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Pirmin Schwander · SVP

deRedetext
Schweiz16.09.2026

Der Kommissionssprecher, Kollege Zopfi, hat gesagt, diese Vorlage sei eine Antwort auf die veränderten Lagen. Auch andere Mitglieder des Ständerates haben das erwähnt. Ich glaube erkannt zu haben, dass es sich hier um eine Konzeptänderung handelt, und ich habe mit dem Konzept Mühe. Ich bin mit der Aussage von Kollege Jositsch einverstanden, der sagt, dass wir die Kompetenzen noch gezielter erteilen sollten. Damit wäre ich einverstanden. Wenn ich aber die ganze Vorlage lese, sehe ich schon eine massive Änderung, einen Paradigmenwechsel. Warum?

Heute kann der Nachrichtendienst zur Erfüllung seiner Aufgaben Daten beschaffen. Die Bedingungen sind klar definiert. Dazu gehören Verdachtsmomente oder erste Anhaltspunkte. Die sind vorgegeben. Neu - und das ist für mich ein Paradigmenwechsel - kann der Nachrichtendienst Daten beschaffen und bearbeiten, um herauszufinden, ob es sich um nachrichtendienstliche Daten handelt. Das ist ein ganz anderer Ansatz. Wenn der Nachrichtendienst Daten beschaffen und bearbeiten muss, um herauszufinden, ob es sich um nachrichtendienstliche Daten handelt, dann ist das meines Erachtens eine Generalkompetenz, in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen, und das geht meines Erachtens eben zu weit.

Dieser Paradigmenwechsel beginnt schon bei Artikel 5 und geht dann weiter bei Artikel 45, wo es um die Bearbeitung dieser Daten geht. Dies ist für mich ein total neues Konzept. Ich frage mich bzw. ich frage Sie, Herr Bundesrat: Ist es nicht eine Bankrotterklärung der heutigen Organisation des Nachrichtendienstes, wenn der Nachrichtendienst Daten beschaffen und bearbeiten muss, um herauszufinden, ob es sich um nachrichtendienstliche Daten handelt? Der Nachrichtendienst ist doch falsch aufgestellt, wenn er zuerst Daten sammeln muss, um herauszufinden, ob es sich um nachrichtendienstliche Daten handelt. Das ist ein Ansatz, den ich nicht unterstützen kann.

Ich habe keinen Antrag auf Nichteintreten gestellt. Es scheint mir wichtig zu sein, dass die Anträge der Minderheiten eine Mehrheit finden. Allenfalls mache ich mir am Schluss Gedanken, ob ich dieser Gesetzgebung zustimmen kann. Wenn wir schon einen Paradigmenwechsel vollziehen, dann im Sinne des Votums von Kollege Jositsch, wonach wir noch viel gezielter sagen, was die Kompetenzen sind.

Aber so wie es jetzt in verschiedenen Artikeln aufgebaut ist - die Artikel haben ja einen Zusammenhang mit der Kontrolle und mit der Oberaufsicht -, handelt es sich um eine Generalklausel. Das ist direkt oder zwischen den Zeilen formuliert. Für mich ist es direkt formuliert; es beginnt in Artikel 5 mit der Generalkompetenz zum Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger. Da kann ich nicht mitmachen. Ich weiss, was es bedeutet, in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Das dürfen wir nicht, auch wenn wir sagen, dass wir Terrorismus bekämpfen müssen usw. Das kann ich alles verstehen, aber die Grundrechte sind Werte, vor denen ich grossen Respekt habe, und der Rechtsstaat muss diese schützen.

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Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0