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Corina Eichenberger-Walther · FDP-Liberale

deRedetext
Schweiz07.06.2010

Die Geschäftsprüfungskommissionen beider Räte und insbesondere ihre Subkommissionen haben sich mit der Geschäftsführung des Bundesgerichtes und der erstinstanzlichen Gerichte - dem Bundesstrafgericht und dem Bundesverwaltungsgericht - befasst. Schwerpunkte der Diskussionen waren nebst der Beurteilung der Entwicklung der Geschäftslast im Jahre 2009 das mittlerweile gut eingeführte Controlling-Verfahren des Bundesgerichtes, die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte, die Öffentlichkeitsarbeit sowie die Problematik des Telearbeitsplatzes. Die Subkommissionen haben anlässlich ihres Besuchs in Lausanne sowohl mit der Leitung des Bundesgerichtes als auch mit den Präsidenten des Bundesverwaltungs- und des Bundesstrafgerichtes gesprochen.

Die Geschäftslast des Bundesgerichtes blieb auf hohem Niveau stabil, obschon das neue Bundesgerichtsgesetz greift; die durch das Bundesgerichtsgesetz erhoffte Entlastung fand nicht statt. Erfreulicherweise konnten aber trotzdem weitere Pendenzen abgebaut werden, und die durchschnittliche Verfahrensdauer lag im Jahr 2009 bei 131 Tagen, im Vergleich zu 151 Tagen im Vorjahr. Die Zahl der Neueingänge blieb ungefähr gleich. Es kann also von einer stabilen Entwicklung gesprochen werden. Erfreulich ist, dass mehr Fälle erledigt wurden als eingingen.

Es wurde auch über die Anzahl der Nichteintretensentscheide gesprochen. Die Praxis der strengen Voraussetzungen für ein Nichteintreten wird fortgesetzt; das Erledigungsprinzip darf jedoch nicht überwiegen. Der Bundesgerichtspräsident bekräftigte das Bemühen um eine hohe Qualität der Urteile und um Kohärenz in der Rechtsprechung.

Dank dem Bundesgerichtsgesetz konnten Effizienzsteigerungen erreicht werden - etwa durch die konsequente Beschränkung der Rechtskontrolle, durch mehr durch Einzelrichter gefällte Entscheide und durch die Straffung der Organisation -, was sich schliesslich in einem Abbau der Pendenzen auswirkte. Verwaltung und Führung konzentrieren sich nun ausschliesslich auf die Verwaltungskommission, und die Richter sind weitgehend von administrativen Aufgaben entlastet.

Mittlerweile besteht durch die Einführung des Controlling-Konzepts eine gute Übersicht über die Arbeit des Bundesgerichtes: Knapp die Hälfte von insgesamt 7515 erledigten Fällen wurde abgewiesen, knapp ein Drittel der Beschwerden wurde durch einen Nichteintretensentscheid beendet, 15 Prozent wurden durch eine Gutheissung oder eine Abweisung erledigt. Eine solche Übersicht besteht auch über die Fälle der einzelnen Kammern und Abteilungen. Auch über die Kosten eines Urteils vor und nach Abzug der Gebühren gibt es klare Zahlen. Die Transparenz in der Arbeitsweise des Bundesgerichtes ist also gut.

Die Aufsicht des Bundesgerichtes über die erstinstanzlichen Gerichte hat sich in diesem Jahr noch einmal verbessert. Die Kontakte sind gut und erfolgen in gegenseitigem Respekt und Vertrauen. Man kann von einer guten Zusammenarbeit sprechen. Dies wird von den erstinstanzlichen Gerichten bestätigt. [PAGE 789]

Bei der Diskussion des Geschäftsberichtes wurden Fragen gestellt zum Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes, die Heimarbeit definitiv zu 20 Prozent einzuführen. Zu einem späteren Zeitpunkt, nach dem Umzug nach St. Gallen, soll die Heimarbeit beim Bundesverwaltungsgericht allenfalls noch erweitert werden. Weder das Bundesgericht noch das Bundesstrafgericht haben solche Telearbeitsplätze eingeführt; beide Gerichte haben sich dagegen ausgesprochen. In der Plenarsitzung unserer Kommission wurde deshalb entschieden, dieses Thema in den Subkommissionen nochmals vertieft zu behandeln und zu versuchen, eine Koordination unter den Gerichten zu erreichen. Dies wird in der nächsten Zeit geschehen. Eine allfällige Genehmigung des Geschäftsberichtes bedeutet also nicht, dass der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes zur Heimarbeit einfach so hingenommen wird; ich betone dies hier ausdrücklich.

Diskussionen löste auch die Praxis der Kommunikation aus. Im Jahr 2009 musste festgestellt werden, dass nicht alle Gerichte ihre Urteile gleich offensiv oder defensiv erläutern, was bei der Kommunikation des Bundesverwaltungsgerichtes in Bezug auf die Urteile im Zusammenhang mit den Amtshilfeverfahren sehr gut sichtbar wurde. Hier versucht das Bundesgericht mit den erstinstanzlichen Gerichten eine einheitliche Praxis zu erarbeiten.

Das Bundesverwaltungsgericht konnte im Jahre 2009 weitere Pendenzen abbauen, was sehr erfreulich ist. Es besteht die berechtigte Hoffnung, dass der übernommene Pendenzenberg in einem Jahr vollständig abgebaut ist. Das Bundesverwaltungsgericht ist am Einführen einer neuen IT-Plattform und arbeitet mit den gleichen Leistungserbringern zusammen wie das Bundesstrafgericht. Im Gegenzug ist das Bundesgericht daran, seine IT zu reduzieren.

Im Bundesstrafgericht sind die Zahl der Pendenzen und die Verfahrensdauern wegen der grossen internationalen Rechtshilfeverfahren tendenziell angestiegen. Das Problem der Dreisprachigkeit des Gerichtes besteht immer noch; die Situation hat sich aber verbessert. Die Eingänge nach Sprachen sind schwankend. Demzufolge müssen dann Richterinnen und Richter für gewisse Fälle die Kammer wechseln und fehlen in ihrer angestammten Kammer. Eine Planung der Eingänge in den verschiedenen Sprachen ist nicht möglich. Es wird aber versucht, Flexibilität über die Kammergrenzen hinweg zu erhalten. Das Bundesstrafgericht ist auch daran, Vorbereitungen im Hinblick auf die am 1. Januar 2011 in Kraft tretende Strafprozessordnung und das Strafbehördenorganisationsgesetz zu treffen.

Im Namen der Geschäftsprüfungskommission danke ich allen Bundesrichterinnen und Bundesrichtern sowie allen Richterinnen und Richtern der erstinstanzlichen Gerichte für ihre grosse Arbeit und ihr Engagement in ihrem Amt. Sie tragen viel zur Glaubwürdigkeit unserer Institutionen und unseres Rechtsstaates bei.

Im Namen der GPK ersuche ich Sie, den Geschäftsbericht 2009 zu genehmigen.

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