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Celina Hug

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Grünliberale ParteiGLP
Grosser RatArbon

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Party
Grünliberale ParteiSource: GLP
Parliamentary group
GLP
Parliament
Grosser Rat
Electoral district
Arbon
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Official profile
Personal
Gender
Female
Born
31. Januar 1997
Occupation
Digital Marketing Manager
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Address
Friedhofallee 2d
8590 Romanshorn
References & source
Source body
TG
Record updated
04.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(796)
  1. Nein
  2. Nein
  3. Ja
  4. Nein
  5. Ja
Interests(1)
  • Stadträtin · Stadtrat Romanshorn
    Politische Ämtersince 01.01.2025Grosser Rat
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Speeches(21)
  1. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Die Antwort des Regierungsrates ist ausführlich. Sie ist strukturiert, sie ist korrekt und sie zeigt: Wir haben Instrumente, wir haben Aktionspläne, wir haben Budgets, wir haben Koordination. Aber sie zeigt vor allem eines: Wir erfüllen unsere Aufgaben im Rahmen des bestehenden Systems. Was die Antwort jedoch nicht zeigt, ist ein spürbarer Wille zur strukturellen Weiterentwicklung. Sie signalisiert nicht: „Wir sehen die Lücken und wollen diese schliessen“. Sie signalisiert nicht: „Wir nehmen die nationale Kritik als Auftrag zur Selbstprüfung“. Während die Schweiz international dafür kritisiert wird, geschlechterbezogene Gewalt ungenügend zu bekämpfen, können wir uns nicht einfach zurücklehnen und sagen, bei uns funktioniere das System. Wenn die ganze Schweiz Defizite attestiert bekommt, ist es schwer anzunehmen, dass ausgerechnet ein einzelner Kanton ein Musterschüler ist. Wir haben kein eigenes Frauenhaus, sind abhängig von interkantonalen Lösungen, und wenn man hier Stimmen folgt, sind wir gerechtfertigt mehr noch geduldet als erwünscht. Wir reagieren, aber wir setzen keine neuen Massstäbe. Ja, Plätze werden organisiert. Ja, Budgets sind ausgewiesen. Aber reicht es, gerade so – wenn überhaupt – konventionskonform zu sein? Bei geschlechterbezogener Gewalt geht es nicht um Verwaltungstechnik. Es geht um Frauen, die um ihr Leben fürchten, es geht um Kinder, die Gewalt miterleben, es geht um Vertrauen in den Staat. Doch es geht auch um Sprache, denn Sprache macht Realität sichtbar. Und wie wir Sprache verwenden, entscheidet mit, was wir sichtbar machen und was nicht. In unserer Statistik taucht der Begriff „Femizide“ nicht auf. Formal mag das korrekt sein – juristisch sprechen wir von „Tötungsdelikten im häuslichen Umfeld“. Doch wenn Frauen getötet werden, weil sie Frauen sind, dann sollten wir die Verantwortung übernehmen, die Realität klar zu benennen. Begriffe prägen Wahrnehmung. Wer nur von „häuslicher Gewalt“ spricht, verwaltet ein Phänomen. Wer von „Femiziden“ spricht, anerkennt die strukturelle Dimension geschlechterbezogener Gewalt, und deshalb betrifft diese Verantwortung nicht nur den Regierungsrat, sondern ebenso uns Politikerinnen und Politiker. Wir können uns nicht hinter Strukturen verstecken. Wir können nicht sagen: „Das System ist da, also ist alles gut“. Wir müssen uns fragen, ob wir nur verwalten wollen oder aktiv eine Gesellschaft gestalten, die Gewalt an Frauen nicht hinnimmt und strukturelle Ursachen konsequent angeht. Es geht um unsere Haltung. Wir sind alle angehalten, genau hinzuschauen, nicht reflexartig zu verteidigen, sondern ehrlich zu prüfen, nicht zu fragen, ob wir formal korrekt handeln, sondern ob wir gesellschaftlich genug tun. Wir müssen uns als Parlament und als Gesellschaft fragen: Wollen wir in einem Land leben, in dem Gewalt an Frauen als tragische Einzelfälle behandelt werden, oder wollen wir in einem Land leben, das strukturelle Ursachen erkennt und konsequent angeht? Die zentrale Frage ist nicht, ob unser System existiert. Die zentrale Frage ist, ob wir bereit sind, es weiterzuentwickeln, wenn Realität und Erfahrungen uns zeigen, dass es nötig ist. Denn bei diesem Thema darf niemand den Eindruck haben, der Staat tue gerade genug. Hier muss gelten: Staat und Gesellschaft tun alles, was möglich ist. Und dafür tragen wir alle Verantwortung. Abschliessend: In der Budgetdebatte hat die Regierungsrätin festgehalten, dass man ein eigenes Angebot im Kanton prüfen werde, sollte wirklich das Bedürfnis da sein. Und dass man aktuell aufgrund der Schwankung die Zusammenarbeit mit einem grösseren Kanton als richtig erachte. Vor diesem Hintergrund bitte ich die Regierungsrätin um eine kurze Stellungnahme. Gibt es seit dieser Aussage neue Erkenntnisse zur Bedarfslage? Wird bereits geprüft oder vorbereitet, wie ein weitergehendes Angebot im Kanton aussehen könnte? Vielen Dank.
  2. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Was sind eigentlich besonders integrationswillige Ausländerinnen und Ausländer? Ich frage mich ganz grundsätzlich: Wer soll das eigentlich sein, und vor allem, wie soll das verlässlich geprüft werden? Die Motion will diese besondere Integrationsbereitschaft im Wesentlichen daran festmachen, dass jemand bereit ist, seine bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben. Genau das überzeugt mich nicht, denn die Integration zeigt sich doch nicht in erster Linie an einem formellen Verzicht auf einen Pass, sondern daran, wie jemand hier lebt, mitwirkt, Verantwortung übernimmt, arbeitet, Sprache spricht und Teil unserer Gesellschaft ist. Hinzu kommt ein weiterer logischer Fehler: Einbürgerungswillige Personen aus Staaten wie beispielsweise Österreich, wir haben es schon gehört, die grundsätzlich das doppelte Bürgerrecht nicht vorsehen – Ausnahmen ausgenommen – würden in dieser neuen Abbildung ja fast automatisch als integrationswilliger erscheinen als alle anderen. Nicht, weil sie tatsächlich besser integriert wären, sondern weil das Recht ihres Herkunftsstaates ihnen gar keine andere Möglichkeit lässt. Genau daran sieht man, wie untauglich dieses Kriterium ist. Es misst nicht Integration, sondern bloss unterschiedliche rechtliche Ausgangslagen. Ich frage mich auch ganz praktisch, wie das funktionieren soll. Soll der Kanton dann prüfen, wer es mit seiner Integrationswilligkeit wirklich ernst meint und wie genau? Sind die ersten Worte einer besonders integrationswilligen Person anstatt „Mama“ oder „Papa“ „Trittst im Morgenrot daher, sehe ich dich im Strahlenmeer“? Mit einer zusätzlichen Kategorie, einem Formular mehr und am besten noch einer Art Integrationsthermometer? Gute Integration ist etwas, das sich im gelebten Alltag zeigt und nicht an einem einzelnen symbolischen Kriterium festgemacht werden kann. Die Motion schafft vor allem keine Klarheit, sondern eine künstliche und letztlich willkürliche Unterscheidung. Die GLP-Fraktion lehnt die Motion einstimmig ab.
  3. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Das Pilotprojekt in den kantonalen Durchgangsheimen war aus Sicht des Regierungsrats erfolgreich, technisch umsetzbar und für bestimmte Personengruppen rechtlich zulässig. Genau deshalb sollte man aber präzise hinschauen, was daraus folgt und was eben nicht. Der Regierungsrat schreibt selber, dass differenziert werden muss: Für gewisse Gruppen ist eine Bezahlkarte rechtlich möglich, aber rechtlich möglich ist noch nicht gleich politisch richtig. Gerade bei der von der Motion behaupteten Wirkung bleibt Vorsicht angezeigt. Der Regierungsrat verweist auf positive Erfahrungen. Gleichzeitig hält der Abschlussbericht selbst fest, dass der behauptete Effekt einer Reduzierung von Migrationsanreizen gar nicht beurteilt werden konnte, weil das Projekt nur auf den Kanton Thurgau beschränkt war. Wenn ein zentrales Argument der Befürworter gar nicht überprüft werden konnte, dann sollte man mit grossen Versprechen zurückhaltend sein. Auch der Alltag verdient einen genauen Blick. Der Regierungsrat betont, die Karte könne Integration fördern, weil elektronische Dienstleistungen genutzt werden können und die Menschen auf mehr Selbstständigkeit vorbereitet würden. Das ist nicht von der Hand zu weisen. Aber Integration bedeutet eben nicht nur Zugang zu digitalem Bezahlen. Integration bedeutet auch, sich möglichst normal im Alltag bewegen zu können und nicht über ein separates System als Sonderfall markiert zu werden. Gerade viele Asylsuchende müssen mit sehr wenig Geld auskommen. Deshalb sind sie darauf angewiesen, günstig und pragmatisch einkaufen zu können, etwa auch in „Brockis“. Wenn aber kleinere Läden oder „Brockis“ keine Karten oder keine entsprechenden Systeme akzeptieren, dann wird die Bezahlkarte schnell zu einem Hindernis im Alltag. Der Pilotbericht bestätigt im Übrigen selbst, dass man auf ein vollständiges Bargeldverbot verzichtet hat, weil kleinere Geschäfte nicht immer Kartenzahlungen akzeptieren und technische Ausfälle vorkommen können. Grundsätzlich sehen wir als GLP-Fraktion durchaus auch positive Aspekte der Bezahlkarte. Sie kann in bestimmten Bereichen sinnvoll sein und in der Praxis Vorteile bringen. Unser zentraler Einwand richtet sich nicht gegen die Bezahlkarte an sich, sondern gegen die gänzliche Abschaffung von Bargeld. Eine solche lehnen wir ab. Kann uns der Regierungsrat heute versichern, dass Bargeld bei einer Umsetzung der Motion zwingend weiter Bestandteil bleibt und weiterhin ausgezahlt werden kann, dann wäre die GLP-Fraktion bereit, sich zu einem Ja durchzuringen.
  4. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich beginne heute mit einem Satz, den man von der GLP nicht sofort erwartet: Wir wären bereit, dieser Motion zuzustimmen. Keine Sorge, wir haben nicht die politische Richtung gewechselt, aber wir nehmen das Anliegen ernst. Eine fundierte Kriminalstatistik ist notwendig. Staatliches Handeln darf nicht auf Bauchgefühl beruhen, sondern muss auf Daten basieren. Wer Sicherheit will, braucht Klarheit. Diese Motion jedoch heizt Herkunftsdebatten weiter an. Deshalb lehnen wir sie klar ab. Eine Motion, die dem Schutz der Bevölkerung dient, würden wir sehr gerne gutheissen, konkret dann, wenn sie den Schutz potenzieller Opfer stärkt. Für uns ist ausschlaggebend, welche konkreten Tatbestände vorliegen, welche strukturellen Muster erkennbar sind und an welchen Stellen Prävention wirksam ansetzen kann. Die Nationalität einer beschuldigten Person ist für die konkrete Ausgestaltung von Opferschutzmassnahmen nur sehr begrenzt relevant. Statistik darf kein politisches Instrument zur Stigmatisierung sein. Der Regierungsrat hält fest: Die polizeiliche Kriminalstatistik und die Strafurteilstatistik sind vollständig bundesrechtlich geregelt, gestützt auf das Bundesstatistikgesetz und die Bundesstatistikverordnung. Die Merkmale, insbesondere Nationalität und Aufenthaltsstatus, sind abschliessend definiert. Die Kantone dürfen daran weder zusätzliche Kategorien noch eigene Publikationspflichten anfügen. Kurz gesagt, die Kompetenz liegt ausschliesslich beim Bund. Selbst wenn wir also inhaltlich wollten und uns sogar in der Formulierung finden würden – wir dürften nicht. Und deshalb eine nüchterne, staatsrechtliche Feststellung: Wer eine bundesrechtlich geregelte Statistik ändern will, ist im Grossen Rat des Kantons Thurgau an der falschen Adresse. Bei 62 Nationalrätinnen und Nationalräten derselben Partei gäbe es in Bern durchaus ausreichend Gelegenheit, dieses Anliegen einzubringen. Wir beraten heute eine Motion, die, unabhängig von politischer Bewertung, rechtlich gar nicht umsetzbar ist. Das ist keine ideologische Frage, sondern eine Kompetenzfrage, und deshalb sage ich es ganz deutlich: Wer Opferschutz tatsächlich ernst meint, setzt dort an, wo er auch zuständig ist. Und zuletzt, wenn wir schon bei Statistik sind: Autofahren ist statistisch gesehen um ein Vielfaches gefährlicher, als nachts alleine Zug zu fahren. Die GLP lehnt die Motion einstimmig ab.
  5. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Diese Motion ist keine einfache Motion. Auf der einen Seite steht ein zentraler demokratischer Grundsatz: Wer vom Volk gewählt wird, ist für eine feste Amtsdauer legitimiert. Dieses Mandat darf nicht leichtfertig infrage gestellt werden. Ein Amtsenthebungsverfahren ist ein Eingriff in dieses Prinzip. Es birgt Missbrauchsrisiken, es könnte, falsch ausgestaltet, zu einem politischen Druckmittel werden. Diese Sorge nehme ich ernst. Auf der anderen Seite steht die Realität in unseren Gemeinden. Heute haben wir im Kanton Thurgau faktisch keine klare gesetzliche Handhabe, wenn ein einzelnes Exekutivmitglied seine Aufgaben nicht mehr wahrnehmen kann oder gravierend gegen Amtspflichten verstösst. Was bleibt, ist der Dossierentzug. Das betroffene Mitglied bleibt formell im Amt, bleibt stimmberechtigt, bleibt entschädigt. Die übrigen Gemeinderäte übernehmen zusätzliche Dossiers, tragen die Mehrbelastungen und versuchen, eine schwierige Situation irgendwie zu stabilisieren. Das ist kein geregelter Zustand, das ist ein Provisorium. Und hier entsteht das Spannungsfeld. Ein Amtsenthebungsverfahren soll nur bei klar definierten schwerwiegenden Gründen möglich sein, etwa bei einer strafrechtlichen Verurteilung oder bei nachweislich dauernder Amtsunfähigkeit. Genau solche Konstellationen treten aber selten auf. In vielen problematischen Situationen liegt eben keine Verurteilung vor. Das bedeutet, dieses Instrument wird vermutlich selten zur Anwendung kommen, es wird nicht jede schwierige Situation lösen, es ist kein Allheilmittel. Jedoch, selbst wenn es selten angewendet wird, schafft es einen klaren rechtsstaatlichen Rahmen, es schafft Verfahrenssicherheit, es schafft Transparenz, und es gibt Gemeinden einen definierten Handlungsspielraum, statt sie zwischen Aussitzen, Dossierentzug oder informellen Lösungen stehen zu lassen. Andere Kantone haben begonnen, diese Lücke zu schliessen. Der Jura hat eine entsprechende Grundlage geschaffen. Im Aargau wurde die Einführung eines Amtsenthebungsverfahrens vom Volk beschlossen. Auch dort ist man sich bewusst, dass es um ein Ausnahmeinstrument mit hohen Hürden geht, und genau so muss es auch im Thurgau sein. Diese Motion ist kein Misstrauensvotum gegenüber unseren Gemeindebehörden. Wir anerkennen die demokratische Legitimation, aber wir anerkennen auch, dass es Extremfälle geben kann, für die wir heute keine saubere gesetzliche Lösung haben. Wenn diese Motion erheblich erklärt wird, wird die konkrete Ausgestaltung ohnehin noch einmal sorgfältig zu prüfen sein. Dabei könnte aus unserer Sicht sinnvoll sein, zumindest zu diskutieren, ob eine solche Regelung perspektivisch auch für andere gewählte Exekutivämter geprüft werden sollte. Abschliessend: Dieses Spannungsfeld auszuhalten und dennoch eine sorgfältige, ausgestaltete gesetzliche Grundlage zu schaffen, ist der Kern dieser Motion. Die GLP-Fraktion unterstützt einstimmig die Erheblicherklärung dieser Motion.
Contributions(16)
Memberships(6)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0