Andreas Sigrist · EDU
Grosser Rat (TG)02.09.2026
Der Abs. 4 geht tatsächlich noch einen Schritt weiter, und die Bedenken sind gut nachvollziehbar. Eine Amtsenthebung bedarf neu der ausdrücklichen Zustimmung der GFK des Grossen Rates. Damit wird sichergestellt, dass der Regierungsrat eine Entlassung nicht im Alleingang beschliessen kann, insbesondere bei inhaltlichen Konflikten. So ist für ein gesundes Gleichgewicht der Kräfte gesorgt. Wer hier eine Verletzung der Gewaltenteilung befürchtet, könnte sich fragen, ob es Sinn macht, wenn die kontrollierte Behörde ihren eigenen Kontrolleur im Alleingang absetzen kann. Die Fraktion EDU/Aufrecht wird dem Antrag zustimmen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.