Andrea Gmür-Schönenberger · M-E
Mit der vorliegenden Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Rechtsgrundlagen so anzupassen, dass Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes - also Post, Swisscom und die SBB - und Sitz in der Schweiz keine Arbeitsplätze ins Ausland verlagern dürfen. Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion. Der Ständerat hat Ihrer KVF die Motion in der Wintersession 2025 zur Vorberatung zugewiesen. Bereits in der Ratsdebatte bezüglich Zuweisung an die Kommission wurde auch angeregt, Swisscom und Post anzuhören, was Ihre KVF auch tat.
Der Schutz von Arbeitsplätzen ist in der Schweiz ein absolut zentrales Anliegen. Gerade Unternehmen, die sich mehrheitlich im Besitz des Bundes befinden, tragen eine besondere Verantwortung gegenüber unserem Land, unseren Mitarbeitenden und nicht zuletzt unserer Volkswirtschaft.
Ihren Ursprung hat diese Motion in den Plänen der Schweizerischen Post, bis 2030 IT-Arbeitsplätze in Portugal aufzubauen. Dabei ist festzuhalten, dass nur ein kleiner Anteil aller Mitarbeitenden im Ausland beschäftigt wird. Gerade im IT-Bereich hat sich die Rekrutierung von Fachkräften im Inland immer wieder als sehr schwierig erwiesen. Ihre Kommission fordert aber, dass Vakanzen auch künftig überwiegend in der Schweiz gedeckt werden. Generell muss man aber trotzdem sagen, dass der im Ausland geplante Stellenaufbau zu gering ist, um den Schweizer Arbeitsmarkt wesentlich beeinflussen zu können.
Positiv zu erwähnen ist ebenso, dass die bundesnahen Unternehmen grossen Wert auf die Aus- und Weiterbildung ihrer Mitarbeitenden im IT-Bereich legen. Zudem werden junge Menschen nach erfolgreichem Lehrabschluss wenn immer möglich weiterbeschäftigt. Ihrer Kommission ist es überdies ein Anliegen, dass die Stellen im Inland möglichst erhalten werden und der Ausbau im Ausland mit absolutem Augenmass erfolgt. Doch der Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze in der Schweiz darf nicht mit einem generellen Verbot von Stellenaufbau im und Verlagerungen ins Ausland gleichgesetzt werden. Gerade im IT-Bereich bewegen sich Unternehmen in einem internationalen Arbeitsmarkt. Die Möglichkeit, auch im Ausland Fachkräfte zu rekrutieren, kann dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft eines Unternehmens zu sichern und damit letztlich auch Arbeitsplätze und Wertschöpfung in der Schweiz zu erhalten. Genau darauf weist auch der Bundesrat hin.
Hinzu kommt: Ein gesetzliches Verbot würde die Unternehmensführung politisch übersteuern. Bundesnahe Unternehmen müssen ihre strategischen Entscheidungen auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten treffen können. Eine starre gesetzliche Vorgabe berücksichtigt weder unterschiedliche Branchen noch die konkreten Gründe einer Standortentscheidung. Sie könnte deshalb am Ende sogar dem Ziel schaden, das die Motion verfolgt. Die Motion könnte sogar zu einem Bumerang werden.
Das bedeutet aber nicht, dass Verlagerungen ins Ausland kritiklos hingenommen werden sollen. Als Eigentümer muss der Bund Transparenz und eine nachvollziehbare Begründung solcher Entscheide einfordern. Genau dies erwartet auch Ihre KVF. Sie beantragt mit 6 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen die Ablehnung der Motion, weil diese zu stark in die unternehmerische Freiheit der bundesnahen Betriebe eingreift. Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern, ist richtig. Aber dafür braucht es keine Verbote, die unternehmerische Handlungsspielräume unnötig beschneiden.
Die bundesnahen Unternehmen müssen wettbewerbsfähig bleiben können, langfristig Wertschöpfung in der Schweiz schaffen und ihre Entscheide gegenüber dem Bund transparent begründen. Der Bundesrat hat zudem die Möglichkeit, die bundesnahen Unternehmen über die Vorgabe von strategischen Zielen zu steuern.
Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, Ihrer Kommission zu folgen und die Motion abzulehnen.