Andri Silberschmidt · FDP-Liberale
Ich berichte Ihnen im Namen der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates über die Motion 25.4413 der FK-S, "Vollständige Finanzierung von Swissmedic über Gebühren und Abgaben".
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat der Bundesversammlung die notwendigen rechtlichen Grundlagen unterbreitet, damit Leistungen von Swissmedic im Zusammenhang mit Medizinprodukten bei einem effizienten Betrieb über Gebühren und Abgaben finanziert werden können. Der Ständerat hat die Motion angenommen. Auch der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion, weist aber darauf hin, dass bei der Umsetzung verfassungsrechtliche und governancebezogene Fragen zu prüfen sind.
Die Kommission hat die Motion beraten und sich mit 15 zu 9 Stimmen dafür ausgesprochen, sie in geänderter Form anzunehmen. Im Zentrum der Beratung standen zwei Punkte:
Erstens war für die Mehrheit der Kommission wichtig, dass vor einer allfälligen Anpassung von Gebühren und Abgaben definiert wird, was unter einem effizienten Betrieb von Swissmedic zu verstehen ist. Die Kommission ist der Auffassung, dass eine Finanzierung über Gebühren und Abgaben nicht einfach dazu führen darf, bestehende Kosten unbesehen weiterzugeben. Vielmehr soll zuerst geklärt werden, welche Kosten bei einem effizienten Betrieb tatsächlich anfallen und wie die Gebührenhöhe angemessen festgelegt werden kann.
Zweitens hat die Kommission die Motion dahingehend präzisiert, dass hoheitliche Aufgaben nicht durch die Branche finanziert werden sollen. Insbesondere die Bereiche Strafrecht und Rechtsetzung wurden aus dem ursprünglichen Motionstext gestrichen. Damit trägt die Kommission dem Grundsatz Rechnung, dass Aufgaben wie Rechtsetzung und Strafverfolgung staatliche Kernaufgaben sind und nicht über Gebühren und Abgaben der betroffenen Branchen finanziert werden sollen.
Die geänderte Motion verlangt deshalb namentlich die Einführung einer Abgabe auf Medizinprodukte zur Finanzierung der entsprechenden Aufgaben von Swissmedic sowie die Überprüfung - und gegebenenfalls Anpassung - bestehender Gebühren und Abgaben. Gleichzeitig wird festgehalten, dass dies im Rahmen eines effizienten Betriebs zu erfolgen hat.
In der Beratung wurde seitens Swissmedic ausgeführt, dass sich das Institut heute zu einem wesentlichen Teil über Gebühren und Abgaben finanziert. Ein Teil der Kosten wird jedoch über Bundesbeiträge gedeckt. Zugleich wurde dargelegt, dass Swissmedic insbesondere im Bereich der Medizinprodukte zusätzliche Aufgaben übernehmen musste, unter anderem aufgrund der veränderten Zusammenarbeit mit der Europäischen Union. Die Kommission nahm diese Ausführungen zur Kenntnis.
Die Mehrheit der Kommission unterstützt das Anliegen, den Bundeshaushalt zu entlasten und die Finanzierung von Swissmedic auf eine tragfähige Grundlage zu stellen. Sie will aber sicherstellen, dass dies mit klaren Leitplanken geschieht: effiziente Strukturen, angemessene Gebühren und keine Überwälzung hoheitlicher Aufgaben auf die Branche.
Eine Minderheit wollte die Motion in der Fassung des Ständerates unverändert annehmen. Sie war der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Streichungen den ursprünglichen Auftrag abschwächen. Die Kommissionsmehrheit ist demgegenüber der Auffassung, dass die geänderte Fassung den richtigen Ausgleich schafft. Sie nimmt das finanzpolitische Anliegen der Motion auf, präzisiert aber gleichzeitig die Grenzen einer Finanzierung über Gebühren und Abgaben. Die Kommission beantragt Ihnen deshalb mit 15 zu 9 Stimmen, die Motion in der geänderten Fassung anzunehmen.