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Arbër Bullakaj · SP

deRedetext
Schweiz16.09.2026

Wenn wir heute über Inklusion sprechen, sprechen wir nicht über eine Sonderleistung für eine kleine Gruppe. Wir sprechen über die einfache Frage, ob Menschen mit Behinderungen ihr Leben selbst bestimmen können und damit, wo und mit wem sie wohnen, ob sie eine Ausbildung machen und arbeiten können, ob sie ihre Freizeit gestalten, eine kulturelle Veranstaltung besuchen, Sport treiben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Für viele Menschen sind diese Dinge selbstverständlich. Für Menschen mit Behinderungen hängen sie noch immer von Strukturen ab, die nicht an ihren Rechten, sondern an Zuständigkeiten, Finanzierungen oder institutionellen Angeboten ausgerichtet sind.

Wer Unterstützung braucht, soll nicht zuerst darum kämpfen müssen, ein möglichst normales Leben führen zu dürfen. Die Inklusions-Initiative setzt deshalb am richtigen Ort an. Sie verlangt rechtliche und tatsächliche Gleichstellung in allen Lebensbereichen. Sie macht deutlich, dass Selbstbestimmung nicht bloss ein Ziel in einer Strategie ist; sie ist eine Frage der Menschenwürde und der gleichen Rechte.

Der indirekte Gegenvorschlag enthält Fortschritte; das anerkenne ich ausdrücklich. Er gilt nun für alle Menschen mit Behinderungen und nicht nur für IV-Bezügerinnen und -Bezüger. Er schafft einen Rahmen für die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention, eine nationale Strategie und ein unabhängiges Monitoring. Auch die geplanten Verbesserungen beim Zugang zu modernen Hilfsmitteln und zum Assistenzbeitrag sind richtig. Die Kommission geht in mehreren Punkten weiter. Das ist gut und muss verteidigt werden, beim Zugang zu Arbeit, Bildung, Wohnen und gesellschaftlicher und politischer Teilhabe.

Aber wir dürfen daraus nicht den falschen Schluss ziehen. Eine Strategie allein schafft noch keine Gleichstellung. Ein Pilotprojekt allein schafft noch keinen Anspruch. Und eine allgemeine Zielsetzung allein hilft einer Person nicht, die heute keine passende Wohnung findet, die die notwendige Assistenz nicht erhält oder die wegen fehlender Unterstützung vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen bleibt. Genau darum braucht es die Initiative. Sie verpflichtet Bund und Kantone gemeinsam. Sie verankert die Gleichstellung dort, wo sie hingehört: als klare Aufgabe unseres Rechtsstaates.

Der Gegenvorschlag kann wichtige Umsetzungsschritte mit sich bringen. Er darf aber kein Ersatz für einen verbindlichen verfassungsrechtlichen Auftrag sein, und er darf in der heutigen Beratung nicht hinter die Verbesserungen der Kommission zurückfallen. Inklusion ist kein Kostenfaktor neben anderen. Sie ermöglicht es Menschen, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten, ihre Fähigkeiten einzubringen und Teil unserer Gesellschaft zu sein. Das stärkt auch unsere Gemeinschaft. Es geht heute nicht um Mitleid, es geht um Rechte; nicht darum, Menschen zu verwalten, sondern ihre Selbstbestimmung zu ermöglichen. Unterstützen wir deshalb die Inklusions-Initiative und stärken wir den Gegenvorschlag dort, wo er konkrete Fortschritte bringt. Menschen mit Behinderungen sollen nicht um Selbstverständlichkeiten bitten müssen.

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Institution
Schweiz

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