Christian Lohr · M-E
Die Inklusion ist kein einseitiger Prozess. Es geht heute auch nicht darum, dass alleine Menschen mit einer Behinderung Rechte oder Ansprüche einbringen. Die Inklusion ist ein gegenseitiger Prozess, an dem sich unsere ganze Gesellschaft beteiligen sollte. Gestatten Sie mir, dass ich diese Worte an den Anfang gestellt habe - damit wir uns einfach bewusst sind, von was wir sprechen, wenn wir beispielsweise über die Inklusions-Initiative sprechen.
Die Basis unseres Zusammenlebens, so meine ich, muss die Gleichwertigkeit sein. Das gemeinsame, das gleichgestellte Recht auf Teilhabe in der Politik, in der Arbeit, in der Wohnform, im Freizeitsport und auch in der Bildung ist für mich ein Menschenrecht, für das ich mich persönlich gerne und bewusst mit Herzblut einsetze. Die Initiative darf das Thema Selbstbestimmung nicht einfach nur so in die Diskussion mit einbringen; es ist viel wichtiger, dass das Thema Selbstbestimmung auch wahrgenommen und ernst genommen wird.
Der Initiative reicht es nicht, dass wir heute einfach nur ein bisschen Sympathie zeigen und sagen, ja, grundsätzlich sind wir schon für diese Anliegen. Es muss auch konkret werden. Wir müssen uns dafür einsetzen, und wir wollen dies auch tun, damit es über die Empathie hinausgeht und wir am Schluss Beschlüsse haben, die konkrete Verbesserungen im Alltag von Menschen mit Behinderungen ergeben.
Die Initiative ist, das muss ich selber zugeben, sehr ambitiös. Nachdem ich die bisherige Debatte verfolgt habe, kann ich vielleicht sogar sagen, dass die Initiative die Politik nicht nur fordert, sondern auch ein wenig überfordert. Aber das ist richtig so, das ist genau der richtige Weg. Wir müssen nicht nur einfach Verständnis schaffen, sondern wir müssen neue Realitäten schaffen.
Gestatten Sie mir, dass ich kurz auf zwei, drei Punkte im Gegenvorschlag eingehe. Ich unterstütze einerseits die Initiative, ich mache mich andererseits aber auch sehr stark für einen konkreten, einen umsetzbaren, einen realistischen Gegenvorschlag.
So bin ich der Meinung, dass mit der Verpflichtung für eine nationale Strategie, einem Aktionsplan und den von der Mehrheit der Kommission vorgeschlagenen Pilotversuchen das Gesetz gute Ansätze enthält, die wir weiterverfolgen müssen, die wir vielleicht sogar noch optimieren können. Was ich gut finde, ist, dass man im Gesetzentwurf auch für alle Lebensabschnitte das Thema Wohnen gestärkt hat. Ein Punkt fehlt mir fehlt aber noch, und zwar besteht meiner Ansicht nach eine Lücke bezüglich der Bildung. Ich fände es wünschenswert, dass sich der Zweitrat dieser Lücke noch annimmt. Zum IVG kann ich mich kurzhalten: Die gesetzliche Verankerung des Jobcoachings nach dem Konzept von "Supported Employment" als Anspruchsleistung in der IV ist, finde ich, ein guter Ansatz.
Lassen Sie mich noch zwei, drei kurze Sätze zur umstrittenen Ausweitung des Diskriminierungsschutzes auf die privatrechtlichen Arbeitsverhältnisse sagen: Ich bin klar der Meinung, dass die Wirtschaft hier nicht einfach vollständig auszuklammern ist. Ich meine aber, dass in den nächsten Debatten und Beratungen angemessene Vorkehrungen mehr Klarheit schaffen sollten. Arbeitgeber sollten nicht abgeschreckt werden, Menschen mit Behinderungen anzustellen, sondern sie sollten dabei unterstützt werden.