Severin Brüngger · FDP
Entschuldigen Sie die Verspätung, ich wollte nochmals wegen der Verordnung verhandeln - erfolglos. (Heiterkeit) Ich bin jetzt als Kommissionsberichterstatter zuständig, das müssen wir ein bisschen trennen.
Die UREK-S hat an ihrer Sitzung vom 20. August 2026 sowohl die Standesinitiative Basel-Stadt zur Reduktion von Kurzstreckenflügen als auch die Petition 26.2012, "Schluss mit Privatjets", beraten. Die Kommission hat sich bei beiden Geschäften zunächst grundsätzlich mit der Bedeutung des Luftverkehrs für die Schweiz auseinandergesetzt. Sie misst einer guten internationalen Verkehrsanbindung unseres Landes eine hohe Bedeutung bei. Für eine kleine und stark international ausgerichtete Volkswirtschaft sind gute Verbindungen zu den europäischen und weltweiten Wirtschaftszentren ein wichtiger Standortfaktor. Dies betrifft Unternehmen und Arbeitsplätze ebenso wie den Tourismus und die Erreichbarkeit der Schweiz insgesamt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission auch berücksichtigt, dass zusätzliche Steuern, Abgaben und Verbote gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten sorgfältig auf ihre Wirkung und Verhältnismässigkeit geprüft werden müssen. Entscheidend ist, ob eine Massnahme tatsächlich zu einer Reduktion der Emissionen führt oder ob sie in erster Linie zusätzliche Kosten verursacht und Verkehr ins Ausland verlagert.
Die beiden vorliegenden Begehren verfolgen unterschiedliche Ansätze. Die Standesinitiative verlangt eine zusätzliche Abgabe für bestimmte Kurzstreckenflüge, die Petition ein Verbot von Privatjets. Bei der Beratung stellten sich jedoch in beiden Fällen ähnliche Fragen: die praktische Umsetzbarkeit, die Abgrenzung, die Verhältnismässigkeit, die tatsächliche Klimawirkung sowie mögliche Ausweichbewegungen auf ausländische Flughäfen.
Zur Standesinitiative Basel-Stadt: Die Initiative verlangt eine Abgabe auf sogenannte "unnötige" Kurzstreckenflüge. Die Kommission hat sich insbesondere mit der Frage beschäftigt, wie ein solcher unnötiger Flug überhaupt definiert werden soll. Was für eine Person eine zumutbare Bahnfahrt ist, kann für eine andere, etwa wegen eines Geschäftstermins, eines Anschlussfluges, eingeschränkter Mobilität oder einer langen Gesamtreise, eine erhebliche zusätzliche Belastung darstellen. Gerade der Begriff der Zumutbarkeit ist deshalb problematisch. Ab welcher zusätzlichen Reisezeit soll ein Flug als unnötig gelten? Zwei Stunden? Vier Stunden? Muss ein Umsteigen berücksichtigt werden? Was gilt bei schlechten Anschlüssen oder bei einer Weiterreise über einen Hub?
Die Kommission war deshalb zurückhaltend gegenüber der Vorstellung, dass der Staat allgemein festlegen soll, welche Reise für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmer noch zumutbar ist und welcher Flug deshalb als unnötig gilt. Eine solche Abgrenzung ist zwangsläufig schematisch und kann den sehr unterschiedlichen individuellen Situationen nur beschränkt Rechnung tragen.
Hinzu kommt, dass bereits heute Instrumente bestehen, um unerwünschte Auswirkungen des Luftverkehrs gezielt zu reduzieren. Flughäfen können beispielsweise über lärmabhängige Gebühren Anreize setzen, für lautere Flugzeuge und insbesondere für Bewegungen in Randzeiten. Damit wird gezielt dort angesetzt, wo konkrete Belastung entsteht, anstatt einzelne Verbindungen pauschal mit einer zusätzlichen Steuer zu belegen.
Auch attraktive Bahnverbindungen sind aus Sicht der Kommission ein wichtiger Teil der Lösung. Wo die Bahn hinsichtlich Reisezeit, Komfort und Preis konkurrenzfähig ist, besteht bereits heute ein starker Anreiz, sie zu benutzen.
Ein weiterer Punkt betrifft mögliche Ausweichbewegungen. Gerade im grenznahen Raum besteht die Gefahr, dass Passagiere auf ausländische Flughäfen ausweichen. Damit wird ein Flug nicht zwingend vermieden, sondern unter Umständen lediglich verlagert. Beim Euroairport Basel-Mulhouse kommen aufgrund seiner besonderen binationalen Strukturen zusätzliche Fragen zur Umsetzung hinzu.
Kurz zur Petition 26.2012, "Schluss mit Privatjets": Die Petition verlangt ein Verbot von Privatjets in der Schweiz. Auch hier hat sich die Kommission zunächst mit der Frage der Abgrenzung beschäftigt. Was genau ist ein Privatjet? Ist der Flugzeugtyp entscheidend, der Eigentümer oder der konkrete Verwendungszweck? Dasselbe Luftfahrzeug kann für private und geschäftliche Zwecke, für Charterflüge, für medizinische Transporte oder für andere Spezialmissionen eingesetzt werden. Ein pauschales Verbot führt deshalb rasch zu komplizierten Abgrenzungsfragen und Ausnahmeregelungen.
Auch hier stellt sich die Frage der tatsächlichen Wirkung. Ein Flug, der nicht mehr von Zürich, Genf oder Basel aus stattfinden kann, fällt nicht zwingend weg. Er kann auf einen ausländischen Flughafen verlagert werden. In einem international stark vernetzten Verkehrssystem kann ein rein nationales Verbot deshalb zu mehr Umwegverkehr führen, ohne dass die Wirkung auf das globale Klima verbessert wird. Die Kommission hat zudem berücksichtigt, dass die Luftfahrt bereits heute verschiedenen klima- und lärmschutzbezogenen Instrumenten unterliegt. Wo zusätzliche Massnahmen notwendig sind, erscheinen ihr gezielte, international koordinierte und möglichst an tatsächlich verursachten Emissionen oder Belastungen anknüpfende Instrumente grundsätzlich geeigneter als pauschale Verbote.
Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 6 zu 3 Stimmen, der Standesinitiative Basel-Stadt, und mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Petition Umverkehr keine Folge zu geben.
[VS]