie zu denjenigen, die lieber wegsehen? Oder haben Sie sich vielleicht sogar geärgert und wurden hässig? Das wäre sehr gut, denn seit Jahren gehört die Parole „Mir sind hässig“ vom Feministischen Streiktag zu einer der besten. „Mir sind hässig“ und das schon lange. Seit 1991 fordern wir Frauen genügend Schutzplätze für alle von Gewalt betroffenen Personengruppen. Jedes Jahr reichen wir GRÜNEN am 14. Juni erneut die Petition zur Schaffung eines Thurgauer Frauenhauses ein. Als Gründungsmitglied des feministischen Streikkollektivs freut es mich ausserordentlich, dass sich zahlreiche Frauen, Männer und nonbinäre Personen seit Wochen engagieren. Die Bewegung hat erreicht, dass das fehlende Thurgauer Frauenhaus über die Kantonsgrenzen hinaus thematisiert wird. Die Thurgauer Regierung stützt sich in ihren Antworten wiederkehrend auf den nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention sowie auf die interdisziplinäre Kommission Gewaltprävention, die im Jahr 2021 gegründet wurde. Die Antworten lesen sich im ersten Moment schlüssig, der Eindruck entsteht, als würden alle Mittel ausgeschöpft. Doch bei genauerer Betrachtung kommt zum Beispiel die Kommission nicht in die Gänge oder strukturelle Fragen und Zuständigkeiten behindern effizientes Arbeiten. Unter dem laufenden Spardruck werden finanzielle Mittel für Beratungsangebote gekürzt. Projekte, die sich dem gesellschaftlichen Wandel anpassen würden, bleiben ungeplant. Am Ende verkommen die meisten Massnahmen zu Papiertigern. Es bewegt sich – gar nichts. Mit der Ratifizierung der Istanbul-Konvention im Jahr 2017 hat sich die Schweiz völkerrechtlich verpflichtet, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt wirksam zu bekämpfen. Doch trotz dieser Verpflichtung bleiben Schutz, Prävention, Strafverfolgung und Unterstützungsangebote ungenügend ausgebaut und unterfinanziert, insbesondere für mehrfach diskriminierte Gruppen wie Migrantinnen, queere Personen oder Menschen mit Behinderung. Das Frauenhaus Graubünden ist schweizweit das erste und einzige Frauenhaus, das Schutz und Unterkunft, Begleitung und Beratung auch für rollstuhlfahrende Frauen und Kinder anbieten kann. Das schweizweit einzige Mädchenhaus befindet sich in Zürich. Und leider ist der Kanton Thurgau schweizweit der einzige Kanton mit mehr als 300'000 Einwohnerinnen, der kein eigenes Frauenhaus betreibt. Der Regierungsrat betont die gute Zusammenarbeit mit den Nachbarkantonen. Nur, die Frauenhäuser in Winterthur und St. Gallen stossen selbst an ihre Grenzen, und – Sie haben es die letzten Wochen vielleicht auch gehört – ein weiteres Problem bietet die Finanzierung durch den Kanton Thurgau. Um noch einmal auf die engagierten Menschen jeglicher Geschlechtsidentität zurückzukommen, die vor dem Rathaus demonstrieren, demonstriert haben und sich nun als Mahnwache präsentieren: Sie sind hässig, sie sind laut, aber sie sind auch leise, und vor allem sind sie mutig, und sie stehen für Minderheiten ein. Für all das möchte ich mich bei ihnen bedanken. Wir brauchen alle Stimmen, um überhaupt noch gehört zu werden, und wir brauchen ein Thurgauer Frauenhaus – jetzt. Ich bitte alle Kantonsrätinnen und Kantonsräte, sich bei mir zu melden, wenn Sie bereit sind, die Motion mit der Forderung nach einer Schutzunterkunft für von Gewalt betroffenen Personen mitzutragen und mitzuunterzeichnen. Bilden wir gemeinsam eine breite Allianz.
  2. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Es ist erstaunlich, aber eigentlich könnte ich zur vorliegenden Motion noch einmal genau das gleiche Votum halten wie bereits vor vier Wochen zu einer anderen Motion. Damals begann ich mein Votum mit folgenden Sätzen: Die vorliegende Motion mit dem langen Namen lässt sich kurz zusammenfassen. Sie ist fehl am Platz, ihr fehlt jeglicher Sinn, und sie verschwendet unnötig Steuergelder. Zum Punkt „fehl am Platz“: Die Forderung der Motionäre steht im Widerspruch zum Bundesrecht. Sie ist mit den Grundsätzen des rechtsstaatlichen Handelns nicht vereinbar und verletzt die Grundrechte auf Rechtsgleichheit und Willkürverbot. Die Motion ist daher rechtlich nicht umsetzbar. Zum Punkt „Sinnlosigkeit“: Die besondere Integrationswilligkeit allein daran zu messen, ob jemand bereit ist, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben, ist willkürlich. Es besteht keinerlei Gewähr dafür, dass die ausländischen Personen, die sich in der Gruppe der Gesuche mit „ausserordentlich motiviertem Integrationscharakter“ befinden, tatsächlich besser integriert sind als die übrigen ausländischen Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller. Dass sich die Motionäre allein auf den Punkt der Doppelbürgerschaften stützen, erstaunt doch sehr. Was ist denn mit all den anderen Einbürgerungskriterien, als da wären: Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Respektierung der Werte der Bundesverfassung, Fähigkeit, sich im Alltag in Wort und Schrift in einer Landessprache zu verständigen, Teilnahme am Wirtschaftsleben, Förderung und Unterstützung der Integration der Ehefrau oder des Ehemannes, der eingetragenen Partnerin oder des eingetragenen Partners oder der minderjährigen Kinder. Bereits diese Voraussetzungen lassen sich teilweise nur lückenhaft und aufwendig überprüfen und bieten immer wieder Anlass zu Diskussionen in der Justizkommission. Die Einführung einer zusätzlichen Kategorie durch den Verzicht auf das Doppelbürgerrecht mutet ein bisschen an wie die Vergabe von Bonuspunkten. In der Schule gab es früher für besondere Leistungen Fleisskärtchen. Wenn wir schon dabei sind, könnten wir gleich weitere Voraussetzungen honorieren, zum Beispiel, wenn besonders Einbürgerungswillige beteuern, dass sie nur noch Schweizer Produkte einkaufen werden oder alle Strophen der Nationalhymne auswendig lernen. Sie merken selber, wie absurd dies klingt. Zum letzten Punkt „Umgang mit Steuergeldern“: Die Kontrolle, ob die bisherige Staatsangehörigkeit nach Erhalt des Schweizer Passes tatsächlich aufgegeben wird, ist komplex und aufwendig. Ob auf die Staatsangehörigkeit dauerhaft verzichtet wird, kann fast nicht kontrolliert werden. Die Prozesse müssten neu eingeführt werden, da eine solche Regelung in keinem anderen Kanton besteht – was übrigens nicht verwunderlich ist, da sie bundesrechtlich ja sowieso nicht umgesetzt werden kann. Auf Seiten des Staates würde die Umsetzung der Motion zu einem erheblichen Mehraufwand und vor allem zu immensen zusätzlichen Verwaltungskosten führen. Apropos Kosten: Wenn bereits mit der Beantwortung durch den Regierungsrat absolut klar ist, dass sich eine Motion schon allein aufgrund vorliegendem Bundesrecht nicht umsetzen lässt, wäre es doch ein Leichtes, wenn die Motionäre ihren Vorstoss zurückziehen würden. Damit liessen sich bereits Steuergelder sparen, denn wir könnten unsere Diskussionen im Rat auf Sinnvolleres beschränken. Die GRÜNE-Fraktion ist einstimmig gegen Erheblicherklärung der Motion.
  3. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Die vorliegende Motion mit dem langen Namen lässt sich kurz zusammenfassen: Sie ist fehl am Platz, ihr fehlt jeglicher Sinn, und sie verschwendet unnötig Steuergelder. Zum Punkt „fehl am Platz“: Die Antwort des Regierungsrates ist klar und deutlich. Die Kantone verfügen im Bereich der PKS und der SUS über keine eigene Regelungskompetenz. Eine kantonale gesetzliche Grundlage, wie von der Motion verlangt, wäre daher bundesrechtswidrig. Zum Punkt „Sinnlosigkeit“: Wenn die Polizei einen Täter ermittelt, ist das Wissen über die Herkunft der Eltern nicht notwendig, um das Delikt zu klären. Ebenso ist sein Einbürgerungsdatum oder seine Generation für den Strafprozess irrelevant. Für die Strafverfolgung stehen das individuelle Delikt und die persönliche Schuld im Zentrum. Zusätzliche Angaben zu Herkunft oder Gruppenzugehörigkeit bringen keinen direkten operativen Nutzen. Man könnte diesen Punkt ad absurdum führen, indem in einer Motion auch gefordert werden könnte, dass zukünftig Schuhgrösse, Haarfarbe oder Anzahl Haustiere der Täterschaft erfasst werden müssen. Zum Punkt „Umgang mit Steuergeldern“: Die Einführung einer entsprechenden Datenerhebung würde erhebliche organisatorische Anpassungen erfordern und einen enormen administrativen und technischen Mehraufwand verursachen, ohne dass dies zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Polizei und der Staatsanwaltschaft notwendig wäre. Nicht zu vergessen, dass allein durch die Bearbeitung dieser Motion bereits Steuergelder verschwendet wurden. An den Forderungen dieser Motion haftet eindeutig ein „Geschmäckle“. Der Begriff „Geschmäckle“ wird unter anderem im Rahmen der Verwaltungsethik thematisiert. Sie befasst sich mit der kritischen Reflexion über gute öffentliche Administration. Somit ist alles gesagt. Die GRÜNE-Fraktion ist einstimmig gegen Erheblicherklärung der Motion. Vielen Dank.
  4. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Integration, Separation, Sonderschulen: Brisante Themen, die uns in nächster Zeit gleich mehrmals beschäftigen werden. Ein Thema, mit dem ich mich mit bald 40-jähriger Erfahrung auskenne, sowohl im integrativen wie auch im separativen Setting. Die Schule war schon immer gesellschaftlichen Entwicklungen und politischen Entscheidungen ausgesetzt, wobei die Politik in der Regel der Gesellschaft einige Schritte hinterherhinkt. Das war schon immer so – sei es beim periodisch wiederkehrenden Lehrerinnenmangel, bei der Ausbildung von schulischen Heilpädagoginnen, bei Klassengrössen, Schulraumerweiterungen oder eben auch im Sonderschulbereich. Bereits 1998 habe ich als Klassenlehrerin eine Kleinklasse – früher Sonderklasse – in Amriswil übernommen. Damals gab es allein in Amriswil insgesamt zehn separativ geführte Klassen. Bereits zehn Jahre später wurde die Hälfte davon weggekürzt. „Integrative Sonderschulung“ hiess der neueste Trend. Jedes Kind hat das Recht auf Bildung, und jedes Kind hat vor allem das Recht auf eine glückliche Kindheit. Damit dies gelingt, sind Lösungen gefragt, die sich nicht immer auf den ersten Blick zeigen. Sowohl integrative wie auch separative Settings können erfolgreich verlaufen, aber immer öfter ist das ganze System rund um die Kinder überlastet. In den letzten Jahren ist die Zahl der Kinder mit Sonderschulbedarf frappant gestiegen. Erklärungen gibt es viele, Lösungen leider keine. Nebst der Anzahl der Kinder nimmt auch die Schwere der Diagnosen überproportional zu. Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen (ASS) oder/bzw. mit Traumata sprengen inzwischen selbst den Rahmen im separativen Setting. Kinder, die spucken, beissen, schlagen oder wegrennen, gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch die Betreuungspersonen in ihrem direkten Umfeld. Es kommt immer wieder zu teils schwerwiegenden Grenzverletzungen, auch bei gut ausgebildetem Personal. Es gäbe viel zu tun, um die Rahmenbedingungen für alle schulischen Settings anzupassen. Allerdings haben wir bereits die politische Entscheidung getroffen, dass uns Sparmassnahmen im Moment wichtiger sind. So werden Unterstützungsmassnahmen und Therapien gekürzt, Klassen noch einmal vergrössert, wichtige Weiterbildungen nicht bewilligt und Löhne beim Betreuungspersonal gekürzt. Aber als Wertschätzung bekommen alle Mitarbeitenden eine Trinkflasche zu Weihnachten geschenkt – und ein paar lobende Worte reichen doch auch. Was soll nun die Lösung sein? Das System „Integration“ ist überlastet, das System „Separation“ ist überlastet, für neue Lösungen fehlt das Geld. Es wird noch einiges auf uns zukommen.
  5. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Vorneweg ein Zitat aus der Antwort des Regierungsrates: „Mit einer Motion kann dem Regierungsrat der Auftrag erteilt werden, dem Grossen Rat für den Erlass, die Abänderung oder die Aufhebung einer Verfassungsvorschrift, eines Gesetzes, einer grossrätlichen Verordnung oder eines Grossratsbeschlusses einen formulierten Entwurf zu unterbreiten.“ Als Gegenstand der Motion kommt somit die Aufnahme einer zusätzlichen Bestimmung in das Volksschulgesetz infrage. Im Vorfeld wurde diskutiert, ob diese Motion das richtige Mittel sei. Sie haben die Antwort soeben gehört. Kinder, die einen Sonderschulstatus haben, weisen oft ein längeres Entwicklungszeitfenster auf, wobei dieses Zeitfenster nicht unbegrenzt offen ist. In der Entwicklungspsychologie dauert die Adoleszenz bis circa zum 20. Lebensjahr. Neurobiologisch reift das Gehirn bis rund zum 25. Altersjahr. Kinder mit einer Entwicklungsverzögerung sind darauf angewiesen, dass sie länger zur Schule gehen können, um ihr Entwicklungspotenzial ausnutzen zu können. Eine Beendigung nach den elf Pflichtschuljahren – zwei Jahre Kindergarten, neun Jahre Primar- und Oberstufe – bei diesen Kindern scheint generell nicht gerechtfertigt. Die Praxis, wie sie in den Kantonen gelebt wird, dass eine Beschulung bei diesen Kindern bis zum 18. oder 20. Lebensjahr geht, ist somit begründet und entspricht dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, unter anderem in Art. 62 der Bundesverfassung. Der Regierungsrat schreibt in seiner Antwort – salopp zusammengefasst –, dass im Kanton Thurgau alle Abläufe und Vorgaben gesetzlich geregelt sind. Doch das stimmt nur bedingt, denn, wenn dem so wäre, wäre es überhaupt nicht zur vorliegenden Motion gekommen. Die Praxis zeigt, dass es eine Gesetzeslücke gibt, die zu einer Rechtsunsicherheit führt. Wenn die Schulpflicht erledigt ist, besteht kein Anrecht auf weitere Beschulung. Er verweist auf die Sonderschulverordnung, § 14 Abs. 2: „Der Austritt erfolgt spätestens mit Abschluss der Schulpflicht.“ Doch was die Schulpflicht konkret beinhaltet, lässt Interpretationsspielraum. Wir sind mit der sogenannten Rechtsunsicherheit nicht einverstanden und fordern eine gesetzlich verankerte und verbindliche Beschulungspflicht für geistig und im Lernen beeinträchtigte Jugendliche bis zum Alter von 20 Jahren. Die Schulpflicht für diese Schülerinnen und Schüler endet in unserem Verständnis nicht nach elf Schuljahren, gerechnet mit zwei Kindergartenjahren, sechs Primar- und drei Sekundarschuljahren, sondern später. Auch sie haben das Recht darauf, ein Schuljahr pro Schulstufe zu wiederholen und ein Recht auf den Besuch des Brückenangebotes. Damit müssten rechtlich mindestens 14 Schuljahre gesetzlich geregelt sein, in denen diese Jugendlichen das Anrecht auf einen Platz in einer Sonderschule haben – ungeachtet aller weiteren Umstände, idealerweise bis zum vollendeten 20. Lebensjahr. Nach einer Umfrage bei den zuständigen Schulleitungen der rund 20 Sonderschulen im Kanton Thurgau zeichnet sich das Bild, dass Schulverlängerungen aktuell eher bewilligt werden als noch vor zwei Jahren. Allerdings müssen Eingaben bis zu zwei Jahre vor Schulaustritt erfolgen. Vorgespräche, Abklärungen und Bürokratie haben massiv zugenommen, und verbindliche Zusagen stehen oft bis kurz vor Schulaustritt auf der Kippe. Der zeitliche Aufwand für Schulleitungen steht in keinem Verhältnis, und die Situation für betroffene Kinder und ihre Familien ist sehr belastend. Ein ablehnender Entscheid für eine Schulverlängerung ist aus verschiedenen Gründen problematisch. Erstens entsteht eine Finanzierungslücke. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es keine Möglichkeit für eine IV-Rente und allenfalls Ergänzungsleistungen. Ohne diese Leistungen ist ein Aufenthalt in einer geschützten Werkstätte oder Beschäftigung und eine Wohnform ausserhalb einer schulischen Option nicht finanzierbar. In diesem Fall müssen die Eltern oder das Sozialamt einspringen. Somit müssen die Gemeinden neben den Eltern die Kosten tragen. Es ist aber Aufgabe des Kantons, dass keine Finanzierungslücke entsteht und dass entsprechende Angebote nach der obligatorischen Schulzeit zur Verfügung stehen. Dies kann neben der verlängerten Sonderschulung eine Lösung im Rahmen der IV-finanzierten Ausbildung sein. Über berufliche Massnahmen der IV lassen sich auch Wohnmöglichkeiten finanzieren. Die IV-Rente und damit Ergänzungsleistungen können erst ab dem 18. Lebensjahr gesprochen werden. Jugendliche, die vorher in eine geschützte Werkstätte gehen, können erst ab dann über die Ergänzungsleistungen eine Vergütung an die Reisekosten erhalten. So haben Eltern beispielsweise einen Rollstuhltransport in eine geschützte Werkstätte selber zu bezahlen, was sie sich in der Regel nicht leisten können. Was tun? Die Jugendlichen zu Hause lassen, ohne Aufgabe und Struktur, in einem Wohnheim platzieren oder umziehen? Das sind alles keine adäquaten Lösungen. Der zweiter Punkt sind genügend Sonderschulplätze. Uneinigkeit besteht bei der Frage, ob es genügend Sonderschulplätze im Kanton gibt. Amtschef Beat Brüllmann wie auch Sonderschulinspektor André Kesper beteuern seit Jahren, dass der Kanton Thurgau genügend Plätze anbietet. Hier stellt sich die Folgefrage, wie der Bedarf denn erhoben wird, wenn die Darstellung des Regierungsrates von den Erfahrungen von Fachstellen und Betroffenen abweicht. Der Bedarf ist ja nicht nur eine Frage der Quantität, sondern auch der Qualität. Als Mitarbeiterin der Sonderschule Ekkharthof, als Stiftungsrätin von Vivala in Weinfelden und als Mitglied beim Verband Trägerschaften und Sonderschulen Thurgau (VTST) verfolge ich die Entwicklung mit Interesse. Jedes Jahr im Frühling werden zusätzliche Sonderschulplätze geschaffen, dies aus Goodwill bestehender, etablierter Sonderschulen, mit entsprechenden höheren Kantonsbeiträgen als Belohnung, oder durch neue Schulen, die wie Pilze aus dem Boden schiessen. Doch wer garantiert die Qualität solcher Angebote? Kleines Beispiel: Die Klassengrössen am Ekkharthof wurden in den letzten Jahren von sechs auf bis zu neun Schülerinnen aufgestockt, also um rund 30 % erweitert, während zeitgleich massiv Unterrichtspersonal eingespart werden muss. Wir GRÜNEN weisen auf die Wichtigkeit der Thematik hin und sind einstimmig für Erheblicherklärung dieser Motion.
Contributions(24)
Memberships(17)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0