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Gerhard Andrey · GRÜNE

deRedetext
Schweiz01.10.2026

Ab 2012 hat die Finma 14 Enforcement-Verfahren gegen die Credit Suisse (CS) eingesetzt. In elf Fällen richteten sie sich gegen die CS als Institut, in drei Fällen gegen natürliche Personen. Zusätzlich wurden 108 Vor-Ort-Kontrollen durchgeführt und 16 Strafanzeigen eingereicht. 14 Verfahren, 108 Kontrollen, 16 Strafanzeigen: Die Bank ist trotzdem kollabiert. Bereits 2018 stellte die Finma schwere Mängel bei der Einhaltung von Sorgfaltspflichten betreffend Geldwäscherei fest, unter anderem im Kontext mutmasslicher Korruptionsfälle rund um die Fifa, Petrobras oder die venezolanischen Ölkonzerne.

Dann kam die Beschaffungsaffäre. Die beauftragte Anwaltskanzlei musste eingestehen, dass ihre Untersuchung eingeschränkt war, weil relevante Kommunikation auf verschlüsselten Apps wie etwa Threema stattgefunden hatte. Es war von Beweisen die Rede, die niemand fand, weil man anklopfte, statt unangekündigt aufzuwarten. Die Finma hat selbst festgehalten, dass sie bei der CS bis an die Grenzen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten gegangen ist - erfolglos. Unsere Motion zieht eine Konsequenz daraus. Sie beauftragt den Bundesrat, die gesetzlichen Grundlagen zu erarbeiten, damit die Finma Hausdurchsuchungen anordnen kann - wie die Weko, wie ein Veterinäramt oder wie Migrationsbehörden.

Die Gegenargumente sind natürlich ernst zu nehmen:

1. Die Finma ist nicht eine Weko. Ihre Aufsicht beruht auf Mitwirkungspflicht, nicht auf Strafandrohung. Dokumentationspflichten bestehen, Beweise sind grundsätzlich vorhanden. Das stimmt für den Normalfall. Aber Geldwäscherei, Marktmanipulation und gezielte Vertuschung sind keine Normalfälle. Verschlüsselte Chats, gelöschte Kommunikation, selektiv vorgelegte Unterlagen: Das findet man nicht mit einem angekündigten Prüfer.

2. Bei Gefahr im Verzug kann die Finma auch heute schon ohne Ankündigung auffahren: das ist richtig. Aber die Untersuchungsbeauftragte kommt mit einer Bitte, nicht mit einem Recht, zur Durchsuchung. Sie verfügt zwar über weitreichende Kompetenzen und kann direkt vor Ort tätig werden. Sie kann aber nicht mit Polizeigewalt durchsetzen, was sie verlangt. Das ist kein Detail, das ist der Kern des Unterschieds.

Das Löschungsverbot reiche bereits aus. Ein Löschungsverbot schützt, was man bereits kennt. Eine Hausdurchsuchung sichert aber, was man noch nicht weiss. Das ist nicht dasselbe. Zudem fehlt in der Gegenargumentation ein wichtiges Argument, nämlich die Präventivwirkung. Die Kompetenz muss nie angewendet werden, um zu wirken. Es genügt, dass sie möglich ist. Ein Institut, das weiss, dass die Finma jederzeit einmarschieren kann, verhält sich anders. Dieser Effekt ist mit Löschungsverboten und angekündigten Prüfern nicht zu erzielen.

La Finma elle-même a réclamé davantage de compétence à la suite de la crise du Credit Suisse. La Commission d'enquête parlementaire recommande expressément au Conseil fédéral de renforcer les compétences de la Finma.

Dans son avis en réponse à cette motion, le Conseil fédéral estime que la mesure qu'on nous propose aujourd'hui n'est pas nécessaire. J'ai trouvé cet avis quelque peu lapidaire, parce que la place financière suisse a besoin d'une autorité de surveillance dotée de véritables pouvoirs : non seulement du droit de frapper à la porte, mais aussi du droit de la faire ouvrir.

Je vous demande d'adopter la motion du groupe des Verts.

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Schweiz

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