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Beat Jans · SP

deRedetext
Schweiz01.10.2026

Die Kriminalitätsformen wandeln sich. Die organisierte Kriminalität, die Cyberkriminalität und die schwere Wirtschaftskriminalität werden immer komplexer, internationaler und vor allem auch digitaler. Mit der Sicherheitspolitischen Strategie der Schweiz 2026 und mit der Strategie der Schweiz zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität trägt der Bundesrat dieser Entwicklung Rechnung.

Die Entwicklungen im Bereich der organisierten Kriminalität bringen grosse Herausforderungen für unsere Strafverfolgungsbehörden mit sich. Um Schritt halten zu können, brauchen sie die richtigen Fachleute und das nötige Know-how, und sie brauchen leistungsfähige Ermittlungsinstrumente. Das Parlament hat in der letzten Wintersession zehn zusätzliche Stellen bei der Bundeskriminalpolizei gesprochen. Alle zehn Stellen konnten erfolgreich besetzt werden. Die neuen Ermittlerinnen und Ermittler haben ihre Tätigkeit bereits aufgenommen. Für 2027 sind weitere 20 Stellen vorgesehen; diese werden in den kommenden Monaten ausgeschrieben, und die entsprechenden Personen werden rekrutiert.

Diese Stellen werden in Absprache mit der Bundesanwaltschaft gezielt dort eingesetzt, wo der Bedarf besonders gross ist: für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität, für die Bekämpfung von Terrorismus und Gewaltextremismus, für den Staatsschutz sowie für die Bekämpfung der Cyberkriminalität. Dazu gehört ausdrücklich auch der Ausbau der digitalen Forensik. Dabei geht es nicht nur um zusätzliches Personal, sondern vor allem auch um die richtigen Fähigkeiten der Mitarbeitenden.

Die Bundeskriminalpolizei wird gezielt so weiterentwickelt, dass sie auch komplexe und digital geprägte Ermittlungen wirksam führen kann. Mit der überwiesenen Motion 25.3941 der SPK-N hat das Parlament den Bundesrat bereits beauftragt, den Personalbestand im Ermittlungsbereich des Fedpol bis 2035 schrittweise um insgesamt 100 bis 200 Stellen zu erhöhen. Für die Folgejahre ab 2027 wird das EJPD deshalb den weiteren Bedarf beurteilen und dem Bundesrat noch in diesem Jahr einen entsprechenden Antrag zur Stärkung der Ermittlungskapazitäten stellen.

Wichtig ist dabei eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Fedpol und der Bundesanwaltschaft. Diese Zusammenarbeit funktioniert bereits heute gut und sie wird weiterhin laufend entwickelt. Gleichzeitig ist aber zu beachten, dass die Bundesanwaltschaft eine unabhängige Behörde ist. Der Bundesrat kann ihr keine Vorgaben machen. Arbeiten zu substanziellen Verstärkungen bei der Kriminalitätsbekämpfung im Sinne der Motion laufen also bereits. Auf Seite des Fedpol können wir die Motion umsetzen, aber auf Seite der Bundesanwaltschaft können wir keine Vorgaben machen.

Das sind die zwei Gründe, warum der Bundesrat der Überzeugung ist, dass es die Motion nicht braucht, und er bittet Sie deshalb, die Motion abzulehnen.

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Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0