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Jakob Stark · SVP

deRedetext
Schweiz01.10.2026

Ich möchte hier nicht mehr sehr weit ausholen. Die Argumente wurden bei der Debatte gestern über das Ständemehr zum Stabilisierungsabkommen breit dargelegt. Ich möchte fünf Punkte erwähnen, weshalb hier das Ständemehr die richtige Lösung ist.

1. Der geplante gemeinsame Lebensmittelsicherheitsraum mit der EU verlagert doch sehr viele Kompetenzen, die gemäss Bundesverfassung Bund und Kantonen zustehen, an europäische Instanzen aus. So beteiligt sich die Schweiz an den Warnsystemen der EU und an der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Sie ist neu an deren Entscheide gebunden und verliert an Souveränität.

2. Die dynamische Rechtsübernahme ist in diesem Bereich besonders ausgeprägt. Sie führt dazu, dass das geltende Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, übrigens erst 2017 totalrevidiert, völlig umgebaut werden muss. Ihre WBK-S musste von der Verwaltung eine Synopse von bisherigem und neuem Gesetz verlangen, um überhaupt alles überblicken zu können.

3. Augenfällig ist vor allem die hohe Zahl von 40 Direktverweisen im Gesetz auf EU- und EG-Verordnungen. Das heisst, 40-mal wird im Gesetz nichts Weiteres ausgeführt, als einfach festgehalten, dass die EU-Vorschriften gelten, beispielsweise die Verordnung (EG) Nr. 852/2004 oder die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Die von der Kommission beschlossene Ergänzung, in den Fussnoten des Gesetzes den massgebenden EU-Beschluss festzuhalten, also Termin, Datum, stellt immerhin sicher, dass jede Verordnungsänderung auf EU-Ebene unserem Parlament vorgelegt werden muss, im Sinne einer Notbremse. Es wäre auch möglich, ein Referendum zu ergreifen. Es könnte also sein, dass wir in Zukunft Volksabstimmungen über eine Fussnote machen.

4. Es stimmt mich auch nachdenklich, dass auch wichtige Handelsorganisationen von erheblichen Anpassungen des bestehenden Rechtsrahmens sprechen, welche zu einem erheblichen Souveränitätsverlust führen werden, "während der konkrete wirtschaftliche Mehrwert gegenüber dem Status quo wenig greifbar ist". Auch diese Organisationen unterstützen das Ständemehr.

5. Der Eingriff in die föderale Struktur unseres Landes widerspiegelt sich schliesslich auch im Aufwand, den die Kantone haben werden, die ja weiterhin für grosse Teile des Vollzugs zuständig sind. Die Konferenz der kantonalen Landwirtschaftsdirektoren schätzt die einmaligen Kosten auf 15,6 Millionen Franken und den Mehrbedarf an Stellen für den zukünftigen Vollzug auf 54 Vollzeitstellen, und sie geht von weiteren jährlichen Zusatzkosten von 1,1 Millionen Franken aus. Hier wird also doch kräftig in die Struktur eingegriffen und Wesentliches an die EU ausgelagert.

Ich komme zum Schluss. Insgesamt kann festgehalten werden, dass das Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen tief in die Kompetenzen von Bund und Kantonen sowie die föderale Struktur unseres Landes eingreift. Deshalb ist es richtig und notwendig, das Abkommen dem obligatorischen Referendum zu unterstellen und damit Volk und Ständen zur Abstimmung zu unterbreiten.

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parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0