Ulrich Graf · SVP
Grosser Rat (TG)02.09.2026
Gestatten Sie mir einen etwas unkonventionellen Einstieg in mein Votum: Sie sehen hier meine Startnummer der „Öpfel-Trophy“, die zehnmal pro Jahr im Kanton Thurgau durchgeführt wird. Wenn Sie ganz genau hinschauen, sehen Sie, dass da unten links eine saftproduzierende Firma aufgeführt ist, die uns hier massgeblich unterstützt. Was ich damit sagen will: Das Beispiel „Möhl“ zeigt, dass die Unterstützung recht massiv ist in diesem Bereich. Wir erwarten mehrere Tausend Franken pro Jahr, und das ist ein Beitrag an die Familien. Ein Drittel der 8’000 Teilnehmer sind unter 20-jährig, und für läppische 10 Franken kann dank dieser Unterstützung die gesamte Familie teilnehmen und verliert sich nicht getrennt am Freitagabend irgendwo an suchtgefährdenden Orten. Vor Ort am Anlass wird für „Schorley“ von „Möhl“ geworben. „Schorley“ ist komplett alkoholfrei, nicht wie zum Beispiel Orangensaft. Ich könnte jetzt noch auf die Unterstützung aus Werbung für Produkte mit weniger als 15 Volumenprozent Alkohol für die Turnvereine, Schwingfeste etc. eingehen oder auf unsere Gaststättenbetreiber und Winzer. Sie sehen, auch wenn der Antrag das Verbot am Ort der Herstellung explizit in Abs. 2 ausnimmt, sollten wir es mit der bestehenden Gesetzesversion belassen. Sonst würgen wir unser sonst schon schwächelndes Vereinsleben noch mehr ab. Öffnen wir nicht weitere Türen, so dass unsere Jugendlichen nicht mehr wissen, was sie in der Freizeit machen sollen. Nehmen wir unseren initiativen Veranstaltern nicht die Möglichkeit, uns mit einer Vielfalt von Anlässen zu erfreuen. So einfach springen nicht andere Sponsoren ein. Unser Leben besteht aus Abwägung und Eigenverantwortung, je nachdem geht es dann in eine gute oder schlechte Richtung. Aus meiner Sicht sollten wir gute Wege anbieten und nicht mit Verboten brüskieren. Gestatten Sie mir noch eine kleine Randnotiz: Wenn wir den Antrag annehmen würden, könnten zum Beispiel Brauereien mit Bier über 15 Volumenprozent oder Kellereien mit entsprechenden Weinen gemäss Abs. 2 in Zukunft neu diese Produkte vor Ort bewerben. Das ist sicher nicht im Sinne dieses Antrags. Ich bitte Sie, den Antrag Rickenbach abzulehnen.