Priska Seiler Graf · SP

deRedetext
Schweiz16.06.2026

Ich glaube, es ist dann Aufgabe des Bundesrates zu definieren, um welche Waffen es sich genau handelt. Der Hauptpunkt ist der: Man muss die Ordonnanzwaffe nicht abgeben - egal, um welches Sturmgewehr es sich handelt -, wenn man nachweisen kann, dass man weiterhin Schiesssport betreibt. Das ist eigentlich ein Bekenntnis und ein Vertrauensbeweis an die Schützen. Dort spielt es auch keine Rolle. Für ältere Waffen gelten schon jetzt Spezialregelungen im Waffengesetz. Es leuchtet mir nicht ein, dass mein Vorstoss die Regelung, die man schon hat, gefährdet. Wenn man aber Waffen sammelt, muss man gewisse Schutzvorkehrungen treffen, und ich glaube, das darf man verlangen.

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