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Katja Christ · glp

deRedetext
Schweiz01.10.2026

Zweimal hat die Schweiz Olympische Winterspiele ausgetragen: 1928 und 1948 in St. Moritz. Seither sind mehrere Anläufe gescheitert, an zu grossen Ambitionen und am fehlenden Rückhalt in den Regionen. Die Kandidatur 2038 zieht daraus die richtigen Lehren. Die GLP sieht darin eine grosse Chance. Wir können die Vielfalt unseres Landes und unserer politischen Tradition international sichtbar machen, den Zusammenhalt stärken und Bewegung und Sport in der ganzen Schweiz fördern.

Olympische Spiele in der Schweiz müssen ökologisch nachhaltig sein, auf bestehende Infrastruktur aufbauen, finanziell vertretbar bleiben und von den Standortkantonen und -gemeinden mitgetragen werden. Das vorliegende Konzept erfüllt diese Anforderung. Es setzt konsequent auf bestehende Anlagen und eine dezentrale Durchführung: Keine Neubauten auf der grünen Wiese, keine Gigantomanie, sondern Spiele, die zur Schweiz passen. Von modernisierten Anlagen profitiert der Breitensport weit über 2038 hinaus.

Auch den Bundesbeitrag von maximal 200 Millionen Franken plus Sicherheitskosten erachten wir als vertretbar. Kantone und Gemeinden beteiligen sich mindestens gleich stark. Eine private Defizitgarantie von mindestens 200 Millionen Franken ist vorgesehen, und der Bund übernimmt kein Defizit. Von Swiss Olympic, der Trägerorganisation, und dem Bundesrat erwarten wir höchste Standards bei Nachhaltigkeit und Transparenz und ein konsequentes "Built-to-budget"-Prinzip. Dasselbe Bekenntnis erwarten wir vom IOC.

In der Detailberatung unterstützen wir grundsätzlich die Anträge der Mehrheit. Sie stärken, was uns wichtig ist, Nachhaltigkeit und Transparenz, sehen keine Sonderregelungen und eine jährliche Berichterstattung an die Kommissionen vor.

Dem Antrag der Minderheit Prelicz-Huber zur Kompensationsstrategie stehen wir skeptisch gegenüber. Die Forderung ist juristisch unscharf und greift in kantonale Kompetenzen ein. Weil wir aber die Forderung grundsätzlich richtig finden und um einer allfälligen Skepsis in der Bevölkerung Rechnung zu tragen, werden wir diese unterstützen.

Zum Referendum, zum Antrag der Minderheit Hug und zum Einzelantrag Roth David, der die Abstimmung zusätzlich auf Juni 2027 festlegen will: Die GLP-Fraktion lehnt beide ab. Vorweg: Das Parlamentsgesetz lässt es mit einer Kann-Vorschrift zu, einen Grundsatzbeschluss von grosser Tragweite dem Referendum zu unterstellen. Die Frage ist also nicht, ob wir dürfen, sondern ob es richtig ist. Wir sagen aus drei Gründen Nein.

1. Die Mitsprache ist gesichert, dort, wo sie hingehört. Gemäss dem Antrag der Mehrheit zu Artikel 2 Buchstabe e setzt die Beteiligung von Kantonen und Gemeinden die nötigen parlamentarischen und, wo vorgesehen, direktdemokratischen Beschlüsse voraus. Das ist kein Feigenblatt. Graubünden hat 2013 und 2017 Nein gesagt, das Wallis 2018, und jedes Mal war die Kandidatur vom Tisch. Die Austragungsregionen haben das letzte Wort. Wer echte Mitsprache will, stimmt bei Buchstabe e dem Antrag der Mehrheit zu.

2. Über das Geld des Bundes entscheidet weiterhin dieses Parlament. Dieser Beschluss bewilligt keinen Kredit. Den Beitrag legt uns der Bundesrat später mit Kreditanträgen vor, einen allfälligen Armeeeinsatz mit einer Botschaft. Der Einzelantrag betont, es gehe nicht um ein Finanzreferendum. Doch abgestimmt würde über den Auftrag, eine Kandidatur mit einem Bundesbeitrag zu unterstützen, faktisch also doch über Bundesgeld. Ein Finanzreferendum kennt unsere Verfassung auf Bundesebene bewusst nicht.

3. Der Einzelantrag Roth David schafft ein Sonderverfahren. Er legt den Abstimmungstermin fest für ein Referendum, das noch niemand ergriffen hat. Publikation und Frist sollen so vorgezogen werden, dass es knapp auf Juni 2027 reicht. Üblicherweise legt der Bundesrat den Termin aber erst fest, wenn ein Referendum zustande gekommen ist. Wenn wir in Artikel 2 Buchstabe g festhalten, dass es für diese Spiele keine Sonderregelung gibt, sollten wir auch beim Verfahren keine Lex Olympia schaffen. Das Zeitproblem löst der Juni-Termin nicht, er verschiebt es nur. Der privilegierte Dialog mit dem IOC ist befristet. Die Kandidatur hinge ein halbes Jahr in der Schwebe, gegenüber dem IOC, den privaten Garantiegebern und den Kantonen, die ihre eigenen Beschlüsse vorbereiten. Das schwächt die Schweiz in der entscheidenden Phase.

Die GLP-Fraktion bittet Sie deshalb, den Antrag der Minderheit Hug und den Einzelantrag Roth David abzulehnen, auf den Bundesbeschluss einzutreten und ihm im dargelegten Sinn zuzustimmen; für moderne und nachhaltige Olympische und Paralympische Winterspiele 2038 in der Schweiz.

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Schweiz

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