Severin Brüngger · FDP
Tatsächlich beantrage ich Ihnen, hier das Konzept des Nationalrates zu übernehmen und diese Differenz zu bereinigen. Der Unterschied zwischen Mehrheitsantrag und Minderheitsantrag ist relativ klein, aber meines Erachtens wesentlich. Die Kommissionsmehrheit möchte nämlich zusätzlich ausdrücklich tierwohlbezogene Auflagen und Bedingungen in Bezug auf die Herstellungsverfahren im Ausland im Gesetz verankern. Das tönt auf den ersten Blick sinnvoll. Wenn man aber genauer hinschaut, zeigt sich, dass der Mehrwert gering ist. Die Verwaltung hat uns in der Kommission auch sehr klar gesagt: Stopfen bleibt stopfen.
Die Produktion von Foie gras setzt die Zwangsfütterung voraus. Wir können vielleicht Vorgaben über Auslauf, Futter oder andere Haltungsbedingungen machen. Aber den eigentlichen Vorgang können wir ja nicht ändern. Gleichzeitig schaffen wir mit solchen Vorgaben zusätzliche Abgrenzungs-, Kontroll- und Vollzugsfragen und bewegen uns WTO-rechtlich auf schwierigem Terrain. Die Verwaltung hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Anforderungen an ausländische Herstellungsverfahren die Vereinbarkeit mit unseren internationalen Verpflichtungen verschlechtern könnten.
Der Nationalrat hat die einfachere und klarere Lösung beschlossen. Der Bundesrat verfügt damit bereits über Instrumente, um zu reagieren, wenn die Importe nicht zurückgehen. Er kann Reduktionsmassnahmen treffen, zusätzliche Kennzeichnungspflichten vorsehen und die Einfuhr einschränken. Dafür müssen wir nicht zusätzliche Produktionsmethoden im Ausland per unserem Gesetz regulieren.
Wenn eine Regelung wenig zusätzlichen Nutzen bringt, gleichzeitig aber neue Vollzugsprobleme und rechtliche Risiken schafft, sollten wir darauf verzichten. Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit zu folgen und dem Beschluss des Nationalrates zuzustimmen.