Christian Wasserfallen · FDP-Liberale

deRedetext
Schweiz15.06.2026

Diese Differenz zum Ständerat ist nicht von staatspolitischer Bedeutung. Es geht lediglich darum, wann eine Volksabstimmung wiederholt werden muss, nachdem eine Störung deren Absage zur Folge hatte. Der Ständerat sagt nach 6 Monaten, und wir sagen nach 10 Monaten. Da dieser Fall etwa einmal oder vielleicht maximal zweimal pro Jahrhundert vorkommt, bitte ich Sie im Sinne der Ratseffizienz, der Minderheit zu folgen und die Differenz zu schliessen. Wenn Sie festhalten wollen, dann ist die direkte Konsequenz wahrscheinlich einfach, dass es eine Sitzung mehr gibt.

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