Beat Rieder · M-E
Dieser vierte Antrag einer starken Minderheit der APK-S wurde von der SPK-S in ihrer parlamentarischen Initiative aufgenommen. Sie haben die Begründung hierzu gehört. Unsere Minderheit hat ihren Antrag bereits am 16. April 2026 in der APK-S eingereicht, und dies zu einem Zeitpunkt, zu dem noch nicht bekannt war, dass die SPK-S ihrerseits Anfang Mai 2026 eine parlamentarische Initiative mit demselben Anliegen beschliessen würde.
Der Antrag verbindet wie auch die parlamentarische Initiative der SPK-S die Abstimmung über die Bilateralen III mit einer Änderung von Artikel 121a der Bundesverfassung. Das wäre eigentlich die saubere Lösung vor dem Hintergrund des Legalitätsprinzips. Die Debatte darüber wurde in öffentlichen Hearings, in der SPK-S sowie in der APK-S und heute ebenfalls geführt. Ich halte mich daher kurz.
Da nun nach Ansicht unserer Minderheit aufgrund dieses Staatsvertrages sicherlich auch mit guten Gründen ein Referendum sui generis begründet werden kann - ich verweise auf das Votum von Frau Kollegin Gössi - und die Verknüpfung der Abstimmung über die Änderung von Artikel 121a und die Bilateralen III in der parlamentarischen Initiative der SPK-S weiterverfolgt werden kann, zieht die Minderheit ihren Antrag zurück und unterstützt einerseits das Referendum sui generis und andererseits auch die Weiterentwicklung der parlamentarischen Initiative der SPK-S.
Der Minderheit der APK ist es wichtig, dass das obligatorische Referendum eine Mehrheit findet. Begründungen dafür gibt es mehrere gute. Ein Verfassungsgericht existiert in der Schweiz nicht, bzw. wir sind das Verfassungsgericht. Deshalb stehen uns alle Wege offen, hier auch entsprechend zu entscheiden.