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Meret Schneider · GRÜNE

deRedetext
Schweiz17.09.2026

Während für uns die Brandkatastrophe in Crans-Montana in den letzten Monaten in den Hintergrund gerückt ist, ist sie für die Angehörigen und Betroffenen noch immer täglich präsent und hat tiefgreifende Folgen für ihren Alltag. Ich kann kein Votum zu dieser Thematik halten, ohne einmal mehr mein tiefes Mitgefühl für die Betroffenen auszudrücken. Ich denke, vielen in diesem Saal geht es genauso, und mit diesem Empfinden sollten wir Entscheide fällen.

Mit dem Entwurf 3 soll ein runder Tisch einberufen werden, um in Streitfragen und Uneinigkeiten zu einer aussergerichtlichen Einigung zu kommen. Ziel dieses runden Tisches ist es, alle Beteiligten - Opfer, Angehörige und diejenigen, die für die Wiedergutmachung des Schadens aufkommen sollen - dazu zu bewegen, eine aussergerichtliche Einigung zu finden, um ein langwieriges Zivilverfahren zu vermeiden, das bis zu 15 Jahre dauern könnte. Im Idealfall fühlen sich alle Betroffenen gehört und ernst genommen. Gemeinsam können sie zu einer Lösung kommen, die fairer und schneller ist als ein Rechtsstreit, der alle Seiten finanziell und psychisch jahrelang belasten würde.

Der runde Tisch soll entsprechend wirtschaftliche Schäden teilweise ausgleichen und den Betroffenen quälende Unsicherheit ersparen. Dabei ist die finanzielle Beteiligung des Bundes an der Vergleichslösung essenziell. Sie sendet ein politisches Signal, dass die Betroffenen nicht allein gelassen werden. Zudem ist sie ein Zeichen der Solidarität und kann andere Beteiligte motivieren, die Betroffenen ebenfalls finanziell zu unterstützen. Wir sprechen hier von einer Schadenssumme von mehreren hundert Millionen Franken. Die 20 Millionen Franken vom Bund wären daher ein sehr kleiner Teil.

Entsprechend wenig Verständnis habe ich daher für den Minderheitsantrag, der auf die Vorlage nicht eintreten möchte. Diese Vorlage würde nicht nur einer kompletten Überlastung der Gerichte vorbeugen, sondern auch zu befriedigenderen Lösungen für Betroffene führen, sodass diese in Frieden mit dem Prozess abschliessen können und sich gerecht behandelt fühlen. Das muss uns diese 20 Millionen Franken wert sein.

Es besteht noch eine letzte Differenz, die die Beteiligung des Bundes an Vergleichen betrifft. Die Minderheit I (Gianini) möchte konkrete Kriterien für die Beteiligung des Bundes festlegen, wie beispielsweise das Verhältnis zu den Vergleichsbeiträgen der betroffenen Versicherungsunternehmen und weiterer leistungspflichtiger Personen. Die Minderheit II (Portmann Barbara) möchte von diesen Kriterien absehen, da die Ausgestaltung der Beiträge und der Vergleiche im Rahmen des runden Tisches erfolgen soll. Genau dieser Prozess soll dazu führen, dass Einigungen gefunden werden und sich im Endeffekt alle gerecht behandelt fühlen.

Wir von der Grünen Fraktion bitten daher darum, die Minderheit II zu unterstützen und den unverständlichen Antrag auf Nichteintreten abzulehnen. Wir sparen damit nicht nur Kosten, sondern ersparen den Betroffenen auch langwierige und zermürbende Gerichtsprozesse.

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parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0