Raphael Stutz · SVP
Grosser Rat (TG)19.08.2026
Ich gehe davon aus, dass Sie die letzten Wochen im Urlaub verbracht haben. Regierungsrat Walter Schönholzer und ich haben auf diesen Urlaub verzichtet und uns den Inhalt dieser 2. Lesung noch einmal „angetan“. Ich stelle einen Antrag zu einer Anpassung von § 14d. Es geht hier um die Zielnetzplanung respek tive das Ausbaukonzept. Ich stelle den Antrag, den Begriff „Ausbaukonzept“ mit dem Be griff „Zielnetzplanung“ zu ersetzen. Das ist ein Begriff, der in Energiewelt, besonders auch vom Bundesamt für Energie, so in der Praxis verwendet wird, und ich stelle in Frage, warum oder weshalb der Kanton Thurgau einen neuen Begriff einbringen möchte, wenn dieses Thema sowieso von nationaler Stufe noch weitere Priorität erhalten wird. Weiter stelle ich den Antrag in meiner Anpassung, die Sie schriftlich erhalten haben, die Strei chung der Netzebene 5 und 7, dass man das offenlässt und die Verantwortlichen des Kantons in Zusammenarbeit mit den Anspruchsgruppen ausarbeiten, was denn genau erwartet wird. Dies, weil die Netzebene 7 aus Planungsgründen sehr, sehr schwierig de tailliert auszuführen ist. Darum besteht der Wunsch von Seiten der Regierung, also von Walter Schönholzer und mir – nicht von der Regierung –, diesen kleinen Passus zu strei chen. Weiter wünsche ich den Begriff „bis spätestens 2030“, ans Ende in einem neuen Satz anzufügen. Der Grund dafür sei, hat man mir gesagt, dass der Gesetzestext dann sauber strukturiert werde, und anscheinend gibt es eine nachhaltige Rechtsgrundlage, wenn wir das so machen. Das sind meine drei Änderungswünsche zu diesem Paragrafen. Ich freue mich, wenn 50 % – mindestens – meinem Antrag zustimmen.