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HL

Hermann Lei

Active
Schweizerische VolksparteiSVP
Grosser RatFrauenfeld

Mandate
Party
Schweizerische VolksparteiSource: SVP
Parliamentary group
SVP
Electoral district
Frauenfeld
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
5. November 1972
Occupation
Rechtsanwalt
Contact
Address
Mühletobelstrasse 59 a
8500 Frauenfeld
References & source
Source body
TG
Record updated
22.10.2026
First imported
14.08.2025
Interests(4)
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Speeches(204)
  1. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Seit bald 20 Jahren bin ich Rechtsanwalt. Ich bin da nicht hauptsächlich im Strafrecht tätig, aber doch immer wieder. Dabei ist mir aufgefallen, dass die Strafverfahren viel zu lange dauern. Das ist belastend für alle, das wurde heute auch schon gesagt: Es ist für den Beschuldigten belastend, aber auch für die Privatklägerschaft. Da müssen wir dringend etwas tun. Ich habe mich da bei den Spitzen des Obergerichts und bei der Staatsanwaltschaft erkundigt, was man da tun könnte, und so wurde diese Motion, die wir jetzt verfasst haben, geboren. Ich habe Verständnis, dass die Bezirksrichter da etwas Zurückhaltung zeigen, weil sie eben nicht alleine verantwortlich sein wollen für Ihre Entscheide. Aber bitte, sie sind dafür bezahlt und die Staatsanwaltschaften müssen genau dasselbe tun. Das kann auch kein Argument sein. Ich habe kein Verständnis dafür, dass die Stellungnahme der Generalstaatsanwaltschaft nicht Eingang in die Erläuterungen des Regierungsrats gefunden hat. Die Generalstaatsanwaltschaft ist explizit und sehr stark für unsere Lösung, und ich bitte Sie, das auch zu sein. Wie wir es gehört haben von Kollege Thomas Leu, wir sind die „letzten Mohikaner“, die noch diese Lösung haben und diesen Schritt noch nicht gemacht haben. Wird das Strafverfahren dadurch schneller? Selbstverständlich wird es dadurch schneller, auch wenn mir klar ist, dass die Probleme auch anderswo liegen. Und wieso ist das so wichtig? Nicht nur die Bibel sagt uns das, sondern eben auch die Wissenschaft, dass es wichtig ist, dass zwischen Tat und Konsequenz nicht allzu viel Zeit vergeht. Wer Kinder hat, weiss das: Wenn das Kind einen Teller Suppe ans Fenster geworfen hat, nützt es nichts, wenn die Konsequenz drei Wochen später kommt. Die muss schnell kommen. Ich vergleiche Kinder und einen Teller Suppe nicht mit Beschuldigten, Strafverfahren und Urteilen, die da gemacht werden. Aber das Ergebnis ist eben dasselbe. Auch erwachsene Menschen brauchen, um einen Entscheid anerkennen zu können, eine möglichst kurze Zeit zwischen Tat und Urteil. Deshalb bitte ich Sie, diese Motion zu unterstützen.
  2. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich beginne mit einem Hinweis an Ratskollege Reto Am­ mann, nämlich: „Si tacuisses, philosophus mansisses“ oder „Quod licet Iovi, non licet bovi“. Für die Nicht-Lateiner in etwa: Überlassen Sie das schwierige Latein denjenigen, die sich, wie Grossratspräsident Felix Meier und ich, jahrelang damit beschäftigen und abquälen mussten. Aber wir haben natürlich immer Freude, wenn wir ein bisschen Latein sprechen können. Ein bisschen lateinisch ist manchmal auch die Staatsrechnung, wobei man sich dieses Jahr wirklich überlegen könnte, ob man darauf eintreten kann, wegen dieses versagten Prüfungsurteils der Finanzkontrolle. Ich komme am Schluss darauf zu­ rück. Es ist ja nicht so, dass wir mit der Staatsrechnung zufrieden wären. Aber sie zeigt zumindest schwarz auf weiss, wo das eigentliche Problem liegt. Der Abschluss fällt zwar um rund 37 Mio. Franken besser aus als budgetiert. Der Fiskalertrag liegt um 85.5 Mio. Franken über Budget, es gab eine höhere SNB-Ausschüttung. Trotzdem haben wir immer noch einen Aufwandüberschuss von 6.6 Mio. Franken. Wer bei solchen Zahlen von ei­ nem Einnahmeproblem spricht, verweigert die Realität. Mein „ceterum censeo“ ist: Der Kanton Thurgau hat kein Einnahmeproblem, er hat ein Ausgabenproblem. Und er inves­ tiert zu grossen Teilen auf Pump. Für uns ist klar – auch wenn es jetzt hier nicht zur Debatte steht: Eine Steuererhöhung ist nicht nötig. Sie wäre vor allem ein bequemes Ausweichen vor den eigentlichen Problemen. Wer trotz Rekordeinnahmen nach höheren Steuern ruft, will nicht sanieren, sondern kaschieren. Notwendig ist das, was wir seit vie­ len Jahren sagen: Ausgabendisziplin statt Griff ins Portemonnaie der Bürger – Bürger, die sowieso schon von Mieten, Krankenkassen- und Stromkosten geplagt sind. Beden­ ken wir auch, dass der Thurgau zu den grössten Profiteuren des Finanzausgleichs zählt. Eine Viertelmilliarde Franken stammt aus fremden Quellen. Zur Finanzkontrolle, die ich zu Beginn angesprochen habe: Ich finde das eigentlich gut, dass die Finanzkontrolle schwieriger tut als früher. Das hat damit zu tun, dass wir sie eben verselbständigt haben. Vorher hing sie am Gängelband des Departementes, jetzt wird sie von uns gewählt und bezahlt. Dementsprechend gibt es halt manchmal Probleme; dementsprechend hat die Finanzkontrolle jetzt Schwierigkeiten gemacht. Ob es sich hierbei um ein echtes Problem handelt, kann ich nicht sagen. Wir finden, eigentlich eher nicht. Die Rechnung stimmt, wie der GFK-Präsident es gesagt hat. An dieser Stelle auch noch ein herzliches Danke­ schön an die GFK. Ich war auch einige Jahre dabei und weiss, wie viel Arbeit das bedeu­ tet. Auch die von der GFK gefundene Lösung haben wir diskutiert. Wir sind einverstanden mit dieser Lösung – auch unter der Voraussetzung, dass diese dann auch umgesetzt wird. Nächstes Jahr sollten diese Probleme gelöst sein; so etwas wollen wir nicht noch einmal sehen. Zum Schluss: Die Rechnung bestätigt Punkt für Punkt die Haltung der SVP-Fraktion. Nicht die Einnahmen sind das Problem, sondern das Ausgabenwachstum. Und – wir treten ein.
  3. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Die SVP-Fraktion unterstützt diesen Ordnungsantrag. Ich glaube, Ratskollege Kenny Greber liegt da falsch mit seiner Beurteilung. Unsere Auf­ gabe ist eben eine Einzelfallbeurteilung. Die Gesamtbeurteilung, die Gesamtabstim­ mung, ist eigentlich die Ausnahme, die wir aber zur Regel erklärt haben. Aber wenn ein Gesuch umstritten ist, wie das hier der Fall ist, ist eine Einzelfallabstimmung eben gera­ dezu geboten, vor allem auch gegenüber allen anderen Kandidatinnen und Kandidaten, welche damit nicht benachteiligt werden sollen. Deshalb werden wir diesen Antrag unter­ stützen.
  4. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Entschuldigen Sie, dass ich mich schon wieder zu Wort melde, vielleicht auch nicht das letzte Mal. Ich stelle den Antrag, das Gesuch Nr. 113 zurückzuweisen an die Justizkommission nach § 22 Abs. 2 GOGR. Weshalb das? Sie sagen vielleicht, davon wussten wir nichts, wir konnten uns nicht damit beschäftigen. Das stimmt. Das hatte seine Gründe, ich komme darauf zurück. Der Entscheid ist auch nicht allzu schwer, würde ich sagen. Deshalb bitte ich Sie, zu entschuldigen, dass ich jetzt erst damit komme. Ich bin der Meinung, dass eben genau für dieses Gesuch nicht alle not­ wendigen Informationen vorliegen. Da müssen noch die notwendigen Abklärungen vor­ genommen werden. Ich bin seit fast 20 Jahren im Rat und habe schon einige Einbürge­ rungsgesuche gesehen. Aber das ist mir doch auch noch nie passiert, dass eben nicht alle notwendigen Unterlagen oder Informationen vorliegen, und die wären eben wichtig. Wie die Präsidentin der Justizkommission richtigerweise gesagt hat, können wir ein Ge­ such nur ablehnen, wenn neue Erkenntnisse dazugekommen sind. Das ist meines Er­ achtens der Fall. Ich weiss nicht, ob Sie das mitbekommen haben: Es sind bestimmte Unterlagen im Rat nicht offengelegt worden. Ich erhalte wütende Mails vom Rechtsver­ treter des Gesuchstellers, in denen er das begründet. Aber ich möchte eigentlich gerne wissen, weshalb unserem Rat welche Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt werden. Entweder werden diese beschafft und uns dann zur Verfügung gestellt, oder man erklärt uns, weshalb uns diese Unterlagen und Informationen nicht gegeben werden. Der Rat kann über einen Einbürgerungsgesuch nur dann rechtsstaatlich und verantwortungsvoll entscheiden, wenn ihm eben die wesentlichen Entscheidgrundlagen vorliegen. Das ist hier nicht der Fall. Es bestehen Hinweise auf weitere und nicht ganz unerhebliche finan­ zielle Verpflichtungen und auf weitere Umstände, die für die Beurteilung des Gesuches erheblich sein können. Die Präsidentin der Justizkommission hat gesagt, man könne da­ für die Mitglieder der Justizkommission befragen. Das haben wir heute Morgen auch ge­ tan. Sie sagen: Wir dürfen nicht, oder wir wissen nicht, was wir dürfen. Wir haben Angst. Es ist unklar, was erlaubt ist und was eben nicht. Deshalb kommt dieser Antrag relativ kurzfristig, ich entschuldige mich nochmals. Ich bin aber eben der Meinung: Wesentliche Informationen müssen für die Beurteilung dieses Gesuchs – für alle Gesuche – vorliegen. Und da spreche ich wieder für alle anderen Gesuchsteller: Alle anderen haben ihre Infor­ mationen offengelegt, und deshalb können wir auch darüber entscheiden. Bei diesem ist das nicht der Fall. Deshalb können wir nicht entscheiden heute – so meine Meinung. Wir brauchen alle Unterlagen, oder es soll uns erklärt werden, weshalb man uns die Unterla­ gen nicht gibt oder sie nicht erhältlich gemacht werden können. Damit entsteht dem Ge­ suchsteller kein wesentlicher Schaden. Das kann in der nächsten Sitzung nachgeholt werden, sodass wir sauber entscheiden können. Deshalb bitte ich nochmals darum, mei­ nem Antrag Folge zu geben, nämlich das Gesuch Nr. 113 zurück an die Justizkommis­ sion zur weiteren Abklärung zu senden. Danke für die Aufmerksamkeit.
  5. Kantonsrat
    Speech
    Grosser Rat
    Ich spreche zu diesem Geschäft zum dritten Mal. Sie konnten es schon in meinem letzten Votum erkennen, dass ich Probleme habe mit die­ sem Gesuch – und nicht nur ich. Ich sage es nochmals: Dem Rat werden wesentliche Unterlagen und damit wesentliche Entscheidgrundlagen vorenthalten. Ich will nicht allzu stark ins Detail gehen zum Schutz des Gesuchstellers, aber es geht um weitere finanzi­ elle Verpflichtungen des Gesuchstellers gegenüber dem Gemeinwesen, die für die Beur­ teilung der geordneten finanziellen Verhältnisse klar entscheidrelevant sind. Gerade sol­ che zusätzlichen Ausstände – es geht um einen Bereich bis knapp 40’000 Franken – können es dem Rat ermöglichen, das Gesuch abzulehnen, auch unter Berücksichtigung der bisherigen verwaltungsgerichtlichen Entscheide. Man kann auch zustimmen. Aber man kann auch ablehnen. Hinzu kommt, dass sich in den Unterlagen, die dem Rat nicht offengelegt wurden, Hinweise auf einen früher erhobenen Versuch strafrechtlichen Ver­ haltens finden sollen. Mir ist bewusst, dass es nie zu einer Verurteilung kam und auch zu keiner Anklage. Gerade deshalb ist es aber Sache des Rates, die vollständigen Unterla­ gen zu kennen und selbst zu würdigen. Was relevant ist und was nicht, bestimmt nicht der Rechtsvertreter des Gesuchstellers, sondern allein das Parlament. Ebenso falsch ist auch die Behauptung, eine Schuld sei schon deshalb unbeachtlich, weil keine Betreibung vorliege. Das stimmt nicht. Das Nichtvorliegen einer Betreibung beseitigt weder die Schuld noch deren Bedeutung für den Einbürgerungsentscheid. Beim Rechtsvertreter des Gesuchstellers – ich musste ihn schon einmal ansprechen heute – liegen offenbar langsam die Nerven blank, weil da halt noch einiges ans Licht gekommen ist. Nur, wir befinden uns hier in einem rechtsstaatlichen Verfahren. Ich und Sie, wir alle müssen als Parlamentarier Unterlagen prüfen, wir müssen Fragen stellen, und wir müssen Bedenken äussern dürfen, ohne persönlich verunglimpft zu werden. Wer einem Parlamentarier Lü­ gen, Verleumdungen, Manipulationen und ein bewusstes Sich-Verstecken hinter der par­ lamentarischen Immunität unterstellt, greift nicht mehr sachlich an, sondern meine und unsere Integrität und die korrekte Ausübung dieses Mandats. Und wer das tut, stellver­ tretend für den Gesuchsteller, hat offenbar unsere Rechtsordnung auch nicht richtig be­ griffen. Ich bin deshalb dafür, dieses Gesuch abzulehnen und danke Ihnen, wenn Sie mir folgen.
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Memberships(27)

Images(2)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0