Yvonne Bürgin · M-E
Wir sind heute in dieser ausserordentlichen Session zusammengekommen, weil wir uns einig sind: Die Finanzierung unserer Armee ist angesichts der sicherheitspolitischen Lage eine dringliche Aufgabe, die wir nicht länger aufschieben können. Der Bundesrat schlägt dafür einen Rüstungsfonds vor, der über zusätzliche Einnahmen finanziert werden soll. Der Ständerat hat die Vorlage inzwischen beraten, und im Dezember werden auch wir uns im Nationalrat damit befassen.
Meine Motion zeigt eine alternative Finanzierungsmöglichkeit auf. Zusätzliche Mittel für die Landesverteidigung können über den vorgesehenen Rüstungsfonds auch mit einem Teil der SNB-Gewinnausschüttungen finanziert werden. Mein Ziel ist es, die zusätzliche Finanzierung der Landesverteidigung und den verantwortungsvollen Umgang mit den Corona-Schulden zusammen zu denken. Wir investieren in die Sicherheit, ohne den Schuldenabbau weiter in die Zukunft zu verschieben.
Wie funktioniert das konkret? Ich beantrage, den Bundesanteil an den Gewinnausschüttungen der Nationalbank über zehn Jahre direkt in den Rüstungsfonds zu investieren. Flankierend dazu wird ein gleich hoher Betrag vom positiven Ausgleichskonto auf das Amortisationskonto übertragen. Man kann sich das vereinfacht wie in einem Unternehmen vorstellen: Ein positiver buchhalterischer Saldo wird mit einer bestehenden Belastung verrechnet. Es geht also nicht darum, neues Geld zu schaffen, sondern darum, vorhandene buchhalterische Spielräume sinnvoll zu nutzen. Damit wird die Verrechnung nicht einmalig, sondern schrittweise und dynamisch vollzogen, gekoppelt an die tatsächlichen Gewinnausschüttungen der Nationalbank.
Das Entscheidende ist: Ohne Ausschüttung gibt es keinen Einsatz. Die Schwankungen der SNB-Gewinne sind deshalb kein Hindernis, sondern Teil des Konzepts. Der Bundesrat hält SNB-Ausschüttungen aufgrund ihrer Volatilität für eine stetige Finanzierung für ungeeignet. Meine Motion verlangt aber gerade keine stetige Grundfinanzierung, sondern eine dynamische Lösung.
Nun zum zweiten Punkt, zum Schuldenabbau. Der Bundesrat kritisiert, dass durch die Verrechnung zwischen dem Ausgleichs- und dem Amortisationskonto die Corona-Schulden nicht abgebaut würden, sondern bestehen blieben. Lassen Sie uns hier präzise sein. Die Gesamtschulden des Bundes bleiben zunächst gleich, aber die positiven Salden des Ausgleichskontos werden genutzt, um das Amortisationskonto zu entlasten und damit die Rückzahlung der Corona-Schulden voranzubringen. Das ist kein neues Experiment. Bereits im Juni 2021 schlug der Bundesrat selbst diesen Weg vor. Das war damals auch die Begründung, woher der Bund so viel Geld hatte, um die Corona-Krise zu bewältigen. Es waren die Kreditreste der Vorjahre. Der Nationalrat sprach sich 2021 mit grosser Mehrheit für diesen Ansatz aus. Aber der Ständerat stimmte schlussendlich nicht zu. Es ist schwer nachvollziehbar, weshalb ein Mechanismus, den der Bundesrat selbst einmal als Weg zum Corona-Schuldenabbau vorgeschlagen hatte, heute plötzlich als ungeeignet dargestellt wird, wenn es darum geht, gleichzeitig die Verteidigungsfähigkeit unseres Landes zu stärken.
Wir müssen uns fragen: Wie können wir die notwendigen Investitionen in unsere Sicherheit ermöglichen und gleichzeitig die Rückzahlung der Corona-Schulden voranbringen? Genau darum geht es in meiner Motion. Es geht nicht um ein Entweder-oder, es geht darum, die Sicherheit unseres Landes und den verantwortungsvollen Umgang mit den Corona-Schulden zusammenzubringen. Das ist sicherheitspolitisch notwendig und finanzpolitisch verantwortungsvoll.
Ich bitte Sie daher, meine Motion zu unterstützen.