Corina Eichenberger-Walther · FDP-Liberale
Die Voten haben gezeigt, dass der Bericht mit Interesse gelesen worden ist. Es ist ja schon eine Herausforderung gewesen, das innert so kurzer Zeit zu tun.
Es ist ja immer möglich, im Nachgang noch mehr auszuleuchten. Zudem sind Zusatzfragen absolut legitim. Ob die Zusatzfragen allerdings einen Mehrwert bringen, ist fraglich. Nachdem die beiden GPK, insbesondere die hier relevante GPK-NR, die Empfehlung zur Einsetzung einer PUK abgelehnt haben, gilt es doch einiges festzuhalten. Eruiert wurden folgende Problemkreise: die Arbeitsweise des Bundesrates und der Finma, die Krisenfähigkeit, das Frühwarnsystem, die Fähigkeit, zur richtigen Zeit Strategien zu entwickeln, die Zusammenarbeit zwischen der Finma und der Schweizerischen Nationalbank, die Zusammenarbeit der anderen Behörden. Als Problemkreis, es wurde bereits erwähnt, wurde unter anderem speziell die Zusammenarbeit dargestellt bzw. die Abhängigkeit der Finma von den Daten und Informationen, die sie von der UBS erhalten hat. Die Empfehlungen sind diesbezüglich sehr konkret. Es entstanden aus der Eruierung dieser Problemkreise 19 Empfehlungen, 5 Motionen und 2 Postulate. Das Wichtigste ist doch jetzt die schnelle Umsetzung.
Zur Transparenz in Bezug auf die Geschehnisse bei der UBS und die Verantwortlichkeit der Führungspersonen: Es ist unbestritten, dass die UBS die Verursacherin der beiden gravierenden Probleme ist. Allerdings besteht der Auftrag - ich habe das schon in meinem Eintretensreferat erwähnt - für die GPK und allenfalls auch für eine PUK gemäss [PAGE 882] Verfassung und Parlamentsgesetz darin, das Behördenverhalten zu untersuchen. Deshalb kann das Ziel, Transparenz bei den Vorgängen innerhalb der UBS herzustellen, gar nicht erreicht werden. Die Arbeitsgruppe hat verantwortliche Personen der UBS befragt, um damit auch das Behördenverhalten genauer zu beleuchten; sie musste aber feststellen, dass sie keine Möglichkeit hat, auf die UBS und auf die Untersuchungen innerhalb der UBS direkt Einfluss zu nehmen. Das hat aber auch eine allfällige PUK nicht. Trotzdem haben die beiden GPK nach intensiver Diskussion die Empfehlung 19 ausgearbeitet, die verlangt, dass Transparenz innerhalb der UBS geschaffen und auch Aussagen über die Verantwortlichkeit der Führungspersonen gemacht werden. Nur so können diese Personen zur Verantwortung gezogen werden.
Erwähnt wurden in den Voten auch Verbindungen zwischen der Finma, dem Vorsteher des EFD und der UBS. Hierzu hat die Arbeitsgruppe den verschiedenen Personen Fragen gestellt, persönliche Fragen und Fragen in Beziehung zu ihrem Amt. Es konnten keine Verbindungen festgestellt werden, die die Resultate beeinflusst haben.
Es wurde auch angesprochen, dass Herr Bundesrat Merz eine Geschäftsbeziehung zur UBS hat. Wie die Kommission festgestellt hat, hat Herr Bundesrat Merz 1976 im Mandatsverhältnis für die UBS gearbeitet, und zwar im Ausbildungszentrum der UBS. Nach seinen Aussagen hatte er danach nie mehr so direkt mit der UBS zu tun.
Auch die Beziehungen von Herrn Haltiner mit der UBS wurden angesprochen. Er bekleidete dort ein Amt im Rahmen der Geschäftstätigkeit in der Schweiz. Als sogenannter Vice-Chairman trug er nach seinen Aussagen nicht direkte Verantwortung für das Geschäft in der Schweiz, sondern pflegte vor allem den Kontakt zu grossen Kunden. Herr Haltiner trat zwischen August und November 2008 bei der Untersuchung der Kundendaten der UBS in den Ausstand - dies ist dokumentiert -, weil er auf einem Verteiler eines alten Mails erwähnt war. Dies geschah auf Anraten des Chefs des Rechtsdienstes der Finma. Wegen diesen Verbindungen und der Abhängigkeit der Finma von den Informationen der UBS entstand die Empfehlung 10, die die Finma verpflichtet, die Rolle der für die illegale Geschäftstätigkeit in den USA Verantwortlichen nochmals zu untersuchen.
Nun nochmals zu den Unterlagen, die die Arbeitsgruppe zur Verfügung hatte. Es wurde verschiedentlich gesagt, eine PUK habe die Möglichkeit, Einblicke in noch mehr Unterlagen zu erhalten, die dem Bundesrat zur Entscheidfindung dienten. Hierzu gilt es zu sagen, dass die Arbeitsgruppe sämtliche Dokumente eingesehen hat, die vorhanden waren. Wenn es keine Dokumente gibt, kann man auch keine Einsicht erhalten. Sie wissen ja, es ist im Bericht auch dokumentiert, dass ab September 2008 in Bezug auf das UBS-Geschäft keine Protokollnotizen mehr gemacht worden sind. Also gibt es auch keine Dokumente, in die Einsicht genommen werden könnte, mit Ausnahme der Chronologie, die die Bundeskanzlei angelegt hatte, und diese lag der Arbeitsgruppe vor.
In Bezug auf die Möglichkeit einer PUK, Zeugen einzuvernehmen, hiess es richtigerweise, dass Zeugen im Gegensatz zu Auskunftspersonen unter Strafandrohung aussagen und zur wahrheitsgemässen Aussage verpflichtet sind. Allerdings darf damit nicht, wie dies in einem Votum geschehen ist, unterstellt werden, dass die von der Arbeitsgruppe angehörten Personen nicht die Wahrheit gesagt hätten.
Sämtliche vorgeladenen Personen sind, mit einer einzigen Ausnahme, erschienen. Die Person, die nicht erschienen ist, konnte einen triftigen Grund angeben. Sämtliche Personen haben alle Fragen bereitwillig beantwortet. Es wurden auch Konfrontationen mit Widersprüchen aus anderen Aussagen und aus Dokumenten durchgeführt. Sämtliche Folgerungen daraus sind in den Bericht eingeflossen.
Zusammenfassend darf gesagt werden, dass die Arbeitsgruppe einen vertieften, detaillierten Einblick in die Tätigkeiten der involvierten Behörden erlangte und dass ihr dies die Möglichkeit gab, die notwendigen Schlussfolgerungen zu ziehen, die dann eben in die Empfehlungen eingeflossen sind.