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Islam Alijaj · SP

deRedetext
Schweiz21.09.2026

Ich begründe meine drei Minderheitsanträge zum Inklusionsgesetz und zur Invalidenversicherung. Alle Anträge verfolgen das Ziel, Selbstbestimmung im Alltag sicherzustellen.

Die Minderheit I (Alijaj) zu Artikel 2 fordert, dass die übrige Bundesgesetzgebung die Grundsätze, Rechte und Verpflichtungen der UNO-Behindertenrechtskonvention konkretisiert und in ihrem Sinne ausgelegt werden soll. Menschen mit Behinderungen begegnen Barrieren nicht nur in Gesetzen. Es geht um Arbeit, Bildung, Wohnen, Mobilität und gesellschaftliche Teilhabe. Darum muss die BRK bei der Weiterentwicklung der gesamten Bundesgesetzgebung berücksichtigt werden. Das schafft Klarheit und eine kohärente Umsetzung. Und es verhindert, dass wir dieselben Grundsatzfragen bei jeder Gesetzesrevision wieder von vorne diskutieren.

Meine beiden weiteren Minderheiten betreffen Artikel 42sexies des Invalidenversicherungsgesetzes. Sie gehören unmittelbar zusammen: Wir müssen den Assistenzbedarf richtig erfassen und anschliessend genügend Assistenz finanzieren. Heute bildet das Abklärungsinstrument nicht alle Behinderungsarten angemessen ab. Besonders bei kognitiven, psychischen oder komplexen Behinderungen besteht die Gefahr, dass der tatsächliche Unterstützungsbedarf unterschätzt wird. Meine Minderheit Alijaj zu Absatz 1 verlangt deshalb ein einheitliches Abklärungsinstrument, das sämtliche Behinderungsarten berücksichtigt. Das schafft vergleichbare und nachvollziehbare Entscheide. Es verhindert Fehlbeurteilungen und reduziert unnötige Einsprachen, erneute Abklärungen und damit Kosten. Der zweite Antrag, die Minderheit I (Alijaj) zu Absatz 4 Buchstabe a, betrifft die Assistenz für die Erwerbsarbeit sowie für die berufliche Aus- und Weiterbildung. Die Mehrheit will mindestens 90 Assistenzstunden pro Monat gewährleisten. Das ist ein wichtiger Fortschritt. Für Menschen, die ein volles Pensum arbeiten oder eine anspruchsvolle Ausbildung absolvieren, reichen 90 Stunden aber bei weitem nicht aus. Darum beantrage ich mit meiner Minderheit mindestens 120 Stunden. Es ist widersprüchlich, von Menschen mit Behinderungen Erwerbstätigkeit und wirtschaftliche Selbstständigkeit zu erwarten, ihnen aber nicht die Assistenz zu gewähren, die sie dafür benötigen. Ausreichende Assistenz ermöglicht Ausbildung und Arbeit. Sie hilft, Arbeitsplätze langfristig zu erhalten, stärkt die wirtschaftliche Selbstständigkeit und kann die Abhängigkeit von Renten und anderen Sozialleistungen reduzieren. Das ist gelebte Inklusion, und es ist ein effizienter Einsatz öffentlicher Mittel.

Ein starker Gegenvorschlag ist wichtig. Aber er braucht verbindliche Grundlagen, eine faire Ermittlung des Assistenzbedarfs und genügend Unterstützung, damit Menschen ihre Fähigkeiten tatsächlich einbringen können. Ich bitte Sie deshalb, den Anträgen meiner Minderheiten zuzustimmen.

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Institution
Schweiz

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