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Christian Wasserfallen · FDP-Liberale

deRedetext
Schweiz09.06.2010

Ich spreche hier als FDP-Fraktionsvertreter und als GPK-Mitglied. Zur Erinnerung: Das Büro des Ständerates sowie die GPK von National- und Ständerat haben den Plan für eine PUK schon viermal negativ bewertet. Wir diskutieren hier eigentlich über kalten Kaffee.

Der GPK-Bericht hingegen wurde in der Kommission einstimmig, das heisst ohne Gegenstimme, verabschiedet. Die Rückmeldungen der Akteure, die im GPK-Bericht ein Thema sind, waren eigentlich allesamt positiv. Er sei differenziert, umfassend und kritisch. Leider hat sich nach dem Erscheinen des GPK-Berichtes immer wieder bestätigt, dass die Bundesratsmitglieder sich separat in den Medien äussern und reinwaschen wollen, was die mangelnde Teamfähigkeit des Kollegiums Bundesrat belegt und den GPK-Bericht eindrücklich bestätigt hat, der dies ja bemängelt hatte.

Fairerweise muss man dazu sagen, dass wir hier über den Bundesrat als Feuerwehr diskutieren und nicht über die Brandstifter der UBS. Aber wenn Sie Empfehlung 19 auf Seite 324 des GPK-Berichtes anschauen, dann sehen Sie, dass der rote Teppich für zivil- und privatrechtliche Klagen ausgerollt ist. Es werden durch den Bund Prozesskosten garantiert und Verfahrensrisiken übernommen. Wo also liegt denn das Problem?

Eine PUK ist kein Gericht, eine PUK ist eine Aufsichtskommission, die im Rahmen der Oberaufsicht amtiert. Warum also muss man eine PUK einsetzen? Die Polparteien, insbesondere die SP, haben schon vor dem Erscheinen des Berichtes nach einer PUK geschrien. Frau Ursula Wyss hat, noch bevor der Bericht erschienen ist, in den Sonntagsmedien gesagt, sie wolle eine PUK. Also kann man doch jetzt nicht kommen und sagen, man sei jetzt, nach dem differenzierten Studium des Berichtes, für eine PUK. In der GPK vergassen die Sozialdemokraten die Gründe zu benennen, warum sie eine PUK wollen. Der Antrag der Sozialdemokraten in der GPK umfasste lediglich zweieinhalb Zeilen. Verglichen mit 360 Seiten GPK-Bericht ist das eine Lächerlichkeit.

Nun kommt die problematische Initiative des Büros des Nationalrates. Man wolle eine Vertiefung des GPK-Berichtes. Aber der Untersuchungsgegenstand ist nicht umfassender als jener der GPK-Arbeitsgruppe. Sie geben sich bis Ende 2010, inklusive Sommerpause, Zeit, mit einer PUK eine Vertiefung vorzunehmen. Ich glaube, wenn es darum geht, was in dieser Zeit alles möglich ist, betreiben Sie grobe Schönfärberei.

Es geht um die eigentliche rechtliche Prüfung eines Staatsvertrages. Sie wissen alle: Nach dem Parlamentsgesetz ist eine PUK nicht befugt, richterliche Kontrollen durchzuführen, richterliche Entscheide zu fällen. Sie können das in [PAGE 880] Artikel 26 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes lesen. Es geht hier um die Frage der Gewaltentrennung. Genau darum ist die Empfehlung 19 entstanden. Im Übrigen hat diese PUK-Diskussion ja einen unmittelbaren Einfluss auf die Diskussion über den Staatsvertrag, ein aktuelles parlamentarisches Geschäft. Ich bin nicht der Meinung, dass wir dieses Geschäft hier konkret diskutieren können, wenn die Einsetzung einer PUK im Raum steht. Seien Sie sich dessen bewusst!

Es ist auch erstaunlich, dass von linker wie auch von rechter Seite in der Staatsvertragsdebatte immer wieder der GPK-Bericht zitiert wird. Immer wieder wird dieser Bericht zitiert. Er muss erstens eine grosse Legitimität haben und zweitens sehr gut sein, dass Sie ihn bei einem so wichtigen Geschäft ständig zu Rate ziehen. Der GPK-Bericht ist in den Augen der Akteure differenziert, vollständig und kritisch. Das hat notabene die Nationalbank geschrieben, die nun wirklich ein unverdächtiges Gremium ist. Der Bericht wurde einstimmig gutgeheissen.

Der Auftrag und der Untersuchungsgegenstand der PUK sind immer wieder etwas zurechtgebogen worden; es wurde daran gewerkelt. Zum einen war eine Vertiefung gefragt, zum anderen höre ich jetzt von der Vertreterin des Büros, von Frau Graf-Litscher, man wolle vier Punkte untersuchen. Ich lese beim Untersuchungsgegenstand aber über diese vier Punkte kein einziges Wort. Eine PUK kann nicht Richter spielen; eine PUK ist nicht befugt, richterliche Kontrollen durchzuführen. Eine PUK ist im Rahmen der Oberaufsicht tätig und hat keine weiteren Aufgaben zu bewältigen als diese.

Noch ein wichtiges Wort zu den Informationsrechten: Es wird ständig und gebetsmühlenartig behauptet, eine PUK hätte mehr Informationsrechte als die GPDel. Im Parlamentsgesetz ist eindeutig festgehalten, dass die Informationsrechte der GPDel dieselben sind wie jene einer PUK. Lesen Sie das in Artikel 166 des Parlamentsgesetzes nach, dann ist dieses Thema ein für alle Mal Geschichte. Eine PUK würde lediglich die gleiche Arbeit ein zweites Mal machen.

Wenn Sie, meine Damen und Herren von der linken und von der rechten Seite, Verantwortung für unser Land übernehmen wollen, dann lassen Sie die Behörden jetzt arbeiten. Herr Schlüer, Sie haben es ja gesagt: Lassen Sie die Leute arbeiten, damit wir gestärkt aus der Krise hervorgehen können. Sagen Sie zum Beispiel auch Ja zum UBS-Staatsvertrag. Übernehmen Sie diese Verantwortung, und reden Sie nicht nur darüber. Lassen Sie nicht Berichte erstellen und die Arbeit doppelt machen!

Ich danke Ihnen, wenn Sie die Minderheit Huber unterstützen. Der Kropf ist nun geleert - es hat sich "ausgepukt".

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