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Roland Rino Büchel · SVP

deRedetext
Schweiz02.10.2026

Nein, das Büro ist nicht schäbig. Das Büro respektiert die Demokratie. Artikel 33 der Bundesverfassung gewährleistet das Petitionsrecht. Das heisst, jede Person kann Anliegen, Vorschläge, Kritik oder Beschwerden an uns richten. Dieses Recht steht jeder urteilsfähigen Person zu, also auch Minderjährigen und juristischen Personen. Aus dem Petitionsrecht ergibt sich jedoch kein Anspruch darauf, dass ein Anliegen materiell behandelt wird. Das Parlament ist verfassungsrechtlich lediglich verpflichtet, von einer Petition Kenntnis zu nehmen. Das Verfahren nach dem Parlamentsgesetz geht weiter, es geht über diese verfassungsrechtliche Mindestgarantie hinaus. In der Regel beraten die zuständigen Kommissionen die Petitionen inhaltlich. Sie können die Petentinnen und Petenten zudem anhören, wenn Sie dies als zweckmässig erachten.

Ich rufe den Text Ihrer Motion, Frau Prelicz-Huber, noch einmal in Erinnerung: Sie wollen das Büro des Nationalrates beauftragen, extrainstitutionellen Parlamenten, die im Schweizer Parlament tagen, also z. B. der Behindertensession oder der Jugendsession, in geeigneter Form ein Vorstellungsrecht ihrer Anliegen und Petitionen in den zuständigen nationalrätlichen Kommissionen gewähren.

Würde einer bestimmten Gruppe ein Anspruch eingeräumt, vor einer Kommission Stellung zu nehmen, so hätte diese gegenüber anderen Gruppen ein besonderes Vorrecht. Das ist nicht ganz demokratisch. Das würde Fragen der Gleichbehandlung aufwerfen. Allein aufgrund der Möglichkeit, den Nationalratssaal für eine Session zu nutzen, würde diesen Gruppierungen ein zusätzlicher politischer Einfluss eingeräumt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Sessionen sind nicht gewählt - das steht auch nicht in der Motion; Sie haben jetzt in Ihrem Votum ein bisschen korrigiert, wahrscheinlich zu Recht -, sie werden nur von einer sehr kleinen ausgewählten Gruppe bestimmt. Es lässt sich deshalb ganz sicher nicht ohne Weiteres sagen, dass sie tatsächlich für eine bestimmte Bevölkerungsgruppe sprechen. Ihre Vorschläge können wichtige Anliegen zum Ausdruck bringen, müssen aber nicht zwingend die Meinung der gesamten Gruppe widerspiegeln.

Das bedeutet hingegen nicht, dass Ihre Anliegen keinen Platz in der parlamentarischen Arbeit hätten. Es steht ihnen frei, mit Ratsmitgliedern zusammenzuarbeiten, die bereit sind, Ihre Anliegen aufzunehmen - wie zum Beispiel Sie, Frau Prelicz-Huber - und sie im Rahmen der ordentlichen parlamentarischen Verfahren weiterzuverfolgen.

Das Büro hat sich bereits im Zusammenhang mit Ihrer Motion 21.4413, "Vorstellungsrecht der Jugendsession und Kinderkonferenz in den Kommissionen", mit einer ähnlichen Frage befasst.

Wie schon damals kommt das Büro zum Schluss, dass die via Motion verlangte Regelung nicht zweckmässig wäre. Sie würde Foren, die institutionell nicht formell im parlamentarischen Verfahren verankert sind, eine privilegierte Stellung einräumen. Eine solche Regelung hätte auch konkrete Auswirkungen auf die Arbeit der Kommissionen; die Zahl der Anhörungen nähme zu. Damit würde sich die Behandlung der übrigen Geschäfte wohl verzögern.

Das Büro ist deshalb der Auffassung, dass es weiterhin Sache der Kommissionen sein soll, zu entscheiden, ob eine Anhörung von Petentinnen und Petenten sinnvoll und notwendig ist. Einen automatischen Anspruch auf Anhörungen soll es hingegen nicht geben. Aus diesen Gründen beantragt das Büro, die Motion abzulehnen.

Transcript
parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0