Philipp Kutter · M-E
Wir sind bei diesem Geschäft in der Differenzbereinigung; dennoch möchte ich namens der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP nochmals darauf hinweisen, worum es grundsätzlich geht. Wie Sie alle wissen, oder sonst sage ich Ihnen das gerne noch einmal, schwächelt unsere Verlagerungspolitik, auf die wir sehr stolz sind, massiv. Ein Grund dafür ist die LSVA, die immer günstiger wird, und die Tatsache, dass Elektrolastwagen bislang von der Abgabe befreit sind.
Mit dieser Vorlage will der Bundesrat nun elektrisch angetriebene Lastwagen ab 2029 der LSVA unterstellen, so wie alle anderen Lastwagen auch der LSVA unterstellt sind. So will er sicherstellen, dass der Schwerverkehr weiterhin seine Kosten trägt und die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene auch künftig unterstützt wird. Er hat dazu auch ein Rabattsystem installiert, das bis 2035 wirkt. "Der Bundesrat will" ist allerdings eine veraltete Formulierung. "Der Bundesrat wollte" müsste es korrekterweise heissen; denn man kann festhalten, dass die beiden Kammern den Bedenken der Elektromobilitätsförderer und den Bedenken der Transportbranche bereits weit entgegengekommen sind. So wird die LSVA nicht ab 2029, sondern erst ab 2031 erhoben.
Ich möchte deshalb nochmals in Erinnerung rufen, dass wir die Vorlage bei den Differenzen entweder weiter abschwächen oder ein Mindestmass an Verlagerungswirkung erhalten können. Worum geht es bei den Differenzen konkret? Bei Artikel 8 Absatz 2 geht es darum, ob wir im Gesetz festschreiben, dass der Bundesrat jede Änderung bei der Abstufung der Abgabekategorien mit einer Vorlaufzeit von sieben Jahren ankündigen muss. Dazu ist zu sagen, dass der Bundesrat eine solche Vorlaufzeit selbst vorsieht. Allerdings möchte er das auf Verordnungsstufe festhalten; das hat er in der Botschaft bereits angekündigt. Dem Anliegen der Transportbranche nach Planungssicherheit bei ihren Investitionen trägt er damit unseres Erachtens bestens Rechnung. Wir sind der Meinung, dass es nicht nötig ist, diese Vorlaufzeit auch auf Gesetzesstufe festzulegen. Wie gesagt, die Vorlaufzeit kommt sowieso, die Planungssicherheit ist gewährleistet und überhaupt wird mit der Formulierung, wie sie der Ständerat beschlossen und nun auch die Minderheit beantragt hat, mehr im Gesetz verankert, als es das ursprüngliche Anliegen der Transportbranche war. Wir empfehlen Ihnen hier also Festhalten und auch ein letztes bisschen Flexibilität.
Um Flexibilität geht es auch bei den anderen beiden Differenzen. Wir empfehlen Ihnen bei Artikel 8a Absatz 1, am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und damit die Tarifunter- und -obergrenzen der LSVA nicht im Gesetz zu verankern. Zu guter Letzt empfehlen wir Ihnen, bei Artikel 8b Absatz 4 ebenfalls am Beschluss des Nationalrates festzuhalten und damit dem Bundesrat mit einer Kann-Formulierung zu ermöglichen, einen Rabatt von höchstens 15 Prozent zu belassen.
Unseres Erachtens sind die verschiedenen Ziele, die mit dieser Revision verfolgt werden, mit der Position des Nationalrates besser abgedeckt und besser im Gleichgewicht. Wir bitten Sie daher, überall festzuhalten, und danken Ihnen für die Unterstützung.