Christine Badertscher
- Party
- Die Grünen
- Parliamentary group
- Fraktion G
- Parliament
- Schweiz
- Electoral district
- Bern
- Chamber / sector
- NR
- Seat number
- 19
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 11. Januar 1982
- Phone
- +41 79 583 69 03
- Address
- Berggasse 5
4922 Thunstetten - Website
- www.christinebadertscher.ch
- Wikidata
- Q71716789
- Source body
- CHE
- Source updated
- 09.10.2026
- Record updated
- 11.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaSchweizDie Höchstbezugsdauer bei Kurzarbeit soll um zwölf statt um sechs Abrechnungsperioden verlängert werden können (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 142 Yes · 52 No · 2 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 129 Yes · 65 No · 3 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 131 Yes · 65 No · 1 Abst. · 2 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 130 Yes · 65 No · 1 Abst. · 3 Absent
- JaSchweizNotenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2024/1351, (EU) 2024/1359, (EU) 2024/1349, (EU) 2024/1358 und (EU) 2024/1356 (EU-Migrations- und -Asylpakt) (Weiterentwicklungen des Schengen- und des Dublin-/Eurodac-Besitzstands). Genehmigung und Umsetzung ; Gesetzesänderungen (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2025 · 08.09.2025Result: 109 Yes · 86 No · 2 Abst. · 2 Absent
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- LobbyistEgli Matthias · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizGeschäftsführer Swissolar
- LobbyistThomas Fabienne · Interessenvertreter/in30.09.2025 – 31.12.2199SchweizAEE Suisse
- RedetextSchweiz
Mit meiner Motion beauftrage ich den Bundesrat, im Rahmen der Agrarpolitik 2030 plus die rechtlichen Grundlagen für Zielvereinbarungen mit der Privatwirtschaft zu schaffen, insbesondere mit dem Detailhandel. Mit der Motion 22.4251 hat das Parlament den Bundesrat bereits beauftragt, das eigenverantwortliche Engagement der Branche in der Agrarpolitik stärker einzubeziehen. Dahinter steht ein ganzheitlicher Ansatz, der die Produktion, die Verarbeitung und den Handel bis zu den Konsumentinnen und Konsumenten einbezieht.
Über die Parteigrenzen hinweg waren wir uns einig: Die künftige Agrarpolitik muss auch Ernährungspolitik sein. Wenn unser Ernährungssystem nachhaltiger werden soll, müssen alle Akteure der Wertschöpfungskette ihren Beitrag leisten. Die Verantwortung darf nicht alleine bei der Landwirtschaft liegen. Ein breiter Einbezug ist also unbestritten. Entscheidend ist nun, wie wir ihn umsetzen.
Die jüngsten Entwicklungen im Detailhandel zeigen, wie schnell Nachhaltigkeitsziele unter wirtschaftlichem Druck in den Hintergrund geraten können. Wenn vermehrt Produkte angeboten werden, die weniger umwelt- oder tierfreundlich hergestellt wurden, geraten jene landwirtschaftlichen Betriebe in Nachteil, die in nachhaltige Produktionsmethoden investiert haben. Diese Betriebe brauchen verlässliche Marktpartner, planbare Absatzmöglichkeiten und faire Preise. Nur so können sie langfristig nachhaltig produzieren und ihre gesellschaftlichen Aufgaben erfüllen.
Der Detailhandel spielt dabei eine Schlüsselrolle. Er verbindet Landwirtschaft und Verarbeitung mit den Konsumentinnen und Konsumenten. Zielvereinbarungen können hier einen verlässlichen Rahmen schaffen. Sie sollen zentrale Nachhaltigkeitsziele abdecken und für alle beteiligten Detailhändler gleichermassen gelten. Das gibt der Landwirtschaft mehr Planungssicherheit und sorgt dafür, dass vereinbarte Standards im Wettbewerb Bestand haben. Denn auch der Detailhandel steht unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Seine Situation ist ebenfalls nicht einfach. Doch Einkaufstourismus und Preiskampf wirken sich letztendlich auf die Produzentenpreise aus. Gemeinsame Ziele können verhindern, dass einzelne Anbieter sich durch tiefere Standards kurzfristige Preisvorteile verschaffen. Die jüngste Diskussion um die Brotpreise hat gezeigt, wie stark der Wettbewerb über den Preis geführt wird.
Ich möchte auch eine Sorge ansprechen. Es geht nicht darum, dass der Staat dem Handel vorschreibt, was er zu verkaufen hat. Zielvereinbarungen werden gemeinsam ausgehandelt. Der Detailhandel kann eigene Vorschläge einbringen und die Ziele mitgestalten. Das ist also keine einseitige Angelegenheit und keine Übung, bei der Vorschriften von oben diktiert werden. Ich bin überzeugt, dass gemeinsam vereinbarte Ziele erfolgreich sein werden, gerade, weil alle Beteiligten zuvor mitreden konnten.
Ein Beispiel sind Produkte aus robusten, resistenten Sorten. Viele dieser Sorten sind bei den Konsumentinnen und Konsumenten noch zu wenig bekannt. Damit sie sich durchsetzen, braucht es ein sichtbares Angebot und eine gute Kommunikation. Wenn Produktion, Verarbeitung und Handel zusammenarbeiten, können wir ihren Anteil erhöhen und so Fortschritte beim nachhaltigen Pflanzenschutz erzielen.
Zielvereinbarungen stärken damit sowohl die Nachhaltigkeit als auch die Wertschöpfung in der Landwirtschaft. Deshalb beantragt der Bundesrat die Annahme der Motion. Auch in der Vernehmlassungsvorlage zur Agrarpolitik 2030 sind Zielvereinbarungen vorgeschlagen. Geben wir diesem Anliegen das nötige Gewicht.
Ich bitte Sie, dem Antrag des Bundesrates zu folgen und die Motion anzunehmen.
- RedetextSchweiz
Mit dem Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Mercosur wird der Handel mit Gütern erleichtert, deren Produktion mit einem erheblichen Entwaldungsrisiko verbunden ist. Dazu gehören insbesondere Soja, Rindfleisch, Kaffee, Kakao und Palmöl. Wenn neue Handelsmöglichkeiten geschaffen werden, muss gleichzeitig sichergestellt werden, dass diese nicht auf Kosten der Wälder und anderer wertvoller Ökosysteme gehen. Der Handlungsbedarf ist unbestritten. Weltweit sind 80 bis 90 Prozent der Entwaldung auf die Ausdehnung landwirtschaftlicher Nutzflächen zurückzuführen, insbesondere auf die Produktion von Soja und Rindfleisch.
Für illegal geschlagenes Holz kennt die Schweiz bereits entsprechende Sorgfaltspflichten. Bei anderen Rohstoffen mit hohem Entwaldungsrisiko besteht hingegen weiterhin eine Regelungslücke. Mit Artikel 35e des Umweltschutzgesetzes wurde bereits eine gesetzliche Grundlage für Anforderungen an das Inverkehrbringen weiterer Rohstoffe und Produkte geschaffen. Demnach kann der Bundesrat Anforderungen stellen, wenn der Anbau, der Abbau oder die Herstellung die Umwelt erheblich belasten oder die nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen erheblich gefährden.
Im Rahmen meines Minderheitsantrags schlage ich eine Alternative zur Übernahme der EU-Entwaldungsverordnung vor. Mit dem neuen Artikel 1g soll das Parlament den Grundsatzentscheid treffen, die Sorgfaltspflichten beim Inverkehrbringen von Produkten mit Entwaldungsrisiken auf die weiteren genannten Rohstoffe auszudehnen, wobei das Ziel dasselbe bleibt wie in der heutigen gesetzlichen Grundlage, wie sie bereits für Holz gilt. Der Artikel räumt dem Bundesrat die Flexibilität ein, die Entwicklung in der EU sowie im Vereinigten Königreich, insbesondere bezüglich der Anerkennung der Gleichwertigkeit durch die EU, zu berücksichtigen. Der Bundesrat soll dabei möglichst gleichwertige Wettbewerbsbedingungen gegenüber Unternehmen mit Sitz in der EU anstreben und die KMU so weit wie möglich entlasten.
Wer den Handel mit den Mercosur-Staaten ausbauen will, muss gleichzeitig sicherstellen, dass die Zerstörung von Wäldern und natürlichen Lebensräumen dadurch nicht weiter angeheizt wird. Die Ergänzung in Artikel 1g ist nicht nur aus umweltpolitischer Sicht notwendig, sondern auch im Hinblick auf die innenpolitische Debatte von grosser Bedeutung. Es wurde bereits mehrfach angedeutet, dass die Grünen das Referendum ergreifen werden, sofern es zum Regenwald keine verbindlichen Regelungen gibt. Die Diskussionen zu diesem Abkommen zeigen, dass in der Bevölkerung ein berechtigtes Bedürfnis nach glaubwürdigen und wirksamen Nachhaltigkeitsstandards besteht. Ohne klare Regeln zur Vermeidung von Entwaldung droht das Vertrauen in die Handelspolitik weiter zu erodieren.
Eine repräsentative Umfrage zum Mercosur-Abkommen zeigt, dass der Anteil der Ja-Stimmen von 37 auf 69 Prozent steigt, wenn es eine Begleitmassnahme gibt, die sicherstellt, dass keine Produkte aus Abholzung in die Schweiz importiert werden. Wer Akzeptanz für internationale Handelsabkommen schaffen will, muss glaubhaft darlegen können, dass ökologische Mindeststandards eingehalten werden und die Schweiz nicht indirekt zur Zerstörung von Wäldern beiträgt. Wem es also ein Anliegen ist, dieses Abkommen durch eine Volksabstimmung zu bringen, sollte diesen Minderheitsantrag unterstützen.
- RedetextAussenpolitischer Bericht 2025No. 26.009Schweiz
Ihre Aussenpolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 23. März 2026 den Aussenpolitischen Bericht 2025 ausführlich beraten und anschliessend zur Kenntnis genommen. Die Kommission war sich in ihrer Beurteilung einig, dass der Bericht sehr interessant ist und einen umfassenden Überblick über das vielfältige, breit abgestützte und wichtige Engagement der Schweiz in der Welt vermittelt. Besonders positiv hob sie das gewählte Schwerpunktthema des Multilateralismus hervor. Die Kommissionsmitglieder beurteilten die historische Einordnung als aufschlussreich und spannend.
Einigkeit bestand darin, dass der Multilateralismus heute vor grossen Herausforderungen steht, für die Schweiz jedoch von zentraler Bedeutung bleibt. Umso erstaunter zeigten sich einige Kommissionsmitglieder über gewisse Aussagen in diesem Kapitel. So spricht der Bericht von einer Erosion des innenpolitischen Rückhaltes für multilaterale Mitwirkung. Als Beispiele nennt er den UNO-Migrationspakt sowie das Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte im Fall der Klimaseniorinnen. Zwar handelt es sich bei beiden Beispielen zweifellos um kontroverse und in der Schweiz intensiv diskutierte Themen. Aus Sicht einzelner Kommissionsmitglieder stellen sie jedoch Ausnahmen dar und sind deshalb nicht repräsentativ für die generelle Haltung der Schweizer Bevölkerung gegenüber multilateralen Institutionen und Entscheiden. Aus diesen beiden Fällen lässt sich ihrer Auffassung nach nicht der Schluss ziehen, dass die multilaterale Zusammenarbeit in der Schweiz grundsätzlich auf Ablehnung stösst. Zudem sollte die Diskussion nicht ausschliesslich auf die unmittelbare Nützlichkeit oder die Effizienz fokussieren.
Multilateralismus ist seinem Wesen nach selten effizient. Sein Wert liegt vielmehr darin, Staaten und Akteure an einen Tisch zu bringen und den Dialog auch bei weit auseinanderliegenden Positionen aufrechtzuerhalten. Gerade die Friedensgespräche in Genf zeigen, dass nachhaltige Lösungen oft erst durch langwierige Verhandlungen und gegenseitiges Zuhören entstehen. Auch wenn der Multilateralismus derzeit unter Druck steht und machtpolitische Tendenzen vielerorts zunehmen, bietet er kleinen Staaten einen wichtigen Schutz gegenüber den Interessen der Stärkeren. Für ein Land wie die Schweiz mit begrenzter geopolitischer Macht kommt einer funktionierenden multilateralen Ordnung deshalb besondere Bedeutung zu, da sie Einflussnahme ermöglicht, verlässliche Rahmenbedingungen schafft und die internationale Zusammenarbeit stärkt.
Dabei kommt auch dem internationalen Genf eine herausragende Rolle zu. Mit dem Sitz des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz sowie zahlreicher internationaler Organisationen und Foren ist Genf ein zentraler Ort des multilateralen Dialoges. Diese Rolle ist nicht nur politisch und diplomatisch wichtig, sondern hat auch erhebliche volkswirtschaftliche Bedeutung für die Schweiz. Vor diesem Hintergrund erscheint es aus Sicht einzelner Kommissionsmitglieder bedauerlich, wenn nicht gar riskant, den Multilateralismus ohne zwingenden Grund infrage zu stellen oder seine Bedeutung zu relativieren. Gerade in einer Zeit zunehmender internationaler Spannungen ist es wichtig, dass die Schweiz am Multilateralismus festhält, sich aktiv für dessen Weiterentwicklung einsetzt und dessen Stärken klar hervorhebt. Allerdings wurden in der Kommission auch andere Stimmen laut, die die Auffassung vertraten, dass der Multilateralismus in seiner heutigen Form kein geeignetes Instrument mehr sei, um die drängenden globalen Herausforderungen wirksam zu lösen.
Entsprechend wurden auch kritische Fragen zur zukünftigen Ausrichtung der Schweizer Aussenpolitik gestellt.
Ebenfalls thematisiert wurde die Behandlung des afrikanischen Kontinentes im Bericht. Mehrere Kommissionsmitglieder vertraten die Ansicht, dass Afrika etwas zu kurz komme. Dabei handelt es sich um einen Kontinent, dessen Bedeutung für die Zukunft stetig zunimmt, sei es im Bereich der globalen Ernährungssicherheit, der wirtschaftlichen Entwicklung, des Bevölkerungswachstums oder der Migration. Aus Sicht der Kommission dürfte stärker sichtbar gemacht werden, dass sich die Schweiz weiterhin engagiert und die Zusammenarbeit mit den afrikanischen Ländern vertieft.
Positiv hervorgehoben wurde hingegen, dass die Agenda 2030 in der Schweizer Aussenpolitik einen wichtigen Stellenwert einnimmt und dass sich die Schweiz bereits heute aktiv mit den Arbeiten an einer möglichen Folgeagenda post 2030 auseinandersetzt.
Von grosser Bedeutung bleibt zudem das Engagement der Schweiz in den Bereichen Frieden und Sicherheit. Die entsprechenden Aktivitäten unseres Landes werden von der Kommission als wertvoll und wirkungsvoll beurteilt. Auch die nachhaltige Entwicklung im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wurde ausdrücklich gewürdigt. Das positive Zeugnis, das die OECD der Schweiz ausstellt, zeigt, dass unser Land auf diesem Gebiet einen wichtigen und anerkannten Beitrag leistet.
Kritisch angemerkt wurde allerdings, dass das Thema Sicherheit im Bericht insgesamt etwas zu wenig Raum erhält. Sicherheit ist heute eng mit der Aussenpolitik verknüpft und sollte deshalb stärker als Querschnittthema verstanden und auch behandelt werden.
Der Aussenpolitische Bericht macht zudem deutlich, dass gute und stabile Beziehungen zur Europäischen Union für die Schweiz von grosser Bedeutung bleiben. Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass das EDA bereit ist, sich weiterhin mit Nachdruck für diese Beziehungen einzusetzen.
Zusammenfassend hat Ihre Aussenpolitische Kommission den Bericht als interessant und aufschlussreich beurteilt. Sie dankt den Mitarbeitenden des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten für ihre engagierte und umfangreiche Arbeit. In einer Zeit zahlreicher internationaler Krisen, Unsicherheiten und geopolitischer Umbrüche leisten sie einen wichtigen und wertvollen Beitrag zur Wahrung der Interessen unseres Landes.
Im Namen der Kommission bitte ich Sie deshalb, vom Aussenpolitischen Bericht 2025 Kenntnis zu nehmen.
- RedetextSchweiz
Die Grüne Fraktion hat das vorliegende Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Mercosur-Ländern sorgfältig geprüft. Dabei ist für uns klar: Handelsabkommen des 21. Jahrhunderts müssen mehr leisten als den Abbau von Zöllen und Handelshemmnissen. Sie müssen verbindliche Antworten auf die ökologischen und sozialen Herausforderungen unserer Zeit geben. Dazu gehören insbesondere der Schutz der Wälder, die Bekämpfung der Entwaldung, die Achtung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten sowie die Verhinderung von Zwangsarbeit.
Aus diesem Grund unterstützen wir ausdrücklich die Übernahme der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR). Die EUDR stellt sicher, dass Produkte, die mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen, nicht auf unseren Markt gelangen. Gerade im Zusammenhang mit den Mercosur-Staaten ist dies von zentraler Bedeutung. Die Ausweitung landwirtschaftlicher Produktionsflächen hat in den vergangenen Jahren erheblich zum Druck auf wertvolle Ökosysteme beigetragen. Wer den Handel mit diesen Staaten ausbauen will, muss gleichzeitig sicherstellen, dass dadurch die Zerstörung von Wäldern und natürlichen Lebensgrundlagen nicht weiter angeheizt wird.
Die Übernahme der EUDR ist aber nicht nur aus umweltpolitischer Sicht notwendig, sie ist auch im Hinblick auf die innenpolitische Debatte von grosser Bedeutung. Die Diskussion über ein mögliches Referendum gegen dieses Abkommen zeigt deutlich, dass in der Bevölkerung ein berechtigtes Bedürfnis nach glaubwürdigen und wirksamen Nachhaltigkeitsstandards besteht. Ohne klare Regeln zur Vermeidung von Entwaldung droht das Vertrauen in die Handelspolitik weiter zu erodieren. Wer Akzeptanz für internationale Handelsabkommen schaffen will, muss glaubhaft darlegen können, dass ökologische Mindeststandards eingehalten werden und dass die Schweiz nicht indirekt zur Zerstörung von Wäldern beiträgt. Wir bitten Sie deshalb, bei Artikel 1d den Mehrheitsantrag der APK zu unterstützen.
Ebenso unterstützen wir das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit. Es darf nicht sein, dass wirtschaftliche Vorteile auf der Ausbeutung von Menschen beruhen. Die Achtung grundlegender Menschenrechte muss eine Selbstverständlichkeit sein und darf nicht dem freien Spiel der Marktkräfte überlassen werden.
Die Grüne Fraktion nimmt gleichzeitig die Sorgen der Schweizer Landwirtschaft ernst. Viele Bäuerinnen und Bauern befürchten, dass der zunehmende internationale Wettbewerb und der damit verbundene Preisdruck ihre wirtschaftliche Situation weiter verschlechtern werden. Diese Sorgen sind nachvollziehbar und verdienen politische Aufmerksamkeit. Aus diesem Grund haben wir den Antrag der Minderheit Haab sorgfältig geprüft. Die Forderung nach einem Verpflichtungskredit von 880 Millionen Franken auf acht Jahre als flankierende Massnahme zur Abfederung der Auswirkungen des Abkommens lehnen wir dennoch ab. Nicht weil wir die Herausforderungen der Landwirtschaft verkennen würden - im Gegenteil, ich habe das beim Eintreten erläutert. Doch sind wir überzeugt, dass zusätzliche pauschale Finanzmittel keine nachhaltige Antwort auf die strukturellen Probleme darstellen. Die Zukunft der Schweizer Landwirtschaft liegt nicht in der Kompensation eines steigenden internationalen Preisdrucks durch höhere Investitionsbeiträge, sondern in einer Stärkung der regionalen Verankerung und der hohen Qualitätsstandards. Trotz allfälliger Verbesserungen bei der EUDR und beim Verbot von Zwangsarbeit bleibt das Abkommen insgesamt hinter den Anforderungen einer konsequent nachhaltigen Handelspolitik zurück. Die vorgesehenen Schutzmechanismen reichen nicht aus, um die ökologischen und sozialen Risiken des zusätzlichen Handels wirksam zu begrenzen. Deshalb wird die Grüne Fraktion das Freihandelsabkommen EFTA-Mercosur in der Gesamtabstimmung ablehnen.
- RedetextSchweiz
Die Schweiz profitiert als exportorientierte Volkswirtschaft vom Freihandelsabkommen zwischen den Efta-Staaten und den Mercosur-Ländern, trägt jedoch auch eine Mitverantwortung für dessen direkte und indirekte Folgen. Eine verstärkte Agrarproduktion, insbesondere in den Bereichen Rindfleisch, Geflügelfleisch und andere landwirtschaftliche Exportgüter, kann den Druck auf natürliche Ökosysteme erhöhen und die Entwaldung im Amazonasgebiet weiter antreiben. Die A bholzung des Regenwaldes gefährdet nicht nur die biologische Vielfalt einer der artenreichsten Regionen der Welt, sondern beschleunigt auch den Klimawandel und beeinträchtigt die Lebensgrundlagen von Millionen Menschen. Ich beantrage mit meiner Minderheit deshalb eine Erhöhung des Schweizer Beitrags an den Amazonasfonds von heute 10 Millionen Franken auf 100 Millionen Franken. Dieser Beitrag soll ausdrücklich ausserhalb des Budgets der internationalen Zusammenarbeit gesprochen werden, damit keine Mittel aus bestehenden Entwicklungsprogrammen umgeschichtet werden müssen. Die Schweiz kann damit ihrer Verantwortung im Zusammenhang mit den ökologischen Auswirkungen des Handelsabkommens gerecht werden.
Die konkreten Umweltauswirkungen des Mercosur-Abkommens werden unterschiedlich beurteilt. Dennoch besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass zwischen Handelsliberalisierung und Nachhaltigkeitszielen Zielkonflikte bestehen können. Selbst wenn das Abkommen Nachhaltigkeitsbestimmungen enthält, ist davon auszugehen, dass zusätzliche Handelsströme und wirtschaftliche Anreize Auswirkungen auf die Landnutzung haben werden. Vor diesem Hintergrund ist eine wirksame Ausgleichsmassnahme angezeigt.
Ein jährlicher Beitrag von 100 Millionen Franken an den Amazonasfonds stellt eine verhältnismässige und zielgerichtete Antwort dar. Der Amazonasfonds ist eines der wichtigsten internationalen Instrumente zum Schutz des tropischen Regenwaldes. Er finanziert Projekte zur Verhinderung von Entwaldung, zur Wiederaufforstung degradierter Flächen sowie zur Überwachung und Bekämpfung illegaler Rodungen. Zudem unterstützt er die Verbesserung staatlicher Kontrollmechanismen, die Stärkung von Umweltbehörden und die Entwicklung nachhaltiger Wirtschaftsformen, die den Wald erhalten.
Zu den geförderten Massnahmen gehören unter anderem die nachhaltige Forstwirtschaft, die Unterstützung von Kleinbauernfamilien bei der Einführung umweltschonender Produktionsmethoden, der Aufbau von Wertschöpfungsketten für nachhaltige Waldprodukte sowie die Förderung wissenschaftlicher Forschung und moderner Überwachungssysteme. Besonders wichtig ist dabei die Rolle indigener Gemeinschaften. Zahlreiche Studien zeigen, dass indigene Territorien zu den am besten geschützten Waldgebieten des Amazonas zählen. Gleichzeitig sind diese Gemeinschaften überdurchschnittlich stark von Landraub, illegalem Bergbau, Gewalt und Umweltzerstörung betroffen.
Der Amazonasfonds unterstützt Projekte, die die Rechte indigener Völker stärken, ihre Beteiligung an Entscheidungsprozessen fördern und ihre traditionellen Kenntnisse für den Schutz der Wälder nutzbar machen. Damit werden sowohl Menschenrechte als auch wirksamer Naturschutz gefördert.
Der Beitrag der Schweiz schafft einen konkreten Ausgleich für mögliche ökologische Belastungen des Freihandelsabkommens und leistet einen messbaren Beitrag zum Schutz eines Ökosystems von weltweiter Bedeutung. Gleichzeitig stärkt er die Glaubwürdigkeit der Schweizer Klima-, Umwelt- und Menschenrechtspolitik. Eine Aufstockung auf 100 Millionen Franken pro Jahr ist daher eine angemessene zukunftsorientierte Massnahme, um die Vorteile des Freihandels mit einer glaubwürdigen Verantwortung gegenüber Umwelt, Klima und den Menschen im Amazonasgebiet zu verbinden. Dies entspricht nicht nur klimapolitischen Zielen, sondern auch menschenrechtlichen Verpflichtungen.
Ich bitte Sie deshalb, meine Minderheit zu unterstützen.
- MotionMitunterzeichner(-in)Mehr legale Stellplätze – weniger Wildcampieren No. 26.4465
- MotionMitunterzeichner(-in)
- MotionMitunterzeichner(-in)Stärkung der Information zu KlimawandelNo. 26.4526
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- InterpellationUrheber(-in)Interpellation PUN: Transparenz zu ProjektenNo. 26.4537
- Ständig
- Ständig
- StändigSchweiz
- Stellvertreter/in04.12.2023 – 14.12.2023
- Stellvertreter/in02.12.2019 – 03.12.2023
- RatNationalrat(NR)Schweiz
- Parlament (Legislativrat)since 04.12.2023
- Parlament (Legislativrat)02.12.2019 – 03.12.2023
- StändigSchweiz
- Mitglied04.12.2023 – 14.12.2023
- Mitglied02.12.2019 – 03.12.2023
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- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
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