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Maya Bally · M-E

deRedetext
Schweiz01.10.2026

Ihre Kommission für Rechtsfragen hat die parlamentarische Initiative Funiciello 25.460 in ihrer Sitzung im Februar beraten. Die Initiative verlangt eine Ergänzung von Artikel 10 der Bundesverfassung mit einem neuen Absatz, wonach jeder Mensch das Recht auf ein Leben frei von patriarchaler Gewalt hat und Bund und Kantone wirksame Massnahmen zum Schutz vor geschlechtsbezogener häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie zur Prävention von strukturellen Gewaltverhältnissen treffen sollen.

Die Kommission hat die Initiative intensiv diskutiert. Dabei war unbestritten, dass Gewalt, insbesondere auch häusliche, sexualisierte und geschlechtsbezogene Gewalt, ein ernstes gesellschaftliches Problem darstellt. Ebenso wurde das grosse Engagement der Initiantin anerkannt und die Überzeugung geteilt, dass Gewalt keinen Platz in unserer Gesellschaft haben darf. Die Befürworterinnen und Befürworter der Initiative machten geltend, Sie haben es gehört, dass die hohen Fallzahlen von häuslicher und sexualisierter Gewalt sowie die anhaltenden Femizide zeigen würden, dass die bisherigen Anstrengungen nicht ausreichen. Sie argumentierten, eine Verankerung in der Bundesverfassung würde die gesellschaftliche Bedeutung des Themas unterstreichen, den strukturellen Ursachen von Gewalt Rechnung tragen und Bund und Kantonen einen klaren Auftrag zur Prävention und Bekämpfung solcher Gewalt erteilen.

Die Mehrheit der Kommission kam jedoch zu einem anderen Schluss. Sie ist der Auffassung, dass die Bundesverfassung in den Artikeln 8, 10 und 11 bereits heute die notwendigen Grundlagen enthält. Das Recht auf Leben, auf persönliche Freiheit, die körperliche und geistige Unversehrtheit und das Gleichheitsgebot gelten für alle Menschen. Der Schutz vor Gewalt ist damit bereits verfassungsrechtlich verankert.

Aus Sicht der Kommission liegt das Problem nicht in einer fehlenden Verfassungsgrundlage. Die Herausforderung besteht vielmehr darin, die bestehenden Rechte wirksam umzusetzen, die bereits vorhandenen Instrumente konsequent anzuwenden und die Gesetzeslücken zu schliessen; da sind wir uns alle einig.

Zudem wurde in der Diskussion mehrfach darauf hingewiesen, dass auf Bundesebene bereits zahlreiche Arbeiten im Gange seien. Parlament und Bundesrat befassen sich aktuell mit verschiedenen Vorstössen und Gesetzesprojekten im Bereich des Opferschutzes, der Prävention und der Bekämpfung häuslicher und geschlechtsbezogener Gewalt. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass diese Arbeiten selbstverständlich zwingend und zügig weitergeführt werden sollen. Ich erinnere hier noch einmal daran, die beiden Sprecherinnen haben es gesagt: In dieser Session haben wir erst dem Rahmengesetz zugestimmt. Das ist ein ganz, ganz wichtiger Schritt - und ja, das Gesetz bedingt wahrscheinlich eine Verfassungsänderung. Das ist aber nicht das Gleiche. Diese Verfassungsänderung braucht es, weil wir in das Polizeirecht eingreifen.

Die Kommission hat sich darum die Frage gestellt, welchen konkreten rechtlichen Mehrwert die beantragte Verfassungsbestimmung tatsächlich schaffen würde. Wir konnten keinen unmittelbaren zusätzlichen Schutz erkennen, der nicht bereits heute aus den bestehenden Grundrechten abgeleitet werden kann. Hinzu kommt, dass aus Sicht der Kommissionsmehrheit die Verfassung nicht dazu dienen darf, politische oder gesellschaftliche Botschaften zu formulieren, wenn daraus keine zusätzliche rechtliche Wirkung entsteht. Verfassungsbestimmungen sollen in erster Linie tragfähige und notwendige rechtliche Grundlagen schaffen; und nicht jedes gesellschaftliche Problem ist ein Verfassungsproblem. Die Mehrheit war deshalb der Auffassung, dass symbolische Signale allein keine ausreichende Begründung für eine Verfassungsänderung darstellen. Wir müssen uns nun auf dieses Rahmengesetz fokussieren, um die Lücke zu schliessen, und dann werden wir auch dem schon bestehenden Verfassungsauftrag gerecht.

Zusammenfassend anerkennt die Kommission die Bedeutung des Anliegens und den Handlungsbedarf im Kampf gegen Gewalt. Die Mehrheit ist jedoch überzeugt: Die Antwort liegt nicht in einer neuen Verfassungsbestimmung, sondern in der konsequenten Umsetzung des bereits geltenden Rechts sowie konkreten Massnahmen zum Schutz der Betroffenen und zur Prävention von Gewalt. Aus diesen Gründen hat Ihre Kommission der parlamentarischen Initiative 25.460 mit 16 zu 8 Stimmen keine Folge gegeben.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, das Gleiche zu tun.

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Schweiz

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