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Regina Durrer-Knobel · M-E

deRedetext
Schweiz14.09.2026

Die WBK-N beantragt Ihnen mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen, die Motion Z'graggen 25.4641 anzunehmen. Der Ständerat hat der Motion bereits am 2. März 2026 mit 40 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Worum geht es?

Die Motion, "Vereinfachte Zulassung für Kräuterprodukte umsetzen", verlangt eine vereinfachte Regelung für traditionelle kosmetische Kräuterprodukte, die in kleinen Mengen hergestellt werden und überwiegend aus Lebensmitteln, kultivierten Gartenkräutern und Wildkräutern bestehen. Gemeint sind insbesondere handwerklich hergestellte Kräuterprodukte, Seifen und ähnliche "Huismittili", wie sie seit Generationen hergestellt und beispielsweise in Hofläden verkauft werden. Gerade Bäuerinnen und Landfrauen haben sich damit eine kleine wirtschaftliche Nische geschaffen und tragen gleichzeitig dazu bei, traditionelles Wissen zu erhalten und weiterzugeben.

Die Kommission hat sich intensiv mit der Frage auseinandergesetzt, ob die heutigen Anforderungen für solche Kleinproduzentinnen tatsächlich verhältnismässig sind. Heute braucht es für jedes kosmetische Mittel eine Produktionsinformationsdatei mit einem Sicherheitsbericht. Die Mehrheit der Kommission anerkennt selbstverständlich, dass auch handwerklich hergestellte Produkte sicher sein müssen. Die Motion will die Produktsicherheit nicht abschaffen. Die entscheidende Frage ist vielmehr, ob für eine Kleinproduzentin mit wenigen Seifen oder Kräuterprodukten dieselben administrativen Anforderungen wie für eine industrielle Produktion angemessen sind. Gerade hier sieht die Kommissionsmehrheit Handlungsbedarf, denn fixe Kosten und administrative Anforderungen treffen eine Kleinproduzentin ungleich stärker als einen grossen Hersteller. In der Debatte wurde darauf hingewiesen, dass Sicherheitsberichte Kosten verursachen können, die bei sehr kleinen Produktionsmengen kaum über den Verkauf finanziert werden können. Gleichzeitig geht es nicht nur um einen kleinen Nebenerwerb, sondern, wie gesagt, auch um die Erhaltung des traditionellen Wissens.

Die Verwaltung räumte in der Kommissionsberatung ausdrücklich ein, dass Handlungsbedarf besteht. Der Bundesrat beantragt trotzdem die Ablehnung. Seine Argumentation lautet im Wesentlichen, Kosmetika benötigten heute gar keine eigentliche Zulassung, entscheidend sei vielmehr der Nachweis ihrer Sicherheit, weil eben auch Öle oder Seifen Allergien verursachen können. Zudem könne eine rechtliche Ausnahme nicht einfach nur für Landfrauen geschaffen werden; sie müsste generell gelten und könnte damit auch von anderen Marktteilnehmern genutzt werden. Diese Bedenken wurden in der Kommission ernst genommen. Die Verwaltung schlug deshalb einen Sonderweg vor. Gemeinsam mit den Landfrauen könnten Grundrezepturen erarbeitet werden. Mehrere Produzentinnen könnten solche Rezepturen entsprechend gemeinsam sicherheitsmässig abstützen. Eine Minderheit der Kommission unterstützt diesen Weg und findet es sinnvoller, diese Änderungen der Rechtsgrundlagen so vorzunehmen.

Die Mehrheit kam jedoch zu einem anderen Schluss. Mit der Annahme der Motion geben wir dem Bundesrat den Auftrag, eine verhältnismässige Lösung auszuarbeiten. Dabei können und müssen die berechtigten Anforderungen an die Produktsicherheit berücksichtigt werden.

In der Kommission wurde auch die Frage nach den Bilateralen III aufgeworfen. Das Thema steht im Zusammenhang mit dem Vertragspaket Schweiz-EU und dem Bereich Lebensmittelsicherheit. Entscheidend für das vorliegende Geschäft ist jedoch die Auskunft der Verwaltung: Kosmetische Produkte sind nicht Teil der Bilateralen III. Die Schweiz kann in diesem Bereich frei entscheiden. Das ist für die Kommissionsmehrheit ein wichtiger Punkt. Wir haben hier einen eigenen Handlungsspielraum, diesen sollten wir nutzen, um eine Lösung zu finden, welche die Sicherheit der Konsumentinnen und Konsumenten gewährleistet, aber gleichzeitig der Realität kleiner, traditioneller Produktionsstrukturen Rechnung trägt.

Die Kommissionsmehrheit ist überzeugt, dass beides möglich ist. Es braucht sichere Produkte und praktikable Regeln für kleine und handwerkliche Betriebe ohne unverhältnismässige Bürokratie.

In diesem Sinne beantragt Ihnen die Kommission mit 14 zu 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Motion zuzustimmen.

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