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Yvonne Bürgin · M-E

deRedetext
Schweiz15.09.2026

Die Finanzkommission hat die Armeebotschaft 2026 im Rahmen eines Mitberichts an die Sicherheitspolitische Kommission beraten. Im Zentrum standen die finanziellen Auswirkungen und die finanzpolitische Einordnung der Vorlage. Mit der Armeebotschaft beantragt der Bundesrat insgesamt drei Bundesbeschlüsse mit Verpflichtungskrediten von rund 3,4 Milliarden Franken. Die Finanzkommission hat sich auf die finanziellen Auswirkungen und die finanzpolitische Einordnung der Vorlage konzentriert. Im Zentrum stand die Frage, ob die beantragten Verpflichtungskredite innerhalb der bestehenden finanzpolitischen Vorgaben finanziert werden können. Die Finanzkommission stellte fest, dass die vorgesehenen Investitionen mit dem vom Parlament beschlossenen Ziel vereinbar sind, die Armeeausgaben bis 2032 auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts zu erhöhen. Ein Zusatzbericht des VBS bestätigte zudem, dass die mit der Armeebotschaft beantragten rund 3,4 Milliarden Franken innerhalb des geltenden Zahlungsrahmens für die Jahre 2025 bis 2028 finanziert werden können.

Gleichzeitig hat sich die Ausgangslage beim Bundeshaushalt verbessert. Insbesondere die höher prognostizierten Gewinnsteuereinnahmen stärken die finanzielle Ausgangslage. Für die vorliegende Armeebotschaft sind deshalb keine zusätzlichen Einnahmen durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer erforderlich. Eine allfällige zusätzliche Finanzierung wird erst bei weitergehenden Ausgaben der Armee relevant. Die längerfristige Ausgestaltung des Ausgabenziels und dessen Finanzierung sind jedoch nicht Gegenstand der vorliegenden Armeebotschaft. Diese Fragen werden insbesondere im Rahmen des Budgetprozesses und der separaten Finanzierungsvorlage zu behandeln sein.

Ich komme zu den Entwürfen zu den drei Bundesbeschlüssen. Mit dem Entwurf 1 zum Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2026 beantragt der Bundesrat einen Verpflichtungskredit von 2,44 Milliarden Franken. Im Zentrum der Beratung stand die Priorisierung der Investitionen vor dem Hintergrund der aktuellen Bedrohungslage. Die FK-N stimmte dem Beschluss des Ständerates einstimmig zu.

Der Entwurf 2 zum Bundesbeschluss über das Immobilienprogramm VBS 2026 umfasst Investitionsvorhaben und Zusatzkredite für militärische Immobilien. Thematisiert wurde insbesondere die finanztechnische Abgrenzung zwischen Rüstungs- und Immobilienkrediten. Eine Minderheit Wermuth beantragt, 80 Millionen Franken aus dem Immobilienprogramm in den Entwurf 3 zum Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A zu verschieben. Die Mehrheit lehnt dies ab und hält an der Trennung zwischen Rüstungs- und Immobilienkrediten fest. Sie folgt somit dem Beschluss des Ständerates.

Ein weiterer Punkt betrifft die Lärmschutzmassnahmen auf den Militärflugplätzen. Dafür ist im Entwurf 2 ein Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken vorgesehen. Aufgrund von Einsprachen im Zusammenhang mit dem Lärmschutz rund um die Militärflugplätze konnte die FK-N noch nicht abschliessend beurteilen, ob weitere Massnahmen notwendig sind und welche finanziellen Folgen daraus entstehen. Zu diesem Punkt liegen zwei Minderheitsanträge aus der SiK-N vor.

Mit dem Entwurf 3 zum Bundesbeschluss über die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A beantragt der Bundesrat einen Zusatzkredit von 394 Millionen Franken. Hintergrund sind Mehrkosten bei der Beschaffung der neuen Kampfflugzeuge. Der Bundesrat beabsichtigt, innerhalb des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens die maximal mögliche Anzahl F-35 zu beschaffen. Zum Entwurf 3 wurde in der Finanzkommission ein Antrag auf Nichteintreten gestellt; dieser liegt Ihnen als Antrag der Minderheit Kälin vor. Dieser Antrag wurde insbesondere damit begründet, dass angesichts der geopolitischen Entwicklung und der zunehmenden Abhängigkeit von US-amerikanischer Technologie die Beschaffung des F-35 grundlegend hinterfragt werden müsse. Die Mehrheit hält demgegenüber fest, dass die im damaligen Planungsbeschluss vorgesehenen Mittel einschliesslich der entsprechenden Indexanpassungen Bestandteil des vom Volk genehmigten Finanzrahmens sind. Der vom Bundesrat vorgesehene Zusatzkredit wurde in der FK-N mit 16 zu 8 Stimmen befürwortet; der entsprechende Antrag liegt Ihnen jetzt als Mehrheitsantrag vor.

Zusammenfassend kommt die FK-N zum Schluss, dass die mit der Armeebotschaft 2026 beantragten rund 3,4 Milliarden Franken innerhalb des beschlossenen Zahlungsrahmens finanziert werden können.

Die SiK-N beantragt darüber hinaus einen Zusatzkredit von 500 Millionen Franken für weiter gehende Ausgaben der Armee. Dieser Antrag war nicht Gegenstand der Beratung der FK-N. Für die FK-N ist jedoch klar, dass solche zusätzlichen Ausgaben innerhalb des bestehenden finanzpolitischen Rahmens aufgefangen werden müssten. Dafür wären entsprechende Verschiebungen oder eine Neugewichtung der Prioritäten erforderlich.

Die FK-N beantragt einstimmig die Zustimmung zu den Beschlüssen des Ständerates im Rüstungsprogramm; bei den übrigen Vorlagen erfolgt der Antrag mehrheitlich.

Ich bitte Sie, die Anträge der FK-N zu unterstützen.

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