MJ

Marc Jost

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Evangelische VolksparteiEVP
Grosser RatThun

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Party
Evangelische VolksparteiSource: EVP
Parliamentary group
EVP
Parliament
Grosser Rat
Electoral district
Thun
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Official profile
Personal
Gender
Male
Born
1974
Marital status
verheiratet
Occupation
Generalsekretär Schweizerische Evangelische Allianz
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Also active in
Schweiz
Evangelische Volkspartei· Fraktion M-E· BernActive
References & source
Wikidata
Q64764966
Source body
BE
Source updated
06.07.2026
Record updated
06.07.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(4278)
  1. Ja
  2. Ja
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  5. Ja
Interests(9)
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  • Gast
    Leuenberger Eva
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Mutzner Michael
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Speeches(80)
  1. Redetext
    Schweiz

    Frau Bundesrätin, ich habe eine Frage. Der Sprecher der GLP-Fraktion hat gesagt, die GLP-Fraktion verzichte auf eine Erhöhung der Lohnbeiträge, um die arbeitende Bevölkerung nicht zu belasten.

    Wenn man nun die Finanzierung kleiner hält und mit der Finanzierung zuwartet: Wie schätzen Sie das Risiko ein, dass die arbeitende Bevölkerung später noch stärker belastet wird als durch den Antrag der Einigungskonferenz?

  2. Redetext
    Schweiz

    Niemand in diesem Rat bestreitet, dass Straftaten im Umfeld von Bundesasylzentren ernst genommen werden müssen. Straffälliges Verhalten ist nicht akzeptabel, unabhängig davon, von wem es ausgeht. Die Bevölkerung hat Anspruch auf Sicherheit, und auch die grosse Mehrheit der Asylsuchenden leidet unter dem Verhalten einzelner Intensivtäter.

    Die Motion verlangt, dass das Staatssekretariat für Migration (SEM) Ausgangssperren oder gar Haft von bis zu zehn Tagen gegen Asylsuchende anordnen kann. Was das konkret bedeutet, lässt sich an einem einfachen Beispiel zeigen. Stellen wir uns einen Asylsuchenden vor, gegen den nach einer Auseinandersetzung zum Beispiel vor einem Einkaufszentrum ein Strafverfahren eröffnet wird, vielleicht wegen Rangelei oder des Verdachts auf Diebstahl. Noch bevor ein Gericht diese Vorwürfe prüft, könnte das SEM gemäss dieser Motion eine Ausgangssperre oder sogar Haft anordnen - nicht ein unabhängiges Gericht, kein ordentliches Strafverfahren, sondern eine Verwaltungsbehörde.

    Genau das entspricht nicht unserem schweizerischen Staatsverständnis. In der Schweiz trennen wir zwischen Verwaltung, Polizei und Justiz, und gerade darin liegt die Stärke eines Rechtsstaats. Macht wird aufgeteilt, kontrolliert und begrenzt. Wir geben einer Behörde nicht gleichzeitig die Rolle von Aufsicht, Anklage und Sanktion. Der Bundesrat weist deshalb zu Recht darauf hin, dass das SEM verfassungsrechtlich weder für Strafverfolgung noch für Strafvollzug zuständig ist. Denn Ausgangssperren oder Haft von bis zu zehn Tagen stellen erhebliche Eingriffe in die Bewegungsfreiheit und damit in ein zentrales Grundrecht dar. Es handelt sich faktisch um Massnahmen, die in einem Rechtsstaat wie der Schweiz ausschliesslich durch die zuständigen Strafbehörden unter gerichtlicher Kontrolle angeordnet werden dürfen.

    Hinzu kommt: Der Staat handelt bereits. Die Kantone sind zuständig für die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung um die Bundesasylzentren. Sie verfügen entsprechend auch über strafrechtliche Mittel gegen Personen, die Straftaten begehen oder die öffentliche Sicherheit gefährden, wie beispielsweise die Untersuchungshaft. Gleichzeitig laufen auf Bundesebene zahlreiche Reformen, zum Beispiel mit der Asylstrategie 2027, und seit Juni 2025 arbeitet auch eine nationale Taskforce gegen kriminelle Intensivtäter daran, Vollzugslücken zu schliessen und Massnahmen konsequenter anzuwenden.

    Und jetzt kommt ein ganz wichtiger Punkt: Erst gerade hat das Parlament Verschärfungen in genau diesem Bereich beschlossen. Diese Verschärfungen wurden zu Beginn dieser Session, am 1. Juni 2026, in Kraft gesetzt. Neu kann das SEM nämlich zusätzliche Disziplinarmassnahmen anordnen und in akuten Gefahrensituationen auch eine vorübergehende Festhaltung bis zu 72 Stunden verfügen. Es wurde also bereits gehandelt. Wir müssen uns daher fragen: Braucht es wirklich weitere Sondermassnahmen, die rechtsstaatlich höchst fraglich sind und neue juristische Unsicherheiten provozieren? Oder laufen wir Gefahr, mit symbolischer Härte vor allem Politik für die Schlagzeilen zu machen, statt rechtsstaatlich saubere und wirksame Lösungen umzusetzen?

    Der Nationalrat hat am 11. März bereits eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion angenommen. Heute haben Sie die Gelegenheit, diese jüngsten Entwicklungen, wie ich sie beschrieben habe, zu berücksichtigen und diesen Entscheid zu korrigieren, der zwar verständlicherweise aus einem Sicherheitsbedürfnis entstanden ist, aber jetzt auf ein falsches Mittel setzt.

    Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und die Motion abzulehnen. Wie der Mehrheitssprecher bereits gesagt hat: Die Motion wurde mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

  3. Redetext
    Schweiz

    Welches ist die erste Frage, die wir uns stellen müssen, um einen Vorstoss einschätzen zu können? Genau, sie lautet: Gibt es Handlungsbedarf? Die Antwort im Falle der Motion Friedli Esther lautet: Nein. In den Beratungen haben wir gehört, dass den Behörden in den letzten fünf Jahren 12 problematische Fälle von sogenannten Telefonehen bekannt geworden sind. Diese Zahl zeigt uns zweierlei auf: Erstens, es handelt sich nicht um ein Massenphänomen und zweitens - und noch wichtiger -, die heutigen Instrumente funktionieren. Unsere Behörden können Missbrauch erkennen und in solchen Fällen einschreiten - insbesondere dort, wo konkrete Hinweise auf Zwang, Missbrauch oder Umgehungstatbestände bestehen.

    Ich halte im Namen der Minderheit fest: Zwangsheiraten lehnen wir entschieden ab, ebenso Minderjährigenehen oder missbräuchliche Umgehungen unseres Migrationsrechts. Solche Fälle müssen bekämpft werden, und sie werden heute bereits bekämpft. Das zentrale Problem dieser Motion liegt aber aus Sicht der Minderheit darin, dass sie einen Automatismus verlangt. Künftig soll jeder Familiennachzug ausgeschlossen werden, sobald eine Ehe in Abwesenheit eines Ehepartners geschlossen wurde, unabhängig von der konkreten Situation. Und genau das ist problematisch, denn eine Stellvertreterehe bedeutet nicht automatisch eine Zwangsheirat oder eine Scheinehe. In gewissen Ländern sind solche Eheschliessungen rechtlich zulässig, sofern beide Ehepartner zustimmen. Und bereits heute prüft die Schweiz bei der Anerkennung solcher Ehen, ob sie mit unserem "ordre public" vereinbar sind, also insbesondere, ob eine freie Zustimmung vorliegt, keine Minderjährigenehe besteht und keine Umgehung des Ausländerrechts vorhanden ist.

    Hinzu kommt eine bereits heute strenge Voraussetzung für den Familiennachzug, das bedeutet: gemeinsame Wohnung, finanzielle Unabhängigkeit, Sprachkenntnisse und Integrationskriterien. Die Motion geht deshalb viel weiter, als es in diesem Bereich nötig wäre. Stellen wir uns ein Ehepaar vor, das mehrere Jahre gemeinsam in seinem Herkunftsland gelebt hat, gemeinsame Kinder hat und dort eine Stellvertreterehe zustande kam, weil der Mann im Militärdienst war oder weil eine Krankheit oder eine Abwesenheit aus anderen zwingenden Gründen dazu führte, dass die Ehe in Abwesenheit geschlossen wurde. Dann tritt die Situation ein, dass ein Krieg ausbricht, politische oder religiöse Verfolgung eintritt und eine Flucht für einen Ehepartner notwendig ist. Er flieht in die Schweiz und erhält hier Asylschutz. Die Frau und die Kinder bleiben zurück. Nach Annahme dieser Motion könnte diese Familie trotz echter und gelebter Familiengemeinschaft nicht mehr zusammengeführt werden - einzig aufgrund der Form der Eheschliessung.

    Das Recht auf Familienleben, auch der Mehrheitssprecher hat es erwähnt, ist durch unsere Bundesverfassung geschützt, ebenso durch die Europäische Menschenrechtskonvention. Einschränkungen solcher Grundrechte müssen verhältnismässig sein, und genau das ist bei diesem Automatismus nicht gegeben und problematisch. Denn eine pauschale Regelung würde den Behörden jede Möglichkeit nehmen, die konkrete familiäre Situation zu prüfen, etwa die Dauer der Ehe, das Vorhandensein gemeinsamer Kinder und die tatsächlich gelebte Familiengemeinschaft. Gerade die Einzelfallprüfung würde mit dieser Motion faktisch ausgeschlossen. Ein Rechtsstaat zeichnet sich doch gerade dadurch aus, dass er nicht pauschal verbietet, sondern differenziert prüft. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit, lehnen Sie diese Motion ab.

  4. Redetext
    Schweiz

    Vielen Dank, Herr Bundesrat, für die Beantwortung meiner Fragen. Eine Nachfrage: Die Verteidigungsausgaben der Armee werden einerseits ausgebaut. Andererseits haben wir bei der internationalen Zusammenarbeit und in der Finanzplanung Kürzungen von über 300 Millionen Franken vorgenommen. Wie ist diese gegenläufige Entwicklung - Ausbau einerseits, Kürzung andererseits - mit der Sicherheitspolitischen Strategie vereinbar, für welche die Prävention - Sie haben es gesagt: internationalen Zusammenarbeit, Friedensförderung usw. - einen gleichwertigen Pfeiler darstellt? Wie ist das vereinbar?

  5. Redetext
    Schweiz

    Frau Bundesrätin, werden Sie, sofern dieses Postulat angenommen wird, im Bericht, den Sie dann zu erstellen haben, auch auf die Risiken von Geschlechtsumwandlungsoperationen und Hormontherapien eingehen?

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199

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