Skip to main content

Andreas Sigrist · EDU

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)19.08.2026
Diese Vorlage ist uns zu einem grossen Teil von aussen vorgegeben. Wie gehört, EU-Richtlinien, Schengen und das revidierte Bun­ desrecht verpflichten uns, das kantonale Datenschutzgesetz anzupassen. Vorgaben von aussen sieht unsere Fraktion grundsätzlich kritisch. In dieser Sache ist eine Revision aber gut nachvollziehbar. In einer zunehmend digitalen Welt wird der Schutz von Daten immer wichtiger. Für uns standen bei dieser Vorlage drei Ziele im Vordergrund: erstens, Begren­ zung des bürokratischen Aufwandes für die Gemeinden; zweitens, klare Grenzen beim Sammeln von Daten; drittens: Die Persönlichkeitsrechte der Bürger müssen im Umgang mit künstlicher Intelligenz in besonderer Weise geschützt werden. Beim ersten Punkt gilt die Pflicht, Daten maschinenlesbar als Open Government Data bereitzustellen, neu aus­ drücklich nur noch für den Kanton. Unsere Gemeinden bleiben von diesem Zwang befreit, das schützt die Gemeindeautonomie. Dazu passend unterstützen wir den Änderungsan­ trag von Kantonsrat Patrick Siegenthaler zu den Datenschutz-Folgeabschätzungen. Es ist unnötig, dass jede Gemeinde eine eigene Risikoanalyse schreiben muss. Mit einer gemeinsamen Referenz-Folgenabschätzung sparen wir massiv Zeit und auch Steuergel­ der. Die Verantwortung bleibt vor Ort, was auch der kantonale Datenschützer Fritz Tanner ausdrücklich befürwortet. Zweitens: Begrenzung des Datensammelns. Die automatisierte Auswertung besonders schützenswerter Daten, wie Gesundheits-, Sozial- oder Finanz­ daten, stellt einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre dar. In der Kommission wurde deshalb bei § 4 das Wort „zwingend“ wieder aufgenommen. Damit muss die Verwaltung künftig nachweisen, dass sie ihre Aufgabe ohne diese sensiblen Daten nicht erfüllen kann. Es genügt nicht mehr, dass das Sammeln für die Behörden einfach nur praktisch ist. Und drittens: Mit dem neuen § 7c werden automatisierte Einzelentscheide durch künstliche Intelligenz geregelt. Für uns ist klar, der Mensch darf die Verantwortung nicht der KI überlassen. Jede betroffene Person hat das Recht, dass ein menschlicher Sach­ bearbeiter den Computerentscheid überprüft und am Ende die Verantwortung übernimmt. Ich bedanke mich ganz herzlich für die konstruktive, sachliche und engagierte Zusam­ menarbeit innerhalb der Kommission. Die Fraktion EDU/Aufrecht ist für diese Gesetzes­ änderung und für Eintreten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0