Helen Leumann · FDP-Liberale
Die Kommission beantragt mit 6 zu 3 Stimmen, die Motion abzulehnen.
Zu den Erwägungen der Kommission: Am 17. März 2010 hat der Ständerat mit 24 zu 14 Stimmen entschieden, die Motion zur Vorberatung der Kommission zuzuweisen. Gemäss Artikel 17 Absatz 3 des Geschäftsreglements des Ständerates kann ein Vorstoss vorberaten werden, wenn die zuständige Kommission oder der Rat dies beschliesst. Der Rat folgte damit einem Ordnungsantrag, der damit begründet wurde, dass mit dieser Vorprüfung die Frage der möglichen Massnahmen im Bereich überrissener Bonusauszahlungen und Abgangsentschädigungen eingehend und gründlich beraten werden könne, insbesondere auch im Zusammenhang mit der Behandlung der Abzocker-Initiative. Das Büro des Ständerates hat danach das Geschäft der WAK zugewiesen.
Es herrschte in der Kommission ein breiter Konsens darüber, dass die in jüngster Zeit ausufernden Entschädigungen vor allem im Bankenbereich Massnahmen nötig machen, die dieser Entwicklung Einhalt gebieten. Allerdings äusserte die Kommission Bedenken, ob die in der Motion vorgeschlagene Massnahme der richtige Weg dafür sei. So ist für sie fraglich, ob die rückwirkende Gültigkeit einer solchen Regelung ohne verfassungsmässige Grundlage überhaupt machbar ist. Diese Rückwirkung, die letztlich eine Verschlechterung für die Betroffenen bedeuten würde, wäre staatsrechtlich höchst problematisch. Zudem befürchtet die Kommission unerwünschte Verlagerungen, indem die fixen Lohnbestandteile erhöht und die variablen unter diesen 40 000 Franken gehalten werden. Die Kommission bezweifelt insgesamt, dass das Anliegen der Motion gesetzgeberisch sauber umzusetzen und letztlich praktikabel ist. Dass diese Schwierigkeit durchaus existiert, zeigt sich daran, dass selbst in Ländern wie Grossbritannien und Frankreich keine Ausführungsverordnungen bestehen.
Eine Minderheit befürwortet hingegen die in der Motion vorgeschlagene Massnahme und erachtet sie als ein Element im Vorgehen gegen die überrissene Entschädigungskultur. Ihrer Meinung nach sei sie ein gutes Instrument, um die Bezüge des Jahres 2009, die in ihrer Dimension als besonders stossend empfunden werden, mit einer stärkeren, aber gerechtfertigten Steuer zu belasten, nicht zuletzt auch im Sinne eines Beitrags an die Kosten, die der Öffentlichkeit durch die Finanzkrise entstanden sind.