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Celina Hug · GLP

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)19.08.2026
Wir haben es bereits gehört: Ein grosser Teil dieser Re­ vision ist keine politische Kür. Wir passen unser kantonales Recht an die internationalen Vorgaben und die Anforderungen aus dem Schengenraum an. Datenschutz wird in einer zunehmend digitalen Verwaltung immer wichtiger. Wir verarbeiten immer grössere Da­ tenmengen, verknüpfen Informationen, automatisieren Abläufe und werden künftig auch künstliche Intelligenz vermehrt in Verwaltungsprozessen einsetzen. Datenschutz darf Di­ gitalisierung nicht verhindern. Umgekehrt darf Digitalisierung aber auch nicht dazu füh­ ren, dass der Persönlichkeitsschutz schleichend an Bedeutung verliert. Dies ist kein ein­ faches Unterfangen. Die Kommission hat in mehreren Punkten intensiv um diese Balance gerungen. Ein gutes Beispiel ist die Bearbeitung besonders schützenswerter Personen­ daten. Die Kommission hat sich schliesslich klar dafür ausgesprochen, am höchsten Schutzstandard festzuhalten. Solche Daten dürfen nicht einfach bearbeitet werden, weil sie für eine Behörde nützlich oder interessant wären. Sie sollen nur bearbeitet werden, wenn diese für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe zwingend erforderlich sind. Dies klingt nach einem kleinen sprachlichen Unterschied, in der Praxis ist es aber ein wichtiger Grundsatz. Eine Behörde soll sich zuerst fragen, welche Daten sie tatsächlich braucht, und nicht, welche Daten vielleicht noch gerne zur Verfügung stehen sollten. Bei der Datenschutz-Folgeabschätzung wurde in der Kommission mehrfach die Sorge geäussert, dass daraus ein neuer administrativer Apparat entstehen könnte. Diese Sorge ist ernst zu nehmen. Die Folgeabschätzung ist sinnvoll, wenn sie Risiken früh erkennt und Pro­ jekte verbessert. Entscheidend ist ein pragmatischer Umgang. Zu jedem guten Projekt gehört es, sich pragmatische Gedanken über Risiken und Verhältnismässigkeit zu ma­ chen, ohne unnötig Bürokratie aufzubauen. In diesem Zusammenhang werden wir auch den bereits angekündigten Antrag von Kantonsrat Patrick Siegenthaler zu den §§ 7a und 7b unterstützen. Das gleiche Prinzip gilt auch bei technischen Vorgaben. Die Kommission hat beispielsweise die starre gesetzliche Verpflichtung zu periodischen Datenrückgaben bei externen Auftragsdatenbearbeitern gestrichen. Nicht, weil Datenverfügbarkeit un­ wichtig wäre, sondern weil solche technischen Anforderungen oft besser vertraglich und dem konkreten System entsprechend geregelt werden können. Gesetze sollen die not­ wendigen Leitplanken setzen, sie sollten aber nicht technische Lösungen festschreiben, die möglicherweise schon in wenigen Jahren überholt sind. Besonders wichtig ist für uns der Umgang mit automatisierten Entscheidungen und künstlicher Intelligenz. Solche Technologien sollten ausdrücklich ermöglicht werden. Automatisierungen können Ver­ waltungsprozesse schneller und effizienter machen und Mitarbeitende von Routineauf­ gaben entlasten. Sie sind zentral für eine Verwaltung der Zukunft. Aber wenn ein staatli­ cher Entscheid vollständig automatisiert zustande kommt und für eine Person konkrete Rechtsfolgen hat, muss transparent sein, dass dieser Entscheid automatisiert getroffen wurde, und die betroffene Person muss die Möglichkeit haben, eine Überprüfung durch einen Menschen zu verlangen. Es ist eine rechtsstaatliche Absicherung und letztlich auch eine Voraussetzung dafür, dass solche Systeme Akzeptanz finden. Die Kommissionsbe­ ratung war in vielen Punkten technisch und teilweise sehr detailliert. Im Kern ging es aber immer wieder um dieselbe Frage: Wie schaffen wir einen wirksamen Schutz der persön­ lichen Daten, ohne die Handlungsfähigkeit von Kanton und Gemeinden einzuschränken und ohne die digitale Entwicklung unnötig zu bremsen? Einen Punkt möchte ich bereits heute ankündigen: Der Kommissionsbericht hält ausdrücklich fest, dass die institutionelle Unabhängigkeit des Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten besonders ausführlich diskutiert wurde. Dabei ist der Antrag, die Voraussetzungen für eine Amtsenthebung aus­ drücklich auf Gesetzesstufe festzuhalten, mit 7:8 Stimmen nur sehr knapp gescheitert. Ich halte diese Frage für doch wichtig genug, dass wir sie im Rat nochmals diskutieren sollten. Ich werde deshalb in der 2. Lesung einen entsprechenden Antrag zu § 17 stellen und den Fraktionspräsidien rechtzeitig zustellen. Die vorliegende Kommissionsfassung findet aus unserer Sicht eine insgesamt gute Balance. Die GLP-Fraktion unterstützt des­ halb das Eintreten auf die Vorlage und wird der Kommissionsfassung grundsätzlich zu­ stimmen.
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0