Urs Martin · SVP
Grosser Rat (TG)29.04.2026
Danke für die Frage. Die Steuerverwaltung setzt bei Veranlagungen der natürlichen Personen seit dem Jahr 2006 ein automatisiertes, regelbasiertes System ein. Für 2027 sind so 10 % der Veranlagungen durch das regelbasierte System geplant. Wobei es sich dabei noch nicht um den Einsatz von künstlicher Intelligenz handelt. Der Einsatz von KI stellt keinen Systemwechsel dar, sondern eine gezielte, schrittweise Weiterentwicklung dieses bewährten Verfahrens. Vorgesehen ist, dass im Zeitraum 2027–2029 ein Forschungsprojekt zu risikobasierten KI umgesetzt werden kann. Beim Einsatz von KI muss die Rechtssicherheit, die Nachvollziehbarkeit des staatlichen Handelns, die Vermeidung systematischer Verzerrungen und die Datenqualität gewährleistet sein. Die Einführung von KI in der Steuerverwaltung ist damit nicht primär eine technologische, sondern eine rechtsstaatliche und organisatorische Herausforderung. Entsprechend steht nicht die Geschwindigkeit, sondern die Verlässlichkeit und die Nachvollziehbarkeit im Vordergrund.