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Peter Schilliger · FDP-Liberale

deRedetext
Schweiz01.10.2026

Als Sprecher der Staatspolitischen Kommission darf ich Ihnen aus der Sitzung vom 27. Februar 2026 berichten. Wir haben diese parlamentarische Initiative, die den Bundesrat beauftragt, das Bürgerrechtsgesetz so anzupassen, dass künftig bei Einbürgerungen in der Schweiz keine Doppelbürgerschaften mehr möglich sind, vorgeprüft. Wer sich einbürgern lässt, müsste dann eben eine Nichtigkeitserklärung oder einen Rückzug des ehemaligen Heimatrechts beantragen. Nicht davon betroffen wären Einbürgerungen durch Geburt oder Ehe oder eben Fälle, in denen die familiäre Beziehung eine andere Grundvoraussetzung geschaffen hat.

Ich kann Ihnen vorab das Resultat sagen: Die Staatspolitische Kommission hat mit 14 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung der parlamentarischen Initiative keine Folge gegeben.

Zuerst zum Hintergrund: Was der Initiant gesagt hat, ist richtig; 1992 wurde das Recht geändert. Es galt ab dann keine Einschränkung mehr, welche zu einem Verzicht auf die bisherigen Staatsbürgerschaften geführt hätte. Schweizer Bürger, welche im Ausland eine andere Staatsangehörigkeit erwerben, müssen nicht auf das Schweizer Bürgerrecht verzichten - das war eben auch ein Grund dafür, dass man diese Gleichschaltung erzielt hatte. Es sei denn, und das ist der Nachsatz, der neue Heimatstaat - Österreich wurde genannt - würde dies verlangen.

Auch noch wichtig ist, dass man zu diesem Zeitpunkt nochmals definiert hat, was eigentlich eine Doppelbürgerschaft bezüglich des Militärdienstes bedeutet. Auf der Website des SEM steht geschrieben: "Der Militärdienst wird in der Regel in demjenigen Staat geleistet, in dem der Bewerber im Zeitpunkt der Aushebung wohnhaft ist. Wer im Ausland Militärdienst geleistet hat, wird in der Schweiz nicht mehr aufgeboten."

Schauen wir uns nun noch die Tendenz an: 1992, als diese Gesetzesänderung in Kraft trat, akzeptierten gesamthaft betrachtet im Durchschnitt etwa 50 Prozent der Staaten Doppelbürgerschaften - in Europa waren es 51,3 Prozent, in Amerika, als weiteres Beispiel, 57 Prozent. Heute, es gibt einen Statusbericht von 2015, kennen weltweit durchschnittlich etwa 75 Prozent der Staaten diese Regel; in Europa sind wir bei rund 73 Prozent und in Amerika bei 91 Prozent. Sie sehen also, dass sich der Umgang mit Doppelbürgerschaften weltweit verändert hat.

Wie wird man eingebürgert? Auch diesbezüglich hat es eine grosse Veränderung gegeben. Waren es in früheren Jahren vielleicht zwei von zehn Fällen, in denen jemand durch Geburt Schweizer wurde, sind es heute nahezu vier. Auch hier hat sich eine grosse Anpassung ergeben.

Wenn ich Ihnen nun aus der Kommission berichte, muss ich mich leider kurzhalten, denn die wesentlichste Feststellung war diejenige, dass der Nationalrat im Jahr 2021 der parlamentarischen Initiative Reimann Lukas 20.501, "Optionsmodell statt automatisches Doppelbürgerrecht", mit 136 zu 49 Stimmen keine Folge gegeben hat. Das Thema war damals also auf dem Tisch, und der Nationalrat hat entschieden, dass kein Handlungsbedarf besteht. Aus diesem Grund fiel die ganze Diskussion in der Staatspolitischen Kommission relativ kurz aus.

Ich kann also zusammenfassen, dass der Handlungsbedarf seitens der Staatspolitischen Kommission nicht gesehen wird. Wir bitten Sie aus diesem Grund und aufgrund der Erkenntnisse aus den früheren Diskussionen, dieser parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.

Transcript
parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0