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Jakob Stark · SVP

deRedetext
Schweiz01.10.2026

Es ist richtig: Dieses Thema wurde hier schon besprochen. Die Motion Gapany unterscheidet sich aber im Inhalt ganz wesentlich vom Anliegen, das meine Minderheit formuliert. Ich komme darauf zurück.

In Artikel 9 des Gewässerschutzgesetzes wird dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, die Anforderungen an die Wasserqualität der ober- und unterirdischen Gewässer festzulegen. Der Bundesrat muss dabei unter anderem Vorschriften über Stoffe erlassen, die das Wasser verunreinigen können. Absatz 3 hält weiter fest, ab welchen im Wasser festgestellten Grenzwerten die Zulassung für Pflanzenschutzmittel und Biozidprodukte - das sind Pestizide - überprüft werden muss. Dies alles - das ist mir wichtig zu erwähnen - stellt der Antrag meiner Minderheit nicht infrage, dasselbe gilt für die Vorschriften in Artikel 27 zum Schutz des Grundwassers.

Der Minderheitsantrag zielt lediglich darauf ab, dass die Kontrolle der Einhaltung und Wirkung der Vorschriften insofern an die EU angeglichen wird, als die Kontrollresultate vergleichbar werden. Es braucht keine Gleichschaltung, die Resultate müssen einfach mit jenen in den EU-Staaten vergleichbar sein - so steht es geschrieben. Das ist nicht nur wichtig für die Wissenschaft, sondern auch für die Schweizer Landwirtschaft, die mit derselben Elle wie ihre EU-Konkurrenz gemessen werden will. Das ist sehr wichtig, wenn es um solche Schadstoffbelastungen geht.

Die Verwaltung hat in der Beratung darauf hingewiesen, mein Antrag sei mit der Motion Gapany 25.3154, "Das Schweizer Gewässermonitoring an dasjenige der EU angleichen", identisch. Das hat jetzt auch der Kommissionssprecher, Herr Michel, getan. Diese Motion wurde von der UREK-S mit 12 zu 1 Stimmen abgelehnt und dann zurückgezogen - das ist richtig. Es ist aber wichtig, das wissen wir aus Erfahrung, nicht nur den Titel der Motion zu lesen, sondern auch deren Inhalt. Mit der Motion Gapany wurde eine Änderung der Gewässerschutzverordnung beantragt; konkret wurde die Anpassung der Berechnung der Schadstoffkonzentration im Wasser verlangt, also praktisch eine Formel vorgegeben. Es ist verständlich, wollte sich die UREK-S nicht in diese Details einmischen. Der vorliegende Antrag meiner Minderheit überlässt die technisch-wissenschaftlichen Details auch in Zukunft den Fachspezialisten. Der Antrag fordert nur - ich wiederhole das -, dass die Resultate des Gewässermonitorings in Zukunft mit den Resultaten der EU-Staaten vergleichbar sein müssen. Das könnte im Übrigen auch dadurch geschehen, dass die EU von der Schweiz lernt und ihre Methoden den unseren angleicht.

Ich beantrage Ihnen deshalb, dem Antrag meiner Minderheit zuzustimmen.

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Institution
Schweiz

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