Andrea Gmür-Schönenberger · M-E
Ich erlaube mir auch ein paar Dinge zum Landverkehrsabkommen zu sagen.
Kollege Stark hat recht, es kommt zu einer Öffnung im internationalen Schienenpersonenverkehr; EU-Bahnunternehmen und Schweizer Unternehmen können eigenständig grenzüberschreitende Verbindungen ins Ausland anbieten. Jetzt kommt aber schon ein grosses Aber: Diese Öffnung erfolgt absolut kontrolliert. Lohn- und Arbeitsbedingungen bleiben erhalten, davon hat Herr Kollege Stark nicht gesprochen; es gibt auch klar einen Vorrang des Schweizer Taktfahrplanes, dieser ist abgesichert; internationale Verbindungen in die Schweiz gibt es zudem nur dann, wenn für den Schweizer Streckenteil eben überhaupt Trassenkapazitäten zur Verfügung stehen, und die Trassenvergabe bleibt weiterhin in Schweizer Hand; zudem konnten die Netznutzungspläne für den Bahnverkehr rechtlich abgesichert werden.
Kollege Stark, ich habe schon ein bisschen ein Problem damit, dass Sie einerseits die dynamische Rechtsübernahme beklagen, andererseits beklagen Sie auch, wenn man Ausnahmen von dieser dynamischen Rechtsübernahme vorsieht. Ich kann mir das einzig und allein damit erklären, dass Sie einfach grundsätzlich alles, was die Bilateralen III betrifft, ablehnen. Nach dieser Logik macht es Sinn, aber darüber hinaus, muss ich sagen, dass ich mit Ihrem Votum ein bisschen überfordert bin.