Gerhard Pfister · M-E
Da ich als Kommissionssprecher für zwei Vorstösse fünf Minuten Redezeit habe, muss ich mich auf die wichtigsten Punkte beider Vorstösse und vor allem auf die Beschlüsse der Kommission beschränken.
Die Motion Germann wurde im Ständerat am 10. März 2026 mit 27 zu 15 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Die Kommission hat in ihrer Beratung fünf von sechs Zielen dieser Motion zugestimmt: dem Ziel 1, "Deutliche Reduktion der Asylgesuche", mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung; dem Ziel 2, "Deutliche Reduktion der Asylkosten", mit 13 zu 11 bei 1 Enthaltung; dem Ziel 3, "Eindämmung der Asylkriminalität", mit 16 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung; dem Ziel 4, "Beschleunigung der Asyl- und Beschwerdeverfahren", mit 17 zu 8 Stimmen; dem Ziel 6, "Erhöhung der Rückführungen", mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
Beim Ziel 5, "Einschränkung des Familiennachzugs", beantragt Ihnen die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Ablehnung. Hier ist die Mehrheit der Auffassung, dass dieses Ziel dem in der Verfassung verankerten Recht auf Familie widerspricht, das unter anderem auch den Bestand einer Familie schützt.
Mit dieser Einschränkung beim Ziel 5 teilt die Kommission mit dem Bundesrat die Auffassung, dass die Ziele kompatibel bis identisch mit den Zielen der Asylstrategie 2027 sind - im Unterschied zur Begründung des Motionärs, der eine neue Asylstrategie mit diesen Zielen verlangt. Die politische Auseinandersetzung dreht sich deshalb im Grunde nicht um diese Ziele, sondern um die Beurteilung, wie diese erreicht werden sollen, bzw. wann sie erreicht sind.
Ein Beispiel dazu: Die Anzahl Asylgesuche in der Schweiz nimmt seit zwei Jahren ab. 2023 hatten wir ungefähr 30 000 Gesuche, 2024 waren es etwa 27 000 Gesuche und 2025 noch gut 25 000 Gesuche. Auch für 2026, dieses Jahr, rechnet das SEM mit weniger Asylgesuchen, nämlich um die 22 000. In knapp drei Jahren konnte also eine Reduktion von rund 25 Prozent umgesetzt werden. Das heisst, die Auseinandersetzung zum Ziel einer deutlichen Reduktion der Asylgesuche liegt in der Beurteilung, ob das als "deutlich reduziert" gilt.
Deshalb hat die Kommissionsmehrheit entschieden, nebst der Unterstützung dieser Motion in einem Postulat konkrete weitere Massnahmen zur Umsetzung der Strategie zu fordern. Dabei geht es um vier Punkte:
1. Sicherheit: Es müssen mehr Massnahmen gegen die Minderheit von Asylsuchenden getroffen werden, die die öffentliche Sicherheit gefährdet und kriminell wird. Beispielsweise sollen die Anordnung von Administrativhaft und der Vollzug der Wegweisung erleichtert werden. Das Parlament hat diesbezüglich bereits Motionen angenommen, die jetzt umgesetzt werden sollen.
2. Einführung eines neuen Zuständigkeitsverfahrens: Die Idee dieses in Europa neuen Verfahrens ist es, dass eine Person ohne Asylgründe gar nicht erst ins Asylsystem gelangt. Nach Schätzungen des SEM handelt es sich bei den Asylgesuchen bei rund 20 Prozent um offensichtlich unbegründete Gesuche. Das wäre eine potenziell sehr wesentliche Entlastungsmöglichkeit des Asylsystems.
3. Angleichung des Schutzstatus S und der vorläufigen Aufnahme: Dies mit dem Ziel, einer Forderung insbesondere aus Kreisen der Wirtschaft und der Arbeitgeber nachzukommen. Einerseits hat der Begriff "vorläufige Aufnahme" eine integrationshemmende Wirkung, insbesondere im Arbeitsmarkt, und andererseits muss der Schutzstatus S im Frühjahr 2027 ohnehin für diejenigen Flüchtlinge aus der Ukraine, die als erste gekommen sind, angepasst werden. Ziel muss es sein, denjenigen, die in der Lage sind, sich im Arbeitsmarkt der Schweiz zu bewähren oder die bereits eine Stelle haben, eine verlässliche Perspektive in der Schweiz zu geben. Eine Nivellierung der beiden Status soll nicht möglich sein, weder nach oben noch nach unten.
4. Integration: Das vierte Element dieses Postulates ist die Integration. Die Schweiz ist ein sehr integrationsstarkes Land. Das verdankt sie einerseits der hohen Integrationsbereitschaft der überwiegenden Mehrheit der Ausländerinnen und Ausländer in der Schweiz und andererseits auch der Bereitschaft der schweizerischen Gesellschaft zur Offenheit sowie der wirtschaftlichen Attraktivität. Dennoch gibt es in bestimmten Bereichen Verbesserungspotenzial, so sind ausländische Frauen deutlich weniger erwerbstätig als Männer. Ausserdem müssen Kinder mit sprachlichen Defiziten bessere Möglichkeiten haben, diese aufzuholen, um ihre Integration in unser Bildungssystem zu fördern. Ebenso muss die wirtschaftliche Selbstständigkeit von Ausländerinnen und Ausländern stärker gefördert werden.
In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommissionsmehrheit Zustimmung zur Motion Germann - mit Ausnahme von Punkt 5 - sowie Zustimmung zum Postulat Ihrer Kommission, letzteres mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung.