Reto Nause · M-E

deRedetext
Schweiz03.06.2026

Haben Sie Artikel 29 dieses Nachrichtendienstgesetzes gelesen? Dort ist nämlich in jedem Detail geregelt, wie das Bundesverwaltungsgericht bewilligungspflichtige Beschaffungsmassnahmen anordnen muss. Dort ist die Frist festgelegt, wie lange solche Massnahmen dauern können. Dort ist auch die Beendigung geregelt. Da können Sie doch hier nicht erzählen, es sei alles nur durch den Nachrichtendienst selber angeordnet und gemacht.

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