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Christine Badertscher · GRÜNE

deRedetext
Schweiz16.09.2026

Mit dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Mercosur wird der Handel mit Gütern erleichtert, deren Produktion mit einem erheblichen Entwaldungsrisiko verbunden ist. Dazu gehören insbesondere Soja, Rindfleisch, Kaffee, Kakao und Palmöl. Wenn neue Handelsmöglichkeiten geschaffen werden, muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass diese nicht auf Kosten der Wälder und anderer wertvoller Ökosysteme gehen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten. Weltweit sind 80 bis 90 Prozent der Entwaldung auf die Ausdehnung landwirtschaftlicher Nutzflächen zurückzuführen, insbesondere auf die Produktion von Soja und Rindfleisch.

Für illegal geschlagenes Holz kennt die Schweiz bereits entsprechende Sorgfaltspflichten. Bei anderen Rohstoffen mit hohem Entwaldungsrisiko besteht hingegen weiterhin eine Regelungslücke. Mit Artikel 35e des Umweltschutzgesetzes wurde bereits eine gesetzliche Grundlage für Anforderungen an das Inverkehrbringen weiterer Rohstoffe und Produkte geschaffen. Demnach kann der Bundesrat Anforderungen stellen, wenn der Anbau, der Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belasten oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen erheblich gefährden.

Im Rahmen meines Minderheitsantrags schlage ich eine Alternative zur Übernahme der EU-Entwaldungsverordnung vor. Mit dem neuen Artikel 1g soll das Parlament den Grundsatzentscheid treffen, die Sorgfaltspflichten beim Inverkehrbringen von Produkten mit Entwaldungsrisiken auf die weiteren genannten Rohstoffe auszudehnen, wobei das Ziel dasselbe bleibt wie in der heutigen gesetzlichen Grundlage, wie sie bereits für Holz gilt. Der Artikel räumt dem Bundesrat die Flexibilität ein, die Entwicklung in der EU sowie im Vereinigten Königreich, insbesondere bezüglich der Anerkennung der Gleichwertigkeit durch die EU, zu berücksichtigen. Der Bundesrat soll dabei möglichst gleichwertige Wettbewerbsbedingungen gegenüber Unternehmen mit Sitz in der EU anstreben und die KMU so weit wie möglich entlasten.

Wer den Handel mit den Mercosur-Staaten ausbauen will, muss gleichzeitig sicherstellen, dass die Zerstörung von Wäldern und natürlichen Lebensräumen dadurch nicht weiter angeheizt wird. Die Ergänzung in Artikel 1g ist nicht nur aus umweltpolitischer Sicht notwendig, sondern auch im Hinblick auf die innenpolitische Debatte von grosser Bedeutung. Es wurde bereits mehrfach angedeutet, dass die Grünen das Referendum ergreifen werden, sofern es zum Regenwald keine verbindlichen Regelungen gibt. Die Diskussionen zu diesem Abkommen zeigen, dass in der Bevölkerung ein berechtigtes Bedürfnis nach glaubwürdigen und wirksamen Nachhaltigkeitsstandards besteht. Ohne klare Regeln zur Vermeidung von Entwaldung droht das Vertrauen in die Handelspolitik weiter zu erodieren.

Eine repräsentative Umfrage zum Mercosur-Abkommen zeigt, dass der Anteil der Ja-Stimmen von 37 auf 69 Prozent steigt, wenn es eine Begleitmassnahme gibt, die sicherstellt, dass keine Produkte aus Abholzung in die Schweiz importiert werden. Wer Akzeptanz für internationale Handelsabkommen schaffen will, muss glaubhaft darlegen können, dass ökologische Mindeststandards eingehalten werden und die Schweiz nicht indirekt zur Zerstörung von Wäldern beiträgt. Wem es also ein Anliegen ist, dieses Abkommen durch eine Volksabstimmung zu bringen, sollte diesen Minderheitsantrag unterstützen.

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parlament.ch
Institution
Schweiz

Data: OpenParlData · CC BY 4.0