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SB

Severin Brüngger

Active
FDP.Die LiberalenFraktion RL
SchweizSchaffhausen

Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP-Liberale
Parliamentary group
Fraktion RL
Parliament
Schweiz
Electoral district
Schaffhausen
Chamber / sector
SR
Seat number
4
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Born
18. April 1978
Occupation
Linienpilot/in
Language
German
Contact
Address
Abendstrasse 22
8200 Schaffhausen
Also active in
Grosser Stadtrat (SH)
FDP.Die Liberalen SchaffhausenFormer
Kantonsrat (SH)
FDP.Die Liberalen· FDP-Die Mitte· SchaffhausenFormer
References & source
Wikidata
Q72307721
Source body
CHE
Source updated
26.06.2026
Record updated
02.11.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(1122)
  1. V/A/N
    KantonsratGenehmigung
    Result: 47 Yes · 0 No · 5 Abst. · 8 Absent
  2. Nein
    KantonsratSchlussabstimmung
    Die Abstimmungen Nr. 4-5 beziehen sich auf folgendes Geschäft: Bericht und Antrag des Regierungsrats über die Ergreifung des Kantonsreferendums zum Bundesgesetz über die IndividualbesteuerungKantonsrat Schaffhausen18. Kantonsratssitzung 2025 · 08.09.2025
    Result: 26 Yes · 28 No · 1 Abst. · 5 Absent
  3. Enth
    KantonsratOrdnungsantrag
    Die Abstimmungen Nr. 4-5 beziehen sich auf folgendes Geschäft: Bericht und Antrag des Regierungsrats über die Ergreifung des Kantonsreferendums zum Bundesgesetz über die IndividualbesteuerungKantonsrat Schaffhausen18. Kantonsratssitzung 2025 · 08.09.2025
    Result: 38 Yes · 7 No · 7 Abst. · 8 Absent
  4. Nein
  5. Nein
Access badges(1)
  • Persönliche/r Mitarbeiter/in
    Schärrer Nina
    30.09.2025 – 31.12.2199Schweiz
Speeches(22)
  1. Redetext
    Schweiz

    Ich unterstütze die Minderheit II (Stark), mein Name ist ja dort auch notiert. Ständerat Stark hat eben recht: Dieses System ist mit unserem Schweizer System und unseren Universitäten nicht kompatibel.

    Ständerat Würth sagt, wir könnten quantitativ steuern. Ja, das steht da geschrieben, aber ich bezweifle es. Sie können dann eben nur bei den Nicht-EU-Ländern quantitativ steuern. Diverse Universitäten aus Ländern der Europäischen Union haben versucht, quantitativ zu steuern - das wurde vom EU-Gerichtshof abgelehnt.

    Ich bitte Sie, die Minderheit II (Stark) zu unterstützen.

  2. Redetext
    Schweiz

    Bei meiner Motion ist die Ausgangslage relativ simpel, würde ich sagen. Es geht darum, dass ein öffentlich finanziertes Institut auf dem privaten Markt etwas übergriffig wird, und ich der Meinung bin, dass es eingeschränkt werden sollte. Die Geschichte ist relativ kurz: Die Eidgenössische Hochschule für Berufsbildung (EHB) ist die pädagogische Hochschule des Bundes und die schweizerische Expertisenorganisation für die Berufsbildung. Sie bildet Berufsbildungsverantwortliche aus und weiter, betreibt Forschung und unterstützt die Entwicklung von Berufen.

    Bei meiner Motion geht es nicht darum, diesen wichtigen öffentlichen Auftrag infrage zu stellen. Es geht um eine andere Frage: Was geschieht dort, wo eine Institution des Bundes mit marktnahen Leistungen auf dem Markt auftritt, auf dem auch private Anbieter tätig sind? Es geht um Weiterbildungen, um Führungen, Personalmanagement, strategische Führung - klassische HR-Themen -, um Evaluationen und Beratungsmandate. Hier sollte der Subsidiaritätsgedanke gelten; was Private in einem funktionierenden Markt ebenso gut erbringen können, muss der Staat nicht zusätzlich selbst anbieten; wo kein eigentlicher Service public notwendig ist, können öffentliche Ressourcen eingespart und Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

    Genau deshalb verlangt meine Motion eine Anpassung des EHB-Gesetzes nach klaren Grundsätzen: Keine Wettbewerbsverfälschung gegenüber privaten Anbietern, marktübliche Preise für marktnahe Leistungen, eine transparente Trennung von Aufwand und Ertrag gegenüber dem öffentlich finanzierten Kernauftrag, eine wirksame Durchsetzung der bereits bestehenden Begrenzung gewerblicher Tätigkeiten sowie einen klaren Rechtsschutz für betroffene private Anbieter.

    Das geltende Recht verlangt bei gewerblichen Leistungen heute mindestens kostendeckende Preise. Aber kostendeckend ist nicht automatisch marktgerecht. Ein einfaches Beispiel: Wenn ein privates Unternehmen eine Leistung für 10 000 Franken anbieten muss, eine öffentlich finanzierte Institution dieselbe Leistung aufgrund vorhandener Infrastruktur für 7000 Franken kostendeckend erbringen kann, ist die Rechnung zwar ausgeglichen, die Spiesse im Wettbewerb sind aber trotzdem nicht gleich lang.

    Ebenso wichtig ist die Transparenz. Wenn Personal, Infrastruktur und öffentliche Mittel für den Kernauftrag vorhanden sind, muss nachvollziehbar sein, dass damit nicht direkt marktnahe Angebote verbilligt werden.

    Die Motion richtet sich damit nicht gegen die EHB und nicht gegen die Berufsbildung. Sie will eine klare Grenze zwischen öffentlichem Auftrag und Markt schaffen. Für die EHB soll dort, wo sie am Markt auftritt, im Grundsatz dasselbe gelten wie für den ETH-Bereich: transparente Kosten, keine Quersubventionierung und marktübliche Preise. Das schafft gleiche Spiesse gegenüber privaten Anbietern.

  3. Redetext
    Schweiz

    Wir müssen aufpassen - das haben wir in der Kommission auch gemacht -, dass wir das CO2- und das Lärmproblem nicht miteinander vermischen, weil es bei der Standesinitiative um den Lärm geht. Ich habe von Ständerätin Graf, aber auch von Ständerätin Herzog viel über CO2 und das Klima gehört, aber darum geht es bei der Standesinitiative nicht; sie will den Lärm bekämpfen.

    Ich kann Ihnen sagen, Frau Graf, in Basel versucht man alles, um möglichst Richtung Norden starten und von Norden Richtung Süden landen zu lassen, um die Bevölkerung zu schützen. Aber es gibt Tage - und die gab es mehrheitlich in diesem Sommer, weil wir oft eine Bisenlage hatten -, an denen es sicherheitstechnisch nicht möglich ist, von Norden her auf der Piste 15 zu landen, und deshalb gab es mehr Lärm. Aber die Airlines und der Flughafen unternehmen alles, um den Lärm möglichst klein zu halten, auch übrigens mit dem Einsatz moderner Maschinen.

    Ich bitte Sie auch aus polit-hygienischen Gründen, dieser Initiative keine Folge zu geben.

  4. Redetext
    Schweiz

    Entschuldigen Sie die Verspätung, ich wollte nochmals wegen der Verordnung verhandeln - erfolglos. (Heiterkeit) Ich bin jetzt als Kommissionsberichterstatter zuständig, das müssen wir ein bisschen trennen.

    Die UREK-S hat an ihrer Sitzung vom 20. August 2026 sowohl die Standesinitiative Basel-Stadt zur Reduktion von Kurzstreckenflügen als auch die Petition 26.2012, "Schluss mit Privatjets", beraten. Die Kommission hat sich bei beiden Geschäften zunächst grundsätzlich mit der Bedeutung des Luftverkehrs für die Schweiz auseinandergesetzt. Sie misst einer guten internationalen Verkehrsanbindung unseres Landes eine hohe Bedeutung bei. Für eine kleine und stark international ausgerichtete Volkswirtschaft sind gute Verbindungen zu den europäischen und weltweiten Wirtschaftszentren ein wichtiger Standortfaktor. Dies betrifft Unternehmen und Arbeitsplätze ebenso wie den Tourismus und die Erreichbarkeit der Schweiz insgesamt. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission auch berücksichtigt, dass zusätzliche Steuern, Abgaben und Verbote gerade in wirtschaftlich anspruchsvollen Zeiten sorgfältig auf ihre Wirkung und Verhältnismässigkeit geprüft werden müssen. Entscheidend ist, ob eine Massnahme tatsächlich zu einer Reduktion der Emissionen führt oder ob sie in erster Linie zusätzliche Kosten verursacht und Verkehr ins Ausland verlagert.

    Die beiden vorliegenden Begehren verfolgen unterschiedliche Ansätze. Die Standesinitiative verlangt eine zusätzliche Abgabe für bestimmte Kurzstreckenflüge, die Petition ein Verbot von Privatjets. Bei der Beratung stellten sich jedoch in beiden Fällen ähnliche Fragen: die praktische Umsetzbarkeit, die Abgrenzung, die Verhältnismässigkeit, die tatsächliche Klimawirkung sowie mögliche Ausweichbewegungen auf ausländische Flughäfen.

    Zur Standesinitiative Basel-Stadt: Die Initiative verlangt eine Abgabe auf sogenannte "unnötige" Kurzstreckenflüge. Die Kommission hat sich insbesondere mit der Frage beschäftigt, wie ein solcher unnötiger Flug überhaupt definiert werden soll. Was für eine Person eine zumutbare Bahnfahrt ist, kann für eine andere, etwa wegen eines Geschäftstermins, eines Anschlussfluges, eingeschränkter Mobilität oder einer langen Gesamtreise, eine erhebliche zusätzliche Belastung darstellen. Gerade der Begriff der Zumutbarkeit ist deshalb problematisch. Ab welcher zusätzlichen Reisezeit soll ein Flug als unnötig gelten? Zwei Stunden? Vier Stunden? Muss ein Umsteigen berücksichtigt werden? Was gilt bei schlechten Anschlüssen oder bei einer Weiterreise über einen Hub?

    Die Kommission war deshalb zurückhaltend gegenüber der Vorstellung, dass der Staat allgemein festlegen soll, welche Reise für Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmer noch zumutbar ist und welcher Flug deshalb als unnötig gilt. Eine solche Abgrenzung ist zwangsläufig schematisch und kann den sehr unterschiedlichen individuellen Situationen nur beschränkt Rechnung tragen.

    Hinzu kommt, dass bereits heute Instrumente bestehen, um unerwünschte Auswirkungen des Luftverkehrs gezielt zu reduzieren. Flughäfen können beispielsweise über lärmabhängige Gebühren Anreize setzen, für lautere Flugzeuge und insbesondere für Bewegungen in Randzeiten. Damit wird gezielt dort angesetzt, wo konkrete Belastung entsteht, anstatt einzelne Verbindungen pauschal mit einer zusätzlichen Steuer zu belegen.

    Auch attraktive Bahnverbindungen sind aus Sicht der Kommission ein wichtiger Teil der Lösung. Wo die Bahn hinsichtlich Reisezeit, Komfort und Preis konkurrenzfähig ist, besteht bereits heute ein starker Anreiz, sie zu benutzen.

    Ein weiterer Punkt betrifft mögliche Ausweichbewegungen. Gerade im grenznahen Raum besteht die Gefahr, dass Passagiere auf ausländische Flughäfen ausweichen. Damit wird ein Flug nicht zwingend vermieden, sondern unter Umständen lediglich verlagert. Beim Euroairport Basel-Mulhouse kommen aufgrund seiner besonderen binationalen Strukturen zusätzliche Fragen zur Umsetzung hinzu.

    Kurz zur Petition 26.2012, "Schluss mit Privatjets": Die Petition verlangt ein Verbot von Privatjets in der Schweiz. Auch hier hat sich die Kommission zunächst mit der Frage der Abgrenzung beschäftigt. Was genau ist ein Privatjet? Ist der Flugzeugtyp entscheidend, der Eigentümer oder der konkrete Verwendungszweck? Dasselbe Luftfahrzeug kann für private und geschäftliche Zwecke, für Charterflüge, für medizinische Transporte oder für andere Spezialmissionen eingesetzt werden. Ein pauschales Verbot führt deshalb rasch zu komplizierten Abgrenzungsfragen und Ausnahmeregelungen.

    Auch hier stellt sich die Frage der tatsächlichen Wirkung. Ein Flug, der nicht mehr von Zürich, Genf oder Basel aus stattfinden kann, fällt nicht zwingend weg. Er kann auf einen ausländischen Flughafen verlagert werden. In einem international stark vernetzten Verkehrssystem kann ein rein nationales Verbot deshalb zu mehr Umwegverkehr führen, ohne dass die Wirkung auf das globale Klima verbessert wird. Die Kommission hat zudem berücksichtigt, dass die Luftfahrt bereits heute verschiedenen klima- und lärmschutzbezogenen Instrumenten unterliegt. Wo zusätzliche Massnahmen notwendig sind, erscheinen ihr gezielte, international koordinierte und möglichst an tatsächlich verursachten Emissionen oder Belastungen anknüpfende Instrumente grundsätzlich geeigneter als pauschale Verbote.

    Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 6 zu 3 Stimmen, der Standesinitiative Basel-Stadt, und mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Petition Umverkehr keine Folge zu geben.

    [VS]

  5. Redetext
    Schweiz

    Das ist genau das Problem. Der Vergleich mit dem Restaurant funktioniert nicht. Ich habe das schon in meinem Votum erwähnt: Das Flugpersonal ist nicht in erster Linie dafür da, einen "jus d'orange" zu servieren, sondern es ist primär für die Sicherheit da. Es zieht Passagiere falls nötig aus dem brennenden Flugzeug, wenn es eine Notlandung mit einer Evakuierung gibt. Das ist ein Unterschied.

    Deshalb bitte ich Sie, die Minderheit Hurni zu unterstützen.

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Memberships(28)

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  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199
  • Version 1
    01.01.2025 – 31.12.2199
  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0