Marc Jost · EVP
Dieses Geschäft hat teilweise eine längere Vorgeschichte und auch mehrere Runden zwischen den Räten und dem Bundesrat hinter sich. Ausgangspunkt war die Motion Dobler Marcel 17.3067, "Wenn die Schweiz teure Spezialisten ausbildet, sollen sie auch hier arbeiten können". Nachdem beide Räte die Motion angenommen hatten, legte der Bundesrat im Herbst 2022 eine Revision des Ausländer- und Integrationsgesetzes vor. Vorgesehen war eine Erleichterung beim Arbeitsmarktzugang für Drittstaatsangehörige mit einem Schweizer Master- oder Doktoratsabschluss in Berufen mit Fachkräftemangel, namentlich durch eine Ausnahme von den Kontingenten. Während unser Rat den Kreis der Begünstigten auf alle Personen mit tertiären Abschlüssen und Postdoktorierende ausweiten wollte, meldete der Ständerat verfassungsrechtliche Bedenken an - insbesondere mit Blick auf Artikel 121a der Bundesverfassung und die Drittstaatenkontingente. Im Dezember 2023 wurde die Vorlage an den Bundesrat zurückgewiesen mit dem Auftrag, einen verfassungskonformen Vorschlag auszuarbeiten, der das Anliegen dennoch erfüllt.
In der nun vorliegenden Überarbeitung hat der Bundesrat drei Themen zusammengeführt: Erstens das angesprochene Anliegen der Motion Dobler Marcel, zweitens das Anliegen der Motion Atici 22.4105, wonach auch Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung einbezogen werden sollen, sowie drittens Massnahmen zur besseren Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S.
Zum ersten und zweiten Thema: Künftig sollen Absolventinnen und Absolventen einer höheren Berufsbildung sowie Postdoktorierende, gleich wie bisher schon die universitären Hochschulabgängerinnen und -abgänger, von einem erleichterten Zugang profitieren, indem sie vom Inländervorrangs ausgenommen werden. Damit bezieht sich die Vorlage nun auf den gesamten Bereich der höheren Berufsbildung in der Schweiz und nicht bloss auf den akademischen Bereich. Hier geht es aus Sicht der Kommission um eine Frage der Logik, aber auch der wirtschaftlichen Vernunft. Die Schweiz investiert beträchtliche Summen in die Ausbildung von Talenten an unseren Hochschulen und in der höheren Berufsbildung. Es wäre paradox, wenn wir diese hochqualifizierten Spezialistinnen und Spezialisten ausbilden würden, nur um sie nach dem Abschluss wieder auszuweisen, während wir gleichzeitig mühsam versuchen, ähnliche Fachkräfte aus dem Ausland zu rekrutieren. Indem wir die Vorrangprüfung für diese Personen lockern - sofern ihre Tätigkeit von hohem wissenschaftlichem oder wirtschaftlichem Interesse ist -, nutzen wir Wissen, das bereits hier im Land vorhanden ist.
Die Frage der Postdoktorierenden gab in der Kommission zu vertieften Diskussionen Anlass. Ein Postdoktorat ist kein regulärer Ausbildungsgang. Es bestand die Sorge vor Missbrauchspotenzial oder Umgehungstatbeständen. Deshalb haben wir dort noch einmal Präzisierungen vorgenommen.
Zum dritten Thema: Zur besseren Arbeitsmarktintegration von Personen mit Schutzstatus S werden die Kantone verpflichtet, diese Personen bei der öffentlichen Arbeitsvermittlung (RAV) anzumelden - analog zu den Regelungen bei anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen. Wir wissen: Integration gelingt am besten über die Arbeit. Es ist im Interesse der Betroffenen, aber auch im Interesse der gesamten Gesellschaft, dass Menschen mit Schutzstatus S so rasch wie möglich eine Erwerbstätigkeit finden und auch aus der Sozialhilfe herausfinden.
Weiter erhalten Schutzbedürftige mit Status S, die in einem anderen Kanton arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren, die Möglichkeit eines Kantonswechsels, sofern sie keine Sozialhilfe beziehen und das Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als zwölf Monaten besteht oder der Arbeitsweg unzumutbar ist.
Eintreten war in der Kommission unbestritten und wurde einstimmig beschlossen. Ich bitte Sie im Namen der Kommission, ebenfalls auf die Vorlage einzutreten und diese nicht zurückzuweisen. Ein Antrag auf Rückweisung wurde in der Kommission mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Auf die Minderheitsanträge werde ich in einem zweiten Votum eingehen.