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Edith Wohlfender-Oertig · SP

deKantonsrat
Grosser Rat (TG)19.08.2026
Danke für die Diskussion. Ich danke auch der Regierung für die umfassende Beantwortung der dringlichen Interpella­ tion. Wir nehmen zur Kenntnis, dass der Regierungsrat in der Frage zum Aufsichtsrecht gegenteiliger Meinung ist. Die Thurgauer Kantonsverfassung hält in § 37 fest, dass der Grosse Rat die oberste Aufsicht ausübt. Im Gesundheitsgesetz wiederum ist festge­ schrieben, dass der Kanton die kapital- und stimmenmässige Mehrheit an der Thurmed AG und der Spital Thurgau AG hält. Die Übertragung von Aktien der Thurmed AG und der Spital Thurgau AG an Dritte bedarf der Zustimmung des Grossen Rates. So weit die Auslegeordnung. Es stellt sich hier die Frage, wie wir reagieren würden, wenn die Thur­ gauer Kantonalbank eine andere sanierungsbedürftige Kantonalbank übernehmen würde. Zur Frage 1: Die grundlegende Frage der umfassenden Informationspflicht bei den hohen und risikobehafteten Investitionen beim Kauf einer Aktienmehrheit, dies ge­ mäss Beantwortung der Frage 3, letzter Abschnitt, schwebt im Raum und ist meines Er­ achtens nicht konform erfolgt. Es ist richtig, dass die GFK-Mitglieder mit Verschwiegen­ heitspflicht informiert wurden. Der Grosse Rat im Gesamten hat vom Angebot der Thur­ med AG an die Eigentümer der GZO zuerst durch die Medien erfahren müssen. Zur Frage 2: In der Beantwortung zur Frage 2 auf Seite 4 weist der Regierungsrat auf die Eigentü­ merstrategie aus dem Jahr 2019 für die Thurmed AG hin. Diese ist im Jahr 2021 im Rat verabschiedet worden. Unter Punkt 1.3, Gesundheitspolitische Ziele, wird festgehalten: „Die Thurmed AG verfolgt laufend die gesundheitspolitischen Entwicklungen in der Schweiz und stellt sich rechtzeitig auf sich abzeichnende Veränderungen ein. Dazu ge­ hört auch die Prüfung von Kooperationen über die Kantonsgrenzen hinaus.“ Die gemäss dem Regierungsrat auf Seite 5 erwähnte Stimmenmehrheit im GZO geht meines Erach­ tens aber über eine Kooperation im eigentlichen Sinne hinaus. Zur Frage 3: Der Regie­ rungsrat weist zu unserer Frage der Risikoabwägung auf das laufende Verfahren mit der Due Diligence und einen konservativen Businessplan hin. Inhaltliche Angaben fehlen gänzlich, obwohl die GZO im Nachlassverfahren ist. Der letzte Abschnitt zur Frage 3 auf Seite 5 verwirrt. Wie ist es nun gemeint? Will die Thurmed AG mit einer gleichberechtigten Beteiligung in die GZO Wetzikon einsteigen? Oder ist es die Absicht, als Mehrheitseig­ nerin zu agieren? Zu diesen widersprüchlichen Strategien erwarten wir Klärung. Zur Frage 4: In der Eigentümerstrategie des Kantons für die Thurmed AG sind unter Punkt 1.2 die finanziellen Ziele mit der Dividendenabschöpfung abgebildet. Es schleckt keine Geiss weg, dass ein Einstieg als Mehrheitseignerin in die GZO, so wie die Regierung informierte, mit einem erheblichen finanziellen Risiko verbunden ist. Die Töchter der Hol­ ding Thurmed AG sind auch Steuerzahlerinnen. Auf unsere Frage zum Risiko von Steu­ erausfällen in dieser finanziell schwierigen Zeit im Kanton wird nicht eingegangen. Zur Frage 5: Ja, wir sind schon stolz auf die Geschäftstüchtigkeit der Spital Thurgau AG be­ ziehungsweise der Thurmed AG. Die Verzinsung des Vermögens der Thurmed AG ist abhängig vom Gesamtvermögen. Das Risiko bei einer ausserkantonalen Beteiligung ist gegeben. Wir können kaum auf Steuereinnahmen verzichten. Zur Frage 7: Der enorme Vorteil von kantonalen Unternehmen wie der TKB oder der Thurmed AG sind die Markt­ kenntnisse und die Marktnähe. Expansionen in neue ausserkantonale Gebiete sind im­ mer besonders riskant. Bekanntlich werden in gesättigten Märkten wie dem Spitalmarkt nicht die besten, sondern diejenigen Unternehmen zum Verkauf angeboten, die die meis­ ten Probleme haben. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Institution
Grosser Rat

Data: OpenParlData · CC BY 4.0