Hermann Lei · SVP
Grosser Rat (TG)01.07.2026
Entschuldigen Sie, dass ich mich schon wieder zu Wort melde, vielleicht auch nicht das letzte Mal. Ich stelle den Antrag, das Gesuch Nr. 113 zurückzuweisen an die Justizkommission nach § 22 Abs. 2 GOGR. Weshalb das? Sie sagen vielleicht, davon wussten wir nichts, wir konnten uns nicht damit beschäftigen. Das stimmt. Das hatte seine Gründe, ich komme darauf zurück. Der Entscheid ist auch nicht allzu schwer, würde ich sagen. Deshalb bitte ich Sie, zu entschuldigen, dass ich jetzt erst damit komme. Ich bin der Meinung, dass eben genau für dieses Gesuch nicht alle not wendigen Informationen vorliegen. Da müssen noch die notwendigen Abklärungen vor genommen werden. Ich bin seit fast 20 Jahren im Rat und habe schon einige Einbürge rungsgesuche gesehen. Aber das ist mir doch auch noch nie passiert, dass eben nicht alle notwendigen Unterlagen oder Informationen vorliegen, und die wären eben wichtig. Wie die Präsidentin der Justizkommission richtigerweise gesagt hat, können wir ein Ge such nur ablehnen, wenn neue Erkenntnisse dazugekommen sind. Das ist meines Er achtens der Fall. Ich weiss nicht, ob Sie das mitbekommen haben: Es sind bestimmte Unterlagen im Rat nicht offengelegt worden. Ich erhalte wütende Mails vom Rechtsver treter des Gesuchstellers, in denen er das begründet. Aber ich möchte eigentlich gerne wissen, weshalb unserem Rat welche Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden. Entweder werden diese beschafft und uns dann zur Verfügung gestellt, oder man erklärt uns, weshalb uns diese Unterlagen und Informationen nicht gegeben werden. Der Rat kann über einen Einbürgerungsgesuch nur dann rechtsstaatlich und verantwortungsvoll entscheiden, wenn ihm eben die wesentlichen Entscheidgrundlagen vorliegen. Das ist hier nicht der Fall. Es bestehen Hinweise auf weitere und nicht ganz unerhebliche finan zielle Verpflichtungen und auf weitere Umstände, die für die Beurteilung des Gesuches erheblich sein können. Die Präsidentin der Justizkommission hat gesagt, man könne da für die Mitglieder der Justizkommission befragen. Das haben wir heute Morgen auch ge tan. Sie sagen: Wir dürfen nicht, oder wir wissen nicht, was wir dürfen. Wir haben Angst. Es ist unklar, was erlaubt ist und was eben nicht. Deshalb kommt dieser Antrag relativ kurzfristig, ich entschuldige mich nochmals. Ich bin aber eben der Meinung: Wesentliche Informationen müssen für die Beurteilung dieses Gesuchs – für alle Gesuche – vorliegen. Und da spreche ich wieder für alle anderen Gesuchsteller: Alle anderen haben ihre Infor mationen offengelegt, und deshalb können wir auch darüber entscheiden. Bei diesem ist das nicht der Fall. Deshalb können wir nicht entscheiden heute – so meine Meinung. Wir brauchen alle Unterlagen, oder es soll uns erklärt werden, weshalb man uns die Unterla gen nicht gibt oder sie nicht erhältlich gemacht werden können. Damit entsteht dem Ge suchsteller kein wesentlicher Schaden. Das kann in der nächsten Sitzung nachgeholt werden, sodass wir sauber entscheiden können. Deshalb bitte ich nochmals darum, mei nem Antrag Folge zu geben, nämlich das Gesuch Nr. 113 zurück an die Justizkommis sion zur weiteren Abklärung zu senden. Danke für die Aufmerksamkeit.