Andreas Sigrist
EDU/Aufrecht
Grosser RatMünchwilen
Mandate
- Party
- Eidgenössisch-Demokratische Union
- Parliamentary group
- EDU/Aufrecht
- Parliament
- Grosser Rat (TG)
- Electoral district
- Münchwilen
- Parliament page
- Official profile
Personal
- Gender
- Male
- Born
- 26. Mai 1962
- Occupation
- Landwirt, Theologe, Coach, Supervisor
Contact
- Phone
- 077 474 21 18
- Address
- Rosenbergstrasse 17
8357 Guntershausen b. Aadorf
References & source
- Source body
- TG
- Record updated
- 24.07.2026
- First imported
- 14.08.2025
Voting record(600)
- JaGrosser RatResult: 10 Yes · 112 No · 1 Abst. · 0 Absent
- NeinGrosser RatResult: 11 Yes · 89 No · 15 Abst. · 0 Absent
- JaGrosser RatResult: 115 Yes · 0 No · 1 Abst. · 0 Absent
- Ja
- JaGrosser RatResult: 116 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
Interests(1)
- —ACC, Zürich · RegionalleiterFührungs- und Aufsichtsgremiensince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(24)
- KantonsratSpeechGrosser RatIch danke den Interpellantinnen für das Einbringen dieses erschütternden Anliegens und dem Regierungsrat für die erklärende Botschaft. Ich bin Mitunterzeichner der Interpellation, weil ich mit diesem Thema auch in meiner Beratertätigkeit immer wieder konfrontiert bin. Zwei Vorbemerkungen sind mir im Sinne einer ehrlichen und ganzheitlichen Debatte wichtig. Erstens: Die Interpellation richtet den Blick vor allem auf die Auswirkungen solch furchtbarer Gewalterfahrungen. Das ist verständlich, da die Folgen für die Betroffenen tiefgreifend, schmerzlich und für das Umfeld offensichtlich sind. Für eine wirklich nachhaltige Lösung müssen wir aber über die Symptombekämpfung hinausgehen. Wer nur das Ende einer Gewaltspirale betrachtet, verkennt die Wurzeln des Problems. Wollen wir konstruktive Lösungen, so müssen wir auch die Ursachen in unsere Überlegungen einbeziehen. Zweitens: Der Titel „Ermordet, weil sie Frauen sind“ birgt eine grosse Gefahr. Er suggeriert, dass Schutzbedürftigkeit am Geschlecht festgemacht werden kann. Mit dieser Vereinfachung riskieren wir sofort, ein neues Unrecht zu schaffen, indem wir Frauen in den Fokus rücken und dadurch andere Opfergruppen ausblenden. Aus Begleitprozessen weiss ich, wie schwierig es für betroffene Männer ist, mit solch einer Situation gut umzugehen. Die Statistik der Botschaft ist schmerzhaft neutral. Sie spricht von Frauen als Opfer, aber ebenso von einem Mann und von Kindern, die ihr Leben verloren haben. Als Parlamentarier sind wir der Bundesverfassung verpflichtet. Art. 8 verlangt die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung. Ein staatliches Schutzkonzept, das sich ideologisch auf eine Gruppe fokussiert, würde dieses Gesetz verletzen. Wir brauchen also eine Infrastruktur, die allen Opfern offensteht und niemanden aufgrund seines Geschlechtes ausschliesst. Schutzhäuser müssen für alle Opfer zugänglich sein. Ich gebe zu bedenken, dass häusliche Gewalt kein Blitz aus heiterem Himmel ist. Häusliche Gewalt hat immer eine Geschichte. Als verantwortliche Parlamentarier stellen sich uns hier einige unbequeme Fragen: Wo haben wir versagt, die Fundamente unseres Zusammenlebens zu stärken? Könnte es sein, dass die Säkularisierung unserer Gesellschaft hier eine wesentliche Rolle mitspielt? Wenn die Überzeugung schwindet, dass jeder Mensch, egal ob Frau, Mann oder Kind, ein Ebenbild Gottes mit unantastbarer Würde ist, wird der Nächste im Falle eines Konfliktes schnell zum Objekt, das aus dem Weg geräumt werden muss. Wir müssen an dieser Stelle auch ehrlich über kulturelle Hintergründe sprechen. Die Toleranzschwelle gegenüber Gewalt und die Art und Weise, wie ein Konflikt gelöst werden soll, unterscheiden sich kulturell deutlich. Wenn aber unterschiedliche Wertesysteme aufeinanderprallen, entstehen automatisch Spannungsfelder, die sich nicht durch Wegschauen selber lösen. Wir brauchen hier ein klares Rechtsund Werteverständnis. Schutzplätze und Wegweisungen sind lebensrettende Sofortmassnahmen, sie sind so etwas wie die Feuerwehr. Aber wir müssen auch an den Brandschutz denken, das bedeutet für uns Investitionen in Familie und Bildung. Wie stärken wir denn die gewaltfreie Kommunikation bereits in der Schule? Aus eigener Erfahrung weiss ich, wie schwierig solch ein Umdenken ist – oder sein kann. Wie fördern wir Tugenden wie Selbstbeherrschung und Geduld – zentrale Elemente christlicher Ethik –, um Eskalationen zu verhindern? Wie unterstützen wir Täter darin, frühzeitig Verantwortung zu übernehmen und konstruktive Auswege aus Konflikten zu sehen und dann auch zu gehen? Ich merke, dass häusliche Gewalt ein Hilfeschrei ist, der uns alle auffordert, nicht nur unsere Gesetze zu verschärfen, sondern die Werte unseres Zusammenlebens neu zu bedenken, zu klären und dann auch zu stärken. Abschliessend noch eine erfreuliche Nachricht. Der zweite kantonale Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Thurgau hat als übergeordnetes Ziel festgehalten, dass alle Menschen weniger Gewalt erfahren sollen, unabhängig des Geschlechts. Lasst uns darauf hinarbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- KantonsratSpeechGrosser RatWir danken den Motionärinnen für diesen Vorstoss und dem Regierungsrat für die Botschaft. Die Motion betrifft unsere demokratischen Grundwerte und den Umgang mit den uns anvertrauten Ressourcen. Deshalb sind es berechtigte Anliegen, die Stimmbeteiligung zu erhöhen und die Verwaltung zu entlasten. Wir teilen die Überzeugung des Regierungsrates, dass das absolute Mehr im ersten Wahlgang ein unentbehrlicher Pfeiler unserer politischen Kultur ist. Das ist das Fundament, auf dem die Gewählten stehen. Dies gewährleistet, dass die gewählten Personen eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung geniessen. Es gewährleistet auch, dass die Kandidierenden sich darum bemühen müssen, Kompromisse und Konsens über die eigene Stammwählerschaft hinaus zu suchen, was das Miteinander stärkt. Es gewährleistet auch, dass Zufallsmehrheiten vermieden werden, die die demokratische Legitimation schwächen würden. Über diese wichtigen Argumente hinaus bietet das absolute Mehr einen wichtigen Korrekturmechanismus zwischen den Wahlgängen. Die Kandidierenden sind herausgefordert, ihr Profil zu schärfen und die Wählerschaft erneut zu mobilisieren. Der Mehrwert dieser Vorgehensweise sollten wir im Blick auf das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik nicht unterschätzen. Zur Frage der Namensliste: Wir stellen uns hinter die Motionärinnen, wenn es um die Verordnung über das Stimm- und Wahlrecht geht, welches den Versand einer Namensliste im zweiten Wahlgang untersagt. Das Anliegen, Wählerinnen und Wähler umfassend zu informieren, ist wahrscheinlich unbestritten, und für die Vertrauensbildung ist es grundlegend. Dazu kommt ein weiterer Punkt: Es entsteht ein Ungleichgewicht und der Eindruck von Ungerechtigkeit, wenn Kandidierende, die erst im zweiten Wahlgang antreten, nicht die gleichen formellen Hürden – Listeneinreichung und allfällige Unterschriften – erfüllen müssen wie diejenigen aus dem ersten Wahlgang. Dies fördert die Bedenken, dass es hier nicht um transparente, faire Wahlen gehen würde. Der Regierungsrat argumentiert zu Recht mit der knappen Frist zwischen den Wahlgängen. Das ist tatsächlich eine Herausforderung. Aber wenn das Recht auf umfassende Information an einer Frist scheitert, dann sollten wir das ändern. Eine Verlängerung der Zeit bis zum zweiten Wahlgang müsste möglich gemacht werden. Aus diesen Überlegungen beantragen wir, die Motion als teilerheblich zu erklären. Folgende Schritte ergeben sich daraus: Erstens, die Verordnung über das Stimm- und Wahlrecht sollte abgeändert werden, um beim zweiten Wahlgang eine Namensliste versenden zu können. Zweitens, die Frist für den zweiten Wahlgang sollte so verlängert werden, dass die Beilage einer Namensliste nicht zum Stress wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- KantonsratSpeechGrosser RatIch danke den Motionärinnen und Motionären für das Einbringen dieses Anliegens, das sichtbar macht, dass es in Gemeindebehörden Situationen geben kann, die sehr herausfordernd und belastend sind. Dem Regierungsrat danke ich für die klärenden Erläuterungen. Als Mitunterzeichner teile ich den Schmerz, den solche unbefriedigende Situationen auslösen können, sehe aber zugleich die vom Regierungsrat aufgezeigten weitreichenden Konsequenzen einer gesetzlichen Änderung. Der Wunsch, einzelne Exekutivmitglieder auf Gemeindeebene während der Amtsdauer abberufen zu können, ist in manchen Fällen sehr gut verständlich. Die Belastungen für Behörden, der Einsatz von Steuergeldern für Abfindungen und das schwindende Vertrauen der Bevölkerung wecken das Bedürfnis nach wirksamen Instrumenten. Allerdings ist auch zu beachten, dass auch diese Personen zum Zeitpunkt ihrer Wahl das Vertrauen der Stimmberechtigten genossen haben. Dieses Vertrauen wird relativiert, wenn eine gewählte Person jederzeit durch ein Misstrauensverfahren ausgeschlossen werden kann. Damit rückt die grundsätzliche Frage in den Vordergrund, wie wir mit Konflikten umgehen. Respekt, Geduld und Dialog gehören zu den Fundamenten unserer politischen Kultur. Es ist sehr herausfordernd, aber gleichzeitig auch sehr entscheidend, diese Spannungen zuerst zwischenmenschlich zu bearbeiten, bevor wir zu juristischen Mitteln greifen. Mit der Annahme der Motion würde es wahrscheinlich noch schwieriger, geeignete Frauen und Männer für Ämter zu gewinnen, weil das notwendige Gefühl der Sicherheit weiter geschwächt würde. Natürlich braucht es Instrumente, um schwerwiegendes Fehlverhalten zu verfolgen. Die bestehenden rechtlichen Möglichkeiten, ergänzt durch die Möglichkeit der Nicht-Wiederwahl, bieten ein Vorgehen, das zwar einen langen Atem und auch viel Kraft benötigt, dafür aber auch langfristig Stabilität ermöglicht. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, in solchen Situationen sind Spannung und Frust verständlich, aber die beste Lösung ist eine beschämende Amtsenthebung wahrscheinlich nicht. Hier bräuchte es eine möglichst konstruktive Konfliktgestaltung. Dabei ist das Gremium zu schützen, aber auch die konfliktverursachende Person. Wer durch das Volk gewählt ist, muss die Garantie haben, sein Amt auch unter schwierigen Umständen bis zur nächsten Wahl führen zu können. Andernfalls schwächen wir zwei Fundamente unserer Demokratie, das Vertrauen der Wähler und der Gewählten und dann auch die Stabilität der Exekutiven. Aus diesen Gründen erklärt die Fraktion EDU/Aufrecht die Motion als nicht erheblich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- KantonsratSpeechGrosser RatWir danken den Motionären für das Einbringen dieses Anliegens und würdigen die Absicht, staatliche Mittel effizient einzusetzen und das Kostenbewusstsein des Parlaments zu stärken. Unser Dank gilt ebenso dem Regierungsrat für seine differenzierte und konstruktive Antwort. Sie macht deutlich, Problem und Lösung liegen nicht immer dort, wo wir sie spontan vermuten oder uns wünschen. Die Ausweisung der Beantwortungskosten erscheint auf den ersten Blick sinnvoll und zielführend. Auf den zweiten Blick zeigt sich jedoch, dass dieser Ansatz zwar gut gemeint ist, in der Praxis aber leider kaum die gewünschte Wirkung entfalten würde. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass das Büro des Grossen Rates nicht nur wirksamere, sondern sogar deutlich wirksamere Möglichkeiten aufzeigt, um das Anliegen der Motionäre zu erfüllen. Diese wirksameren Wege haben in besonderer Weise mit uns Ratsmitgliedern zu tun. Es liegt an uns, vor der Eingabe eines Vorstosses sorgfältige Abklärungen zu treffen. Gespräche mit den zuständigen Ämtern können wesentlich dazu beitragen, dass Anliegen unter Umständen ausserparlamentarisch und damit deutlich kostengünstiger erledigt werden. Die entscheidende Frage ist deshalb nicht, ob man kostentransparent ausweist, sondern ob wir als Parlamentarier bereit sind, Verantwortung wahrzunehmen, Verantwortung für die Qualität unserer Arbeit, für den sorgfältigen Umgang mit Ressourcen und für das Vertrauen, das uns von der Bevölkerung übertragen wurde. Die Fraktion EDU/Aufrecht schliesst sich der Haltung des Regierungsrates und des Büros des Grossen Rates an und erklärt die Motion für nicht erheblich. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
- KantonsratSpeechGrosser RatWir danken dem Regierungsrat für die Botschaft zum Nachtragskredit im Zusammenhang mit dem kantonalen Energieförderungsprogramm. Das Programm hat in den vergangenen Jahren wesentlich zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz beigetragen. Damit nimmt der Kanton seine Verantwortung wahr, Ressourcen schonend und weitsichtig einzusetzen. Zugleich ist das Programm eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass Bundesmittel in unseren Kanton fliessen; Gelder, die ansonsten anderen Kantonen zugutekämen. Förderbeiträge zu erhalten, ist zweifellos erfreulich, doch jedes Geschenk hat seinen Preis. Und diesen Preis muss letztlich jemand bezahlen. In unserem Fall ist dieser Jemand der Steuerzahler. Die negativen Seiten solcher Programme werden wir schon bald zu spüren bekommen. Die Botschaft macht ja deutlich, dass die Finanzierung über den Energiefonds in seiner heutigen Form nicht krisenfest ist. Hohe Schwankungen bei den Zusagen, die Abhängigkeit von Überschüssen in guten Jahren und die Folgen eines Missverständnisses zeigen die strukturellen Schwächen klar auf. Es stellt sich deshalb die Frage, welche Lehren wir daraus ziehen. Eine nachhaltige Finanzpolitik muss solche Abhängigkeiten verringern. Positiv werten wir, dass künftig ein aktueller Überblick über die gesprochenen Förderzusagen möglich sein soll. Doch dies bleibt ein Tropfen auf den heissen Stein. Wenn jährlich Millionenbeiträge für Fördermassnahmen bereitgestellt werden müssen, wird spätestens in der nächsten Budgetdebatte sichtbar, welche Belastung dies für unseren Finanzhaushalt sein wird. Die Fraktion EDU/Aufrecht stimmt dem Nachtragskredit zu, damit die gesetzlichen Förderziele für 2025 erreicht und die Bundesbeiträge gesichert werden. Gleichzeitig erwarten wir von der Regierung, dass das Programm finanziell stabilisiert wird und klare Kostenkontrollen verankert werden, damit sichtbar wird, dass wir unsere Verantwortung sowohl gegenüber kommenden Generationen als auch gegenüber einem gesunden Staatshaushalt tatsächlich wahrnehmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Contributions(10)
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/ErstunterzeichnerinMehr Verhältnismässigkeit und Rechtssicherheit in der LandwirtschaftNo. 24/EA 137/329
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/Erstunterzeichnerin
- InterpellationMitunterzeichnendeÖffentlichkeitsprinzip - nur im Prinzip gültig?No. 24/IN 31/273
Memberships(10)
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Mitgliedsince 10.06.2026
- SpezialkommissionBericht „Freiwilligenarbeit im Kanton Thurgau: Aktueller Stand, Veränderungen und Handlungsoptionen“Grosser RatSource
- Beobachter/-insince 04.03.2026
- Spezialkommission
- Spezialkommission
- SpezialkommissionGrosser RatSource
- Beobachter/-in18.09.2024 – 08.05.2025
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0