Walter Gartmann · SVP
Schweiz16.06.2026
Ich sage Ihnen gleich einen Grund. Vielleicht erhielt Ihr Urgrossvater, falls er im Ersten Weltkrieg gedient hatte, einen Karabiner 11. Dann ist das ein Erinnerungsstück, das Sie vielleicht irgendwo an der Wand aufgehängt haben. Das ist die Erinnerung an die Vorfahren, und das ist doch ein Grund. Das ist auch gar keine Tatwaffe, das ist doch keine Gefährdung. Aber trotzdem wollen Sie auch diese Waffen einziehen. Und wie ich festgestellt habe, kennt Ihre Partei nicht einmal den Unterschied zwischen einem Karabiner 11 und einem Karabiner 31.